Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

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Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon int5749 » 09.01.2012, 23:48

Hallo zusammen,

Die Suche hat mich verwirrt, da irgendwie alle Beiträge ähnlich sind aber doch wieder verschieden :?

wir haben unsere PV-Anlage im Dezember 2011 installiert und am 22.12.11 ist die Anlage ans Netz der RWE gegangen, Anträge zur Inbetriebnahme wurden gefaxt. Leider habe ich bis dato noch keinen Zähler erhalten und schenke dem RWE den ganzen Winterstrom :x Meine Frau ist der Anlagenbetreiber und wir haben bereits bei Elster die erforderliche Registrierung vorgenommen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit dem Verzicht der Kleinunternehmer Regelung ans FA gesendet, dort aber noch keine Rückmeldung erhalten. Einige Rechnungen wurden bereits im Dezember bezahlt, einige werden wir erst im Januar/Februar erhalten, da der Elektriker ja noch den Zähler setzen muß.

Fragen:
- Wie bekomme ich nun die Mehrwertsteuer zurück
- Ab wann muß ich die Umsatzsteuer angeben
- Wie lange dauert es in der Regel bis man (hier Frau) den Einspeisevertrag erhält

Viele Grüße und Dank
Jörg
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon Sonnenfinsternis » 10.01.2012, 01:44

Ich hoffe mal, dass sämtliche Aktionen auf den Namen deiner Frau lauten - du springst nämlich so oft zwischen sie & wir hin & her.

int5749 hat geschrieben:- Wie bekomme ich nun die Mehrwertsteuer zurück

Indem du USt-Voranmeldungen abgibst.

int5749 hat geschrieben:- Ab wann muß ich die Umsatzsteuer angeben

Die Erklärung hat als Abgabetermin den 31.5. - die Voranmeldungen ab sofort jeweils zum 10. des Folgemonats; mit Dauerfristverlängerung hättest du noch einen Monat mehr Zeit. Wenn sich das FA noch nicht zu euerer Meldung artikuliert hat (ggf. bekommt deine Frau/ihr eine neue Steuernummer) , wird die Voranmeldung halt auf Papier abgegeben.

int5749 hat geschrieben:- Wie lange dauert es in der Regel bis man (hier Frau) den Einspeisevertrag erhält

Das kann ich dir nicht sagen. Aber einen derartigen Schriebs musst du nicht unterschreiben, das EEG ist hier mehr als ausreichend: mir ist kein Fall bekannt, wo ein Betreiber Vorteile durch die Unterzeichnung eines Einspeisevertrages gehabt hätte.

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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon int5749 » 10.01.2012, 08:29

Sonnenfinsternis hat geschrieben:Ich hoffe mal, dass sämtliche Aktionen auf den Namen deiner Frau lauten - du springst nämlich so oft zwischen sie & wir hin & her.

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Hallo Sonnenfinsternis,

besten Dank für die schnelle Antwort und sorry für das hin und her ;-)

Also Die Rechnung läuft auf meinen Namen, da ich auch den Kredit aufgenommen hatte. Meine Frau arbeitet "nur" Halbtags und da war zu befürchten das der Kredit nicht genehmigt wird. Und da wir dies alles im Dezember "leider erst" angeleiert hatten, haben wir dies so gemacht. Siehst Du hier Probleme mit dem Amt?? Die REchnung könnte ich ja ggfls noch ändern lassen, aber den Kredit?? Betreiber ist meine Frau und für sie haben wir auch den Fragebogen zur steuerl. Erfassung ausgefüllt.

VG
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon wurzlsepp668 » 10.01.2012, 10:14

das ist so ziemlich die ungünstigste konstelation, die möglich ist.

die rechnung ist ein relativ geringes problem. hauptproblem ist, wer ist beim evu als betrieber eingetragen?
i.d.r macht die anmeldung ja der installateur, der nimmt dann natürlich die angaben, die er bereits hat.
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon int5749 » 10.01.2012, 12:26

wurzlsepp668 hat geschrieben:das ist so ziemlich die ungünstigste konstelation, die möglich ist.

die rechnung ist ein relativ geringes problem. hauptproblem ist, wer ist beim evu als betrieber eingetragen?
i.d.r macht die anmeldung ja der installateur, der nimmt dann natürlich die angaben, die er bereits hat.


Die Anmeldung habe ich gemacht und meine Frau ist als Betreiber eingetragen ;-) SOmit brauche ich die Rechnung also nicht ändern lassen?!

VG
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon donnermeister1 » 10.01.2012, 12:37

Es muss alles auf den selben Unternehmer laufen. Rechnung, Meldung BNA, Meldung FA, VNB usw.
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon kpr » 10.01.2012, 12:47

Ich sehe da überhaupt kein Problem.
Du bist der Leistungsempfänger und könntest die Vorsteuer abziehen - wenn Du Unternehmer wärest. Bist Du aber nicht.
Deine Frau ist Unternehmerin und könnte die Vorsteuer abziehen - wenn sie eine Leistung empfangen hätte. Nach Lage der Dinge hat sie das aber nicht.

Simple Antwort: Im geschilderten Sachverhalt ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Der praktische Lösungsweg (da man mit der Antwort vermutlich nicht leben will) ist:
Der Solarteur kramt seine Hütte solange durch, bis er den "Bestelleintritt" wieder findet, bei dem Deine Frau erklärt hat, dass sie als neue Bestellerin mit allen Rechten und Pflichten in die Stellung des bisherigen Bestellers eintritt.

