Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von mccw » 27.01.2012, 21:22
Hallo zusammen,
ich möchte die Umsatzsteuer von der Anschaffung meiner PV-Anlage vom Finanzamt zurück haben. In der UmSt.-Voranmeldung im Elster-Programm habe ich die Umsatzsteuer der Anlage entsprechend als Vorsteuer ausgewiesen und per Elster ans FA übertragen.
Die wollen doch jetzt bestimmt auch eine Kopie der Rechnung haben, oder?
Mache ich da einfach nur ein kleines formloses Anschreiben ans FA, verweise auf meine Elster-Erklärung und lege eine Kopie der PV-Anlagenrechnung bei?
Oder wie mach ich das?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
VG, mccw
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von Paul Panzer » 27.01.2012, 22:07
mccw hat geschrieben:... Die wollen doch jetzt bestimmt auch eine Kopie der Rechnung haben, oder?
Mache ich da einfach nur ein kleines formloses Anschreiben ans FA, verweise auf meine Elster-Erklärung und lege eine Kopie der PV-Anlagenrechnung bei?
Oder wie mach ich das?
... VG, mccw
Ja genau so. Bei der Elstererklärung das Kreuz für Belege werden nachgereicht setzen und die Kopien der Rechnungen mit kleinem Anschreiben per Post nachsenden.
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Paul Panzer
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von kpr » 27.01.2012, 22:09
Dem ist nur hinzuzufügen, dass dies die AUSNAHME ist. Einfach aus dem Grunde, dass die Start-Up-Phase eines höchst redlichen PV-Betriebes für einen Computer keine Unterschiede zu einem höchst kriminellen USt-Karussel aufweist. In diesen Fällen ist die FinVerw verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der USt-Erstattung zu prüfen.
Das war es aber auch. Für alle anderen Fälle gilt: Das FA bekommt jeden Beleg. Sofort und unverzüglich. Nachdem es danach gefragt hat.
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von TLX9999 » 27.01.2012, 22:19
Unabhängig davon, dass bei der Anschaffung der Anlage Rechnungen gefordert werden, sind nachher manche Finanzbeamten auch noch kleinlich. In meiner Gewinnermittlung, die ich dem Finanzamt eingereicht habe, sind incl. Disagio ca. 10.000 Eur Schuldzinsen enhalten. Über die darin enthaltenen Bereitstellungsprovision in Höhe von Eur 120,17, die auch auf dem eingereichten Kontoauszug seitens der Bank ausgewiesen wurden, wird nunmehr die schriftliche Vereinbarung verlangt. Dazu möchte der Beamte den Kreditvertrag vorgelgt haben. Scheint wohl einer zu sein, der sich auf kleine Dinge spezialisiert hat. Ich werde natürlich dem den Vertrag in Kopie übersenden. MfG TLX9999
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von mccw » 27.01.2012, 22:25
Wie jetzt? Rechnungen erst nach Anforderung vom FA einreichen? Dauert dann mit der Erstattung nicht noch länger ? Also lieber gleich einreichen zur Beschleunigung der Erstattung?
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von TLX9999 » 27.01.2012, 22:29
Da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Finanzamt diese anfordern wird, sollte man zur Beschleunigung der Sache diese direkt mit einreichen.
MfG TLX
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von kpr » 27.01.2012, 22:55
Nein. Keine Belege einreichen.,
"Aufffällige USt-Erstattungen" bilden eine Ausnahme. Hier ist das FA gezwungen zu prüfen. Mit dem Einreichen des Belegs erwirkt man "gebundenes Ermessen". Das FA KÖNNTE verschiedene Spektakel abziehen; durch den vorgelegten Beleg reduzieren sich die Möglichkeiten auf "Einsichtnahme in den Beleg". Damit wird die Sache beschleunigt.
Steuererklärungen: Keine Belege einreichen. Man rollt dem Sachbearbeiter den Teppich aus, nur höchst oberflächlich und im Sinne seiner Durchlaufzeitenstatistik einfach abzulochen und unter Vorbehalt zu veranlagen. Eine Nachprüfung wäre Sache der BP.. doch die rückt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aus um eine Anlage von 10 kWp zu prüfen. (Wenn umgekehrt Kapitalgesellschaften mit 2 Mio Jahresumsatz und internationalem Geschäft mehr prüfungsfreie als geprüfte Jahre haben)
Wer hier Belege einreicht, zwingt den Sachbearbeiter geradezu dazu, sich mehr mit der Sache zu beschäftigen, als er eigentlich selbst möchte. Er weicht dann auf sein Sekundärziel aus: "Steuermehr im Innendienst" (was so ähnlich ist wie "Backen ohne Mehl" oder auch "Schei.... ohne fressen")
Wir sind hier im Bereich "individueller Ziele und Verhaltensweisen". Ausnahmen bestätigen die Regel. Gerät man an das Exemplar, der bei den Durchlaufzeiten eh schon mehrfach "employee of the month" war, hingegen beim Steuermehr fürs Amt die rote Laterne trägt.... gut... das ist dann die Arschkarte. Der schaut auf dem Bewirtungskostenbeleg noch nach, ob auch die Rezeptur vom Schnitzel Hawaii angegeben ist. Gelegentlich erinnert sich ein Sachbearbeiter der jung auf dem Teilbezirk ist, noch an seine vergangenen Zeiten auf der AN-Stelle, Buchstabe "Sch", wo auch mit der Schiebelehre veranlagt wird - und jeder Beleg dreimal umgedreht wird und an der Briefmarke die Zacken nachgezählt werden.
Wie gesagt: Fordert jemand Belege an... sofort und unverzüglich auf den Tisch. Ansonsten... lass die im Dunkeln laufen.
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von Sonnenlord » 27.01.2012, 23:04
Hey, ich habe dem FA die Rechnungen immer per Mail zukommen lassen........ bis auf einmal ich Q3 2011 einen Anruf bekommen habe was das FA mit den Rechnungen soll wenn die was sehen wollten dann würden die sich schon melden........ Bingo Sonnenlord
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von sitraani » 28.01.2012, 10:46
Ich habe bei den ersten beiden Voranmeldungen Rechnungspopien mit eingereicht und zwar nur die Abschlagszahlung der Anlage und dann die Schlußrechnung jeweils beides papierhaft mit der papierhaften Voranmeldung. So kam die Rückerstattung auch prombt. Die weiteren Voranmeldungen habe ich online gemacht und keinerlei Belege eingereicht, auch wenn noch kleinere Anschaffungen dabei waren und für die ich MwSt zurückerhalten habe. Wie kpr schon schreibt wenn das FA was sehen will melden die sich schon
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von Paul Panzer » 28.01.2012, 15:57
TLX9999 hat geschrieben:Da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Finanzamt diese anfordern wird, sollte man zur Beschleunigung der Sache diese direkt mit einreichen.
MfG TLX
Dies betrifft aber wie bereits geschrieben nur größere Neuanschaffungen von Wirtschaftsgütern zur Ermittlung der AfA und ggf. hierzu einen Kreditvertrag. Ansonsten keine Belege zum FA und wenn dann niemals als Original. 
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