Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

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Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon Solar_Licht » 15.08.2012, 11:40

Hallo Forum,

ich habe leider noch ein kleines Problem, bei dem ich etwas Unterstützung bräuchte.

Ich habe noch meine Abschlußrechnung der Solaranlage zu begleichen (eine erste Teilrechnung wurde bereits im Vorfeld bezahlt). Da ich nun selbst einige Auslagen hatte, die ich dem Solateur in Rechnung stellen will inklusive der Reparatur eines verursachten Schadens, ist mir hier das Vorgehen nicht ganz klar.

Da die Anlage über KfW eingetütet wurde, ist der Nettobetrag laut Abschlußrechnung bereits von der Bank direkt an den Solateur überwiesen worden. Den jetzt noch von mir direkt zu überweisenden austehenden Betrag der auf den Nettobetrag angerechneten Mehrwertsteuer möchte ich nun um denjenigen Betrag kürzen, für den ich selbst noch Auslagen hatte. Dieses Vorgehen ist bereits mit dem Solateur abgesprochen, allerdings soll ich für diese speziellen Posten auch eine Rechnung für den Solateur schreiben.

Diese Posten möchte ich in Rechnung stellen bzw. mit den noch geschultenen Restbetrag verrechnen:

- Rechnung über einen selbst gekauften Sat-Antennenmast (Rechnung des Fachmarkts leigt vor)
- Rechnung über die Installation des Zweirichtungszähler (Rechnung des Energieversorgers liegt vor)
- Zwei Arbeitsstunden Aufwand in Eigenleistung für die Reparatur von Schäden, die bei der Installation der Solar-Elektrik in einem meiner ausgebauten Kellerräume enstanden sind. Hier wollte ich die pro Stunde die üblichen 44 EUR netto ansetzen.

Wie ist jetzt meine Rechnung zu schreiben, und muß ich hier Umsatzsteuer ausweisen bzw. diese an das Finanzamt abführen? Ich nutze NICHT die Kleinunternehmenregelung, und muß deshalb monatlich meine UStVA durchführen.
Wie läuft das mit der Abrechnung der Stunden für meine Reparaturleistung bezüglich netto/brutto/Umsatzsteuer?

In welcher Form kann ich nun diese drei Posten meiner Auslagen verrechnen, damit ich steuerlich keine Probleme bekomme?

Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon kpr » 15.08.2012, 12:10

oh my god.
Mit Deiner Erlaubnis werde ich diesen Sachverhalt für die nächste Schulung bei uns verwenden. Da ist ja wirklich alles drin.

1) SAT-Antennenmast
a) Das Versetzen der SAT-Anlage gehörte zum Leistungsumfang des Solarteurs; dabei soll ein bestimmter Mast verwendet werden, den Du beschafft hast.
==> Steuerbare, steuerpflichtige Leistung (Lieferung) von Dir an Den Solarteur. Rechnung mit 19% USt stellen.
b) anderer Ausgangssachverhalt? Dann möglicherweise andere Lösung. Dazu bräuchte man aber den genauen Sachverhalt.

2) Installation Zwei-Wege-Zähler
a) Der Solarteuer schuldete auch den Anschluss an das Stromnetz. Aus irgendwelchen Gründen hat der VNB an Dich fakturiert; und ihr wollt dies schnell und einfach lösen
==> Steuerbare, steuerpflichtige Leistung (Lieferung) von Dir an den Solarteur. Rechnung mit 19% USt stellen.

b) anderer Ausgangssachverhalt? Dann evlt. andere Lösung. Bitte ggf. mehr Informationen.

3) Fall von echtem Schadenersatz (UStAE 1.3 I S. 3).
a) lautere Lehre: nicht steuerbarer Vorgang; Zahlungsanforderung ohne Steuerausweis oder Rechnung mit 0% Steuer und dem Hinweis auf "echten Schadenersatz"

b) gängige Praxis: Der Sachverhalt wird in eine Entgeltminderung nach §17 UStG umgedeutet (ja.. o.k... ist falsch; aber wird meist so gemacht - und niemand meckert).
Dann wird der Schadenersatz vom geschuldeten Betrag einfach in Abzug gebracht.
Es mindert sich die vom Solarteur geschuldete UST als auch die bei Dir abzugsfähige Vorsteuer.
Ein Belegaustausch ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Was die Deklaration angeht:
... müssten wir jetzt Fälle durchspielen. Das macht keinen Spass. Lass erstmal den Sachverhalt lösen. Wenn wir das haben, ist die Deklaration ne Sache von 10 Sekunden.
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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon Bento » 15.08.2012, 12:54

