Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

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Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon tomy38 » 26.01.2012, 14:45

Hallo,

habe da mal eine Frage an die Experten unter uns!

Bin seit dem 3.12.2011 mit meiner PV-Anlage mit Eigenverbrauch am NEtz.
Einspeisevertrag habe ich noch nicht bekommen.
Wie jeder Unternehmer würde ich eine Rechnung an den VNB schreiben.

Kann ich den Eigenverbrauch monatlich abrechnen oder nur jährlich?

Meine Rechnung wurde z.B. folgendermassen aussehen:

Abrechnungszeitraum: 03.12.2011 bis 31.01.2012

Gesamteerzeugung: 139 kWh
davon eingespeist: 29 kWh x 28,74 ct = 8,33 €
Eigenverbrauch (79,1%)
bis 30% Eigenverbrauch: 41,70 kWh x 12,36 ct = 5,15 €
über 30% Eigenverbrauch: 68,30 kWh x 16,74 ct = 11,43 €
Summe netto Eigenverbrauch: 110,00 kWh: 16,59 €
Summe netto Gesamt: 139,00 kWh: 24,92 €

Umsatzsteuerberechnung:
139 kWh x 28,74 ct = 39,95 €
davon 19% MWSt: 7,59 €

Summe brutto: 32,51 €
abzüglich Umsatzsteuer für Eigenverbrauch: 2,86 €
Endsumme brutto: 29,66 €

Oder soll ich nur den Erzeugten Strom mit den 12,36 ct oder mit 28,74 ct berechnen und in der Schlußrechnung den Eigenbedarf berücksichtigen?
Im Jahres mittel müsste sich dies doch ausgleichen.

Wie würdet Ihr das tun?
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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon eggis » 26.01.2012, 15:09

Mon Tomy38,

ich würde den Eigenverbrauch nur mit der Vergütung für unter 30% angeben, denn die prozentuale Verteilung der EV wird nur in der Jahresabrechnung ermittelt.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 26.01.2012, 15:20

Die Entscheidung selbst abzurechnen, finde ich gut.
Du kannst Dir damit eine Struktur schaffen, die
a) richtig ist
b) Deine Bedürfnisse im Rechnungslegungsprozess erfüllt.
Damit sparst Du Dir so manches Kopfzerbrechen, wenn der VNB Dir irgendeine durchmischte Grütze vorsetzt.

Der Eigenverbrauchsanteil (und somit die Vergütung) bestimmt sich übers Kalenderjahr.
Die Gesetze der Mathematik lassen da leider eine korrekte Abrechnung erst am Jahresende zu.
Es geht hier um "Peanuts" und deswegen ist es steuerrechtlich völlig unbedenklich, wenn Du unterjährig den DV einfach ignorierst.
Zivilrechtlich allerdings hätte ich für den VNB Verständnis, wenn er dies nicht akzeptiert. Peanuts hin oder her. Bei dem sind es halt zig-tausend Peanuts; und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Die unangreifbare Lösung würde wohl darin bestehen, einen DV-Anteil im Schätzungswege zu berücksichtigen.
Und den sollte man nicht über 30% wählen. Das macht es nur komplizierter - und weckt ggf. Widerstand. Und das dann für drei-euro-fuffisch.

Auf jeden Fall solltest Du Deine Rechnung(en) unter umsatzsteuerlichen Aspekten aufbauen. Das erleichtert das Leben hinterher sehr. Paulchen hat hier irgendwo ein Tool eingestellt, mit dem man Rechnungen erstellen kann. Die Gestaltung des Rg.-formulars ist brauchbar; der Autor ist mir persönlich ganz gut bekannt ;-)

Wichtig ist, dass Du Dein "Abrechnungsdokument" dreigliedrig in
a) Rechnung
b) Gutschrift
c) Abrechnung
gliederst.

Der Hintergrund ist zunächst einmal, dass für die Teile a) und b) der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger nicht identisch (sondern vertauscht) sind; und sich demzufolge die Pflichtangaben nach §14 UStG ändern.
Weiterhin ist es einfach sinnvoll, die Rechnung so zu strukturieren, dass die relevanten Werte abgebildet sind - und nicht erst errechnet werden müssen.

Unter a) wird die Lieferbewegung "wie bei Volleinspeisung" von Dir an den VNB abgebildet. (Du bist leistender Unternehmer)
Unter b) wird die Lieferbewegung (aus der Rücklieferung des DV) vom VNB an Dich abgebildet. (VNB ist leistender Unternehmer)
Unter c) wird die Forderung zu Deinen Gunsten aus a) und die Verbindlichkeit zu Deinen Lasten aus b) miteinander saldiert und in einen Zahlbetrag zu Lasten des VNB verwandelt.

