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von rolfwolle » 05.10.2011, 19:00
Hallo,
das Finanzamt hält im Moment ca. 3500,- Eruo Vorsteuerabzug für meine Dachsanierung zurück, hatte mit dem Geld eingentlich gerechnet. Mein Steruerberater hat natürlich Einspruch eingelet und mir Mitgeteilt das da irgendwo ein Musterprozess geführt wird un ich mich gedulden solle!
Kann jemand was zu dem Musterprozess sagen??? Kann jemand Tendenzen abgeben wie der Prozess ausgeht??? Und kann mir jemand sagen wann der Prozess entschieden wird, ungefähr???
Im vorraus besten Dank
Sascha
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von Franz-F » 05.10.2011, 19:20
Hallo,
es sind zwei Verfahren anhängig, zumindest wurde vorausgesagt das dieses Jahr mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Tendenz ist aber, dass es keine Vorsteuer gibt.
Handelt es sich um Dachsanierung oder erforderliche Statikarbeiten in Zusammenhang mit der Errichtung der PV, letzteres könnte geltend gemacht werden.
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von rolfwolle » 07.10.2011, 09:51
Es handelt sich nur um die Dachsanierung vorweck, an der Statik wurde nix verändert. Kann man irgendwo etwas über die 2 Verfahren nachlesen?
Weiß sonst noch jemand was zu diesem Thema?
Grüße Sascha
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von rolfwolle » 12.10.2011, 17:19
Ich meinte etwas aktuelles.
Danke
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von Franz-F » 12.10.2011, 19:56
Hallo, das ist aktuell, genau die Verfahren sind der Musterprozess.... Da diese anhängig sind wird nichts neues produziert 
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von kpr » 13.10.2011, 12:01
Man braucht glaub ich keine Glaskugel, um den Ausgang vorherzusagen. Schon wegen der drohenden missbräuchlichen Gestaltungen (denen Tor und Tür geöffnet würde) werden die Gerichte hier eine Absage erteilen. Würde man mit dieser Argumentation (Vermeidung Missbrauchsfälle) etwas völlig absurdes versuchen zu stützen, fällt man natürlich auf den Ar...; aber hier ist es ja durchaus plausibel, dass die Wertverbesserung auch / vor allem dem Gebäude und nicht der PV zukommt.
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von rolfwolle » 30.01.2012, 13:06
Gibt es etwas neues zu den oben beschriebenen Musterverfahren???
Würde langsam gerne das Geld wieder haben...
Danke für alle Antworten
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von kpr » 30.01.2012, 14:23
Tröste Dich! Dein Geld ist nicht weg. Es ist halt nur bei jemand anders.
Der BFH hat kürzlich drei Verfahren mit einer "one size fits all"-Begründung vom Tisch gefegt. Tenor: Die Vorsteuer ist anteilig abzugsfähig. Auszuscheiden sind auf erster Ebene diejenigen Anteile, die in keinem Zusammenhang mit der Anlage stehen. (Bei Sanierung komplettes Dach und Anlage nur auf Süd-Seite, werden 50% rausgeschmissen) Sodann Aufteilung im Verhältnis "fiktiver PACHTerlös Dach" : Gesamterlösen aus Verpachtung Dach und Vermietung / Verpachtung Gebäude"
Die realen Sachverhalte die ich bisher gesehen habe, liefen allesamt darauf, dass die betriebliche Nutzung unter 10% lag und somit auch keine anteilige Zuordnung zum Unternehmen mehr möglich war.
Das eigentlich Schlimme am Urteil: Die Begründung vermag zu überzeugen!
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von JayM » 30.01.2012, 14:32
Am Bundesfinanzhof wurde über einen Solar Carport verhandelt (Urteil vom 19. Juli 2011, Az.: XI R 21/10). Da wurde der Carport akzeptiert aber dann Anrechnung einer fiktive monatliche Miete für die private Nutzung desselben verlangt. Und die muß dann als Einkommen versteuert werden. Zusammenfassung kann man hier nachlesen http://www.enbausa.de/finanzierung-beratung/aktuelles/artikel/steuerurteil-macht-solar-carports-attraktiver-2673.htmlGruß Jochen
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