Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

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Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon MarkusF » 21.05.2012, 19:09

Hallo,

ich sitze gerade an meiner ESt.-Erklärung und habe eine frage.

Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung!
Ich habe eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch!

Jetzt meine Frage: Die kWh die ich selbst verbrauche (Rücklieferung) muss ich ja als Einnahmen bei der ESt.-Erklärung mit angeben. Ich habe einfach mal 15Cent/kWh genommen.

gehörend die Einnahmen zu Umsätzen die unter § 19 Abs. 3 Nr.1 und 2 UStG bezeichnet sind?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen! DANKE im voraus.
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 21.05.2012, 19:17

Du mischst hier locker einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Begriffe zu einem netten Einheitsbrei.
Eine vernünftige Antwort kann man damit nicht mehr geben. Mehr noch... man wird den Gedanken nicht los, dass da noch etliche Missverständnisse zu beseitigen sind.

Fangen wir mal damit an zu klären, warum Du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und zur Besteuerung optierst.
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der "Schuss ins Knie". Damit müssen wir uns erstmal befassen.
Deine eigentliche Frage erledigt sich dann von selbst.,
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon MarkusF » 21.05.2012, 19:28

Hallo kpr,

du bist ja hier der Steuerexperte. Ich hab schon viele beiträge von dir gelesen.

Ich hab mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Ich wollte wissen ob ich bei der EÜR in Zeile 9 (davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 uns 2 UStG) etwas eintragen muss oder nur in Zeile 8 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer)
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 21.05.2012, 19:35

Das lässt sich nicht beantworten.
Du hast oben vorgetragen, dass Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
Das halte ich für einen katastrophalen Fehler (der allerdings noch geheilt werden kann).
Auch wenn es als unhöflich gilt.. dennoch die Gegenfrage: Warum verzichtest Du auf das Optionsrecht zur Besteuerung?
Wenn wir diese Frage geklärt haben - dann klären wir, wie die Einnahmen im Formular "Anlage EÜR" eingetragen werden.
Vorher weigere ich ich. Zumindest solange wie ich den Verdacht nicht los werde, dass ich Dir dabei helfen würde, 19% in die Tonne zu werfen.
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon MarkusF » 21.05.2012, 19:43

ganz einfach: Ich habe keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Die Anlage ist langsam gewachsen. Am Anfang war ich nur an der Technik interessiert, als Hobby quasi, und irgendwann war die Anlage als Inselanlage zu groß und ich dachte: wieso nicht ins Netz einspeisen. Gesagt getan! Und jetzt stehe ich hier und muss meine ESt.-Erklärung machen.
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon macnetz » 21.05.2012, 19:46

Hallo Markus,

deine Vorgehensweise ist etwas seltsam . . .

zum Einen willst du die Kleinunternehmer-Regelung
zum Anderen willst du die Anlage EÜR ausfüllen

Die Kleinunternehmer-Regelung kostet dich mehrere Tausend Euro und hat nur den Vorteil dass du dich nicht mit Steuer-Formularen wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahresmeldungen und EÜR-Vordrucken herumschlagen musst.

Für die Einkommsteuer - Anlage G - reicht ein sauberes DiN A 4 Blatt mit der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.

Grüsse
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 21.05.2012, 21:30

macnetz hat geschrieben:...
Die Kleinunternehmer-Regelung kostet dich mehrere Tausend Euro ...


@macnetz
Er schrieb, dass er keine Rechnungen mit ausgewiesener MwSt hat.
Wie auch immer das funktionieren kann oder konnte sei mal dahin gestellt - nun ist es anscheinend so.
Wo siehst du jetzt genau die tausende von Euros`s ?

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Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon macnetz » 21.05.2012, 21:39

hallo sema,

es gibt einerseits die Abrechnungen des VNBs - diese sind ohne MwSt.
Andererseits gibt es die normalen Einkaufsrechnungen. Angefangen vom Bleistift bis zum Wechselrichter.
Diese haben eine ausgewiesene MwSt und diese kann bei Kleinunternehmer-Regelung nicht als Vorsteuer zurückgeholt werden.

Wenn die PV-Anlage allerdings sehr klein ist dann ist die entgangene Vorsteuer auch weniger als Tausend Euro ;)

Grüsse
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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 21.05.2012, 22:16

Hi macnetz,
okay, das mit dem Wechselrichter in ein paar Jahren kann ich akzeptieren, die Geschichte mit der Abrechnung des VNB`s ohne MwSt...das ist sicher kein Argument.
...aber da gab es ja mal in einem anderen Thread einen Solateur, der dem Kunden verklickerte, er solle die Kleinunternehmerregelung nehmen, damit er sich die MwSt in die Tasche schieben kann......da legst di nida :shock: :shock: .

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Re: Kleinunternehmer und Eigenverbrauch

Beitragvon MarkusF » 21.05.2012, 22:17

genau so ist es! Aber meine eigentliche Frage war:

Ich wollte wissen ob ich bei der EÜR in Zeile 9 (davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 uns 2 UStG) etwas eintragen muss oder nur in Zeile 8 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer)
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