Solar_Licht hat geschrieben:- Zwei Arbeitsstunden Aufwand in Eigenleistung für die Reparatur von Schäden, die bei der Installation der Solar-Elektrik in einem meiner ausgebauten Kellerräume enstanden sind. Hier wollte ich die pro Stunde die üblichen 44 EUR netto ansetzen.

Ist das zulässig?
Klar, wenn das so mit dem Solarteur abgesprochen wurde, wird es kein Problem sein, aber stellen wir uns mal den Fall vor der Solarteur hat eine "Saustelle" hinterlassen und trotz Aufforderung nicht gereinigt. Jetzt kletterst du auf das Dach und sammelst die Ziegelreste und die Kabelbinderreste auf, reinigst die Dachrinne von Aluspänen und entsorgst die im Garten liegenden Pappen und Folien. Kannst jetzt einfach einen Stundenlohn für dich berechnen und von der SR abziehen?

Oder anders: Du hast mittlerweile 3 Ortstermine mit dem Solarteur abgesprochen, bist 3x von der Arbeit nach Hause gefahren und 3x hat er dich versetzt. Kannst du jetzt Schadensersatz in Form deines Zeitaufwandes multipiziert mit einem fiktiven Stundenlohn berechnen und von der SR abziehen?

Ich meine, ich hätte da mal was anderes gelesen!
Viele Grüße
Bento

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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon Solar_Licht » 15.08.2012, 14:02

Hi kpr,

erst einmal ein ganz großes Danke für Deine Zusammenfassung.

oh my god.Mit Deiner Erlaubnis werde ich diesen Sachverhalt für die nächste Schulung bei uns verwenden. Da ist ja wirklich alles drin.

Ja, so ist es, das Ganze klingt wirklich wie für eine Prüfungsaufgabe konstruiert, entspricht aber leider der Realität, so wie der ganze Verlauf meines Photovoltaikprojekts. Nur so mal ganz kurz angemerkt, die gesamte Anlage mußte komplett demontiert und wieder neu installiert werden... Es ging so ziemlich alles schief, was man sich vorstellen konnte, deshalb zieht sich das alles wie Kaugummi. Der Solateur ist allerdings sehr einsichtig.

1) SAT-Antennenmast
a) Das Versetzen der SAT-Anlage gehörte zum Leistungsumfang des Solarteurs; dabei soll ein bestimmter Mast verwendet werden, den Du beschafft hast.
==> Steuerbare, steuerpflichtige Leistung (Lieferung) von Dir an Den Solarteur. Rechnung mit 19% USt stellen.
b) anderer Ausgangssachverhalt? Dann möglicherweise andere Lösung. Dazu bräuchte man aber den genauen Sachverhalt.

Der Sachverhalt ist derart, dass bei mir im Anlagen-Gesamtpreis das Versetzen der SAT-Anlage inklusive sämtlicher Kosten bzw. Materialien (mit Neu-Kalibrierung mit SAT-Messgerät) enthalten war. Ein neuer längerer Mast war nach dem Umsetzen erforderlich, den ich laut Monteur erst mal selber besorgen und aus eigener Tasche zahlen sollte ("Sie wissen ja, in welchen Laden Sie müssen und was Sie genau brauchen."...).

2) Installation Zwei-Wege-Zähler
a) Der Solarteuer schuldete auch den Anschluss an das Stromnetz. Aus irgendwelchen Gründen hat der VNB an Dich fakturiert; und ihr wollt dies schnell und einfach lösen
==> Steuerbare, steuerpflichtige Leistung (Lieferung) von Dir an den Solarteur. Rechnung mit 19% USt stellen.

b) anderer Ausgangssachverhalt? Dann evlt. andere Lösung. Bitte ggf. mehr Informationen.