Dann wird die Rechnung nicht völlig sinnloser Weise "umgeschrieben" (was streng genommen nur weiteren Steuerschaden auslöst; beim Solarteur) - sondern sie wird in der erforderlichen Weise korrigiert.
Was dann - auch wenn das Finanzamt mal den Prüfstift draufhält - eine rechtssichere Konstellation ist.
(Simples umschreiben ist eine Aktion, die dazu führen KANN, dass - irreversibel - kein Vorsteuererstattungsanspruch besteht.)
Ach ja: Der Bestelleintritt datiert bitte vor Abnahme der Anlage. Ein brennendes Haus kann man nicht versichern; und eine ausgeführte Leistung kann kein anderer mehr bekommen.)

Was bleibt ist der Kredit. Es sind DEINE Zinsen. Und die kann deine Frau nicht mal eben als Betriebsausgaben ansetzen.
Dem einen Sachbearbeiter fällts nicht auf; der nächste siehts - hat aber kein Interesse dran; und der dritte macht ein Fass auf.
Glücklicher wäre es gewesen, Deine Frau hätte den Darlehensvertrag als Kreditnehmer und Du als Bürge unterschrieben.
Aber rum ist rum - und daran dürfte gar nichts zu rütteln sein.

Alternativ:
- Deine Frau widerruft ihren Fragebogen... ("Huch... da ist was schief gelaufen")
- Die Rechnung bleibt wie sie ist
- Die Anmeldung bei der Netzagentur wird korrigiert
- Die Anmeldung beim VNB wird korrigiert.

Merke:
Es wird nie etwas nachträglich geändert. Das Wort "Änderung" fällt nicht.
Es ist immer so, dass ein bereits bestehender Sachverhalt falsch deklariert wurde, und nun korrigiert wird.
Es wird kein neuer Zustand geschaffen - sonder der Zustand, der immer bestanden hat, wird korrekt dargestellt.
Wir haben keine Änderung - wir haben eine Berichtigung.
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon int5749 » 10.01.2012, 13:53

:danke:

Auch wenn ich jetzt erst recht "irritiert" bin und mich schon wieder ägere ob der voreiligen Schritte :oops:

Wie kann denn einen Berichtigung der Anmeldung bei der BNA erfolgen, ohne das Datum der Inbetriebnahme zu ändern??

Und: Hat es Nachteile, das ich dann selber Erzeuger und Abnehmer beim RWE bin?? Hinsichtlich Eigenverbruach kam die Empfehlung die Anlage als Betreiber über meine Frau laufen zu lassen, das sie mir so den Strom "verkaufen" würde und wir somit noch Vorteile beim versteuern hätten?!

Viele Grüße,
Jörg
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon kpr » 10.01.2012, 14:18

Keine Ahnung. Musste ich noch nie machen.

Ich denke der Laden hat eine Telefonnummer - und man kann das besprechen.
Da ist einem halt was in die Hose gegangen.. da hat man versehentlich den eigenen Namen statt dem des Ehegatten reingeschrieben.,. tut einem furchtbar leid.. aber falsch ist ja nun mal falsch.
Und ich nehme an, die beschreiben Dir einen Weg.

Meldung per Brief, E-Mail, Telefax nochmal raus. Zusammen mit einem Dreizeiler.

So würd ich es probieren.
(Ich hab erst eine Anlage gemeldet; und nach Lage der Dinge bleibt das auch die letzte. Besonderes know-how lohnt sich für mich nicht.)
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Re: Mehrwertsteuer retour und Umsatzsteuer

Beitragvon michael091963 » 10.01.2012, 17:19

int5749 hat geschrieben:Und: Hat es Nachteile, das ich dann selber Erzeuger und Abnehmer beim RWE bin?? Hinsichtlich Eigenverbruach kam die Empfehlung die Anlage als Betreiber über meine Frau laufen zu lassen, das sie mir so den Strom "verkaufen" würde und wir somit noch Vorteile beim versteuern hätten?!


Nur mal so zur Sicherheit:

Ihr seid verheiratet?
Ihr macht eine gemeinsame Steuererklärung?

Dann spielt es im Ergebnis keine Rolle, wer welche Einkünfte hat. Eine Lohnsteuerklassenwahl gibt es nur für die abhängig Beschäftigten. Mit der Steuererklärung wird alles zusammen geschmissen ...

Wenn ihr nicht verheiratet sind und / oder keine gemeinsame Steuererklärung macht - DANN würde ich bei dem geringeren Einkommen Deiner Frau (Stichwort Teilzeit) eine solche Empfehlung zumindest nachvollziehen können. Sie wäre aber trotzdem vermutlich irrig. Denn am Anfang erzeugt eine PV-Anlage erstmal Verluste. Und die wirken sich bei höherem Einkommen steuerlich günstiger aus, als bei einer "Teilzeitbeschäftigung" (es sei denn es wäre ein Teilzeiteinkommen auf der Basis von Herrn Ackermann :-))

Deshalb spielt es steuerlich auch keine Rolle, in welche Richtung ihr die Probleme mit den unterschiedlichen Angaben löst (also Rechnung berichtigen auf Deine Frau oder Anmeldungen berichtigen auf Dich). Hinsichtlich des wohl schwersten Brockens (Kredit - der auf Dich läuft), ist es aber sinnvoll alles einheitlich auf Dich umzustellen (Vorgehensweise siehe Beitrag von kpr)
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