Mwst für Anlage im Januar erhalten. Einahme 2011 oder 2012?

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Mwst für Anlage im Januar erhalten. Einahme 2011 oder 2012?

Beitragvon beenie78 » 06.02.2012, 20:34

Hallo,

ich bin mir sicher, dass ich diese Frage schon mal gelesen hatte, aber ich finde die Antwort leider nicht mehr mit der Suchfunktion, Sorry!

Die Rechnung für meine Photovoltaikanlage hatte ich mit der Voranmeldung im November eingereicht. Leider ist sie erst am 2.1.2012 erstattet worden. Ist die Zahlung in der EUR 2011 als Einnahme anzugeben, da sie zu dem Jahr 2011 gehört, oder doch im Jahr 2012, da erst im Januar gezahlt?

Grüße
beenine
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Re: Mwst für Anlage im Januar erhalten. Einahme 2011 oder 20

Beitragvon kpr » 06.02.2012, 21:31

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (zu denen auch die USt gehört) gelten als in dem Jahr bewirkt, dem sie wirtschaftlich zugehörig sind, wenn sie kurze Zeit vor oder nach dem jahreswechsel (10 Tage) geleistet werden.

2.1. ==> eindeutig vor dem 11.1.12 ==> gilt als in 2011 gezahlt; alles was in 2011 gezahlt ist, wird auch in 2011 angesetzt.
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Re: Mwst für Anlage im Januar erhalten. Einahme 2011 oder 20

Beitragvon beenie78 » 06.02.2012, 21:58

Dankeschön!
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