Auch dieser Part war (wie auch üblich) im Gesamtpreis der Anlage inkludiert. Leider sollte ich wiederum selbst den Energieversorger den Auftrag erteilen, den Zähler auszutauschen, da der eigentliche Auftraggeber (d.h. ich) angeblich mit der Adresse der Zählerinstallation (wiederum ich) übereinstimmen muß.Deshalb konnte das der Solateur nicht übernehemen und ich sollte das später von der Gesamtrechnung wieder abziehen...

3) Fall von echtem Schadenersatz (UStAE 1.3 I S. 3).
a) lautere Lehre: nicht steuerbarer Vorgang; Zahlungsanforderung ohne Steuerausweis oder Rechnung mit 0% Steuer und dem Hinweis auf "echten Schadenersatz"

Bei der Installation des Zählerkastens wurde viermal die Wand zum Nachbarraum durchbohrt, in dem sich ein Heimkino befindet. Hier fielen handtellergroße Betonstücke aus der tapezierten und gestrichenen Wand heraus. Der Schaden an der Wand wurde in Eigenleistung in zweistündiger Arbeit wieder behoben. Einen weiteren Handwerker wollte ich nicht in meinem Kino herumsauen lassen.

Ist der Sachverhalt so ausreichend erläutert oder es noch etwas unklar?

Was mir immer noch nicht ganz klar ist, ist das Vorgehen mit der Umsatzsteuer. Posten 1 und 2 sind bereits von mir Brutto bezahlt. Diese Belege habe ich und stelle diese Forderung jetzt an den Solateur. Aber was ziehe ich denn jetzt ab, den Brutto oder den Nettobetrag und wie muß ich die Rechnung an den Solateur ausweisen?
Sorry, für meine komplettes Unverständnis, aber die Sache überfordert mich etwas. :oops:

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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon kpr » 15.08.2012, 21:13

@bento
Nein. So einfach geht das nicht. Aber am Ende geht es meistens so.
Entscheiden ist zunächst einmal, was der Solarteur schuldet ("Bausoll").
Jede Abweichung des Bau-Ist vom Bau-Soll ist ein Mangel. (Auch wenn der Auftraggeber etwas höherwertiges erhält).
Ohne nun in die Details unterschiedlicher Vertragsgrundlagen einzusteigen, wäre es stets sinnvoll, wie folgt zu verfahren:
- Mangel anzeigen; zur Beseitigung auffordern. (schriftlich)
- bei fruchtlosem Fristablauf: Nachfrist setzen; Ersatzvornahme für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes ankündigen
- bei fruchlosem Ablauf der Nachfrist: Mitteilung, dass man das Fristversäumnis als endgültige Verweigerung der Nacherfüllungspflicht wertet, und ein anderer unternehmer am xx.xx.xx um xx.xx Uhr die Arbeiten ausführen wird.
Es wird letzte Nachfrist bis (Vorgag, 14:00 Uhr) gegeben, mit der Mangelbeseitigung zu beginnen. Eine spätere Ausführung wird bauseits abgelehnt.

alles jeweils schriftlich; abgesichert durch Telefax und E-Mail. Natürlich kann der Unternehmer den Zugang bestreiten. Er muss nur einen Richter finden, der ihm das glaubt ;-)

Normalerweise sollte diese professionelle Vorgehensweise dazu führen, dass der Unternehmer reagiert. Entweder den Mangel abstellt - oder aber eine Entgeltminderung anbietet. (Der Unternehmer! weil: Der Unternehmer hat nicht nur die Pflicht zur Mangelbeseitigung - sondern auch das Recht zur Mangelbeseitigung. Und da er das Risiko der Mangelbeseitigung trägt, bestimmt er auch die Art und Weise der Mangelbeseitigung. Und zwar solange, wie seine Nachbesserungsversuche nicht offensichtlich untauglich sind.)

Somit sollte die Sache "von selbst" Erledigung finden.
Wenn nicht, sollte man tatsächlich eine Firma mit der Mangelbeseitigung beauftragen. Ansonsten bekommt die Diskussion ganz neues Feuer - das keiner braucht.
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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon kpr » 15.08.2012, 21:32

@solarlicht

Geil.
Mit den Einschätzungen der Sachverhalte lag ich ja dann richtig.