Ob Du nun den Teil "b" mit Null ansetzt (und erst am Jahresende abrechnest),
oder aber einen DV-Anteil unterstellst... bleibt den Vertragsparteien überlassen ;-)
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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon Paulchen » 26.01.2012, 15:43

kpr hat geschrieben:....
Auf jeden Fall solltest Du Deine Rechnung(en) unter umsatzsteuerlichen Aspekten aufbauen. Das erleichtert das Leben hinterher sehr. Paulchen hat hier irgendwo ein Tool eingestellt, mit dem man Rechnungen erstellen kann....

Hallo,
zur Ergänzung: Der Vergütungsrechner ist bereits für das Forum hochgeladen worden, hat aber noch keinen Einzug in den Downloadbereich gefunden. Ich hänge ihn deshalb nochmals hier an diese Nachricht an.

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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon tomy38 » 26.01.2012, 17:09

Hallo,

das die Rechnung mit Brifkopf und Steuernummer sein muss ist mir schon bekannt.

Werde nun 11 Rechnungen nur mit der Einspeisung abrechnen und die 12. Rechnung mit dem Eigenverbrauch über das ganze Jahr!

Ich denke dies ist die einfachste und beste Lösung da jede Annahme zu fehlern führt.
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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 26.01.2012, 17:19

ich fürchte Du schiesst zu kurz.
Der "Briefkopf" interessiert eigentlich gar nicht; über den Briefkopf wird allenfalls die - erforderliche - Angabe des leistenden Unternehmers abgefackelt.
In Deiner Abrechnung (spätestens in der 12. - mit Eigenverbrauch) hast Du jedoch einmal Dich als leistenden Unternehmer; und einmal den VNB. Entsprechend wird da auch die Adresse und USt-ID (alt.: Steuernr.) des VNB zur Pflichtangabe.

Den Eigenverbrauch in 11 Monaten zu ignorieren und dann in der Schlussrechnung anzusetzen, ist natürlich auch nicht frei von Fehlern und Annahmen. Es ist nichts anderes, als die Annahme der DV sei = 0.
Was unterm Strich definitiv falsch sein dürfte. Ob er 10 oder 25% ist.. das weiss kein Mensch. Dafür wird man nicht verprügelt.
Aber dass er nicht = 0 ist - das steht fest.
Nun.. wie schon oben gesagt... es geht nur um Peanuts; und von daher sicherlich vertretbar so zu verfahren.
Aber auf keinen Fall ist es die Beste Lösung. Vielleicht die pragmatischste...
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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon tomy38 » 27.01.2012, 13:31

Das stimmt, dass wenn ich keinen EV Verbrauch ansetze die Abrechnung am einfachsten ist!

Aber wie auch immer es abgerechnet wird, fehler sind immer dabei!
Ausser ich mache nur eine Schlußrechnung über das ganze Jahr. "lol"

Ich weißß was jetz kommt ist verückt.
Hat eigentlich schon jemand versucht im VNB einen Abschlagsplan zu senden?
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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 27.01.2012, 14:08

Hätte ich überhaupt keine Bedenken.
Ist halt die Variante "Abrechnungslast verbleibt beim leistenden Unternehmer; zahlweise: jährlich nachschüssig mit monatlichen Abschlagszahlungen"
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Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon tomy38 » 28.01.2012, 18:31

So habe meinem VNB nun einen Abschlagsplan gesendet und mich auf § 16 des EEGs berufen.
Bin gespannt wie das VNB darauf reagiert.

Die Abschläge habe ich mit 950 kWh/kWp und 10% Eigenverbrauch berechnet.

Danke nochmals für die das Excel Program zur Rechnungsstellung.
Habe diese um einen Abschlagsplan erweitert werde die Version dem Verfasser zukommen lassen sobald ich eine Rückmeldung von meinem VNB bezüglich des Abschlagplanes erhalten habe.
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Re: Monatliche abrechnung mit VNB bei Eigenverbrauch

Beitragvon BerndGoro » 10.02.2012, 19:17

Freut mich, das es soweit funktioniert hat.
Doch ich würde ein anderes Programm an stelle von Excel nehmen,
da Excel auch irgenwann am Limit arbeitet.
Wir erstellen, bzw. lassen unsere mit dem Programm von flowDOCS erstellen.
Das geht nahezu komplett automatisiert, während Du in Excel erst mal alle Formeln erstellen musst.
BerndGoro
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