Um Deinen Hürdenwald mal radikal zu rasieren: Kaufleute untereinander reden stets nur über netto (es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich gesagt). Wenn er Dir 44,- Euro zugesteht... dann 44,- Euro netto.
Wenn Du etwas einkaufst.. interessiert Dich immer nur der Nettopreis; die USt gibts ja zurück
Und wenn Du etwas verkaufst... interessiert Dich immer nur der Nettopreis; die USt musst Du ja eh abführen..
(Also das genaue Gegenteil vom Endverbraucher; der schielt immer nur auf den Bruttopreis; kennt die Unterscheidung in Netto und Steuer eigentlich gar nicht.)

bei 1) und 2) ist die Sache völlig schmerzfrei. 'Du kaufst Ware ein - und ziehst die Vorsteuer; dann verkaufst Du die Ware steuerpflichtig - und führst die Umsatzsteuer ab. Gerechnet wird immer netto.. plus Steuer.
Macht ALDI vermutlich ne Millionen mal an einem Tag

bei 3) sind wir dann tatsächlich im Fall des echten Schadenersatzes.
Entweder kürzt Du ihm die Rechnung (dann auch "netto + Steuer"); oder schreibst ihm eine Rechnung.. wie schon oben beschrieben mit 0% Umsastzsteuer und dem Hinweis auf "echten Schadenersatz".
Deklarationstechnisch einfach: Ein nicht steuerbarer Vorgang; der der Umsatzsteuer genau so wenig unterliegt wie der Hundesteuer. Und somit auch nicht in der Voranmeldung anzugeben ist. Und auch nicht in der Erklärung. Easy.. oder?
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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon Solar_Licht » 25.08.2012, 10:32

Hallo kpr,

sorry, kann mich leider erst jetzt für Deine unmfangreichen Ausführungen bedanken.
Du hast mir hier wirklich sehr weiter geholfen und mir auch etwas die "kaufmännischen" Augen geöffnet.

Für 1) und 2) habe ich nun USt in der Rechnung ausgewiesen, 3) ohne USt. Die USt führe ich dann per UStVA normal für August ans FA ab.

Leider konnte ich diese Verrechnerei der beiden Einzelrechnungen mit der Abschlußrechnung nicht vorher wissen, deshalb wurde für 1) und 2) damals auch keine Vorsteuer von mir gezogen.
Kann ich denn jetzt noch rückwirkend die USt geltend machen, da 2) in den März 2012 gefallen ist und 2) sogar noch aus Ende Dezember 2012 stammt? Oder bleibe ich jetzt auf diesen Ausgaben sitzen, da ich damals beide Rechnungen brutto beglichen habe, jetzt aber die Aufwände netto in Rechnung gestellt habe, und die USt ans FA abführen muß?

Danke nochmals für Deine Hilfe,
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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon kpr » 25.08.2012, 10:42

Vorsteuer aus 2012 ziehst Du einfach in laufender Rechnung. Gar kein Problem.

2011... etwas kritischer. Kommt darauf an, ob es schon einen bestandskräftigen USt-Bescheid für 2011 gibt.
Unwahrscheinlich... aber möglich. Müsstest mal mit Informationen rüberkommen, wie es um die USt-Erklärung 2011 herum aussieht. Schon abgegeben? Reguliert? Mit Steuerbescheid? Ohne Vorbehaltsvermerk? RB-Frist abgelaufen?
Wenn Du alles mit "Ja" beantwortest... dann ist offiziell der Ofen aus.
Wenn ein einziges "Nein" darin vorkommt... dann ist es gar kein Problem.

Falls der kritischere der beiden Fälle zutrifft - wird es immer noch Möglichkeiten geben, die Sache irgendwie zu retten; oder zumindest einen hoffnungsvollen Versuch zu starten. Von was reden wir? Geld oder Porto?
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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon Solar_Licht » 26.08.2012, 19:57

Hi kpr,

Steuer 2011 ist schon komplett durch, aber es handelte sich beiPosten 1), wie Du so schön sagtest, um Peanuts... :wink:
Posten 2) mach ich dann jetzt im August geltend.

Vielen Dank nochmals für Deine großartige Unterstützung,
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Re: Kleines Problem bei der Abschlußrechnung

Beitragvon kpr » 26.08.2012, 22:55

was heisst denn "komplett durch".
"Pecht gehabt" würde ja nur gelten, wenn es einen bestandskräftigen Bescheid gibt. Das ist aber - rein statistisch - der unwahrscheinlichste aller Fälle.
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