Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von guterrat » 16.06.2012, 12:01
Hallo, ich möchte eine laienhafte Frage stellen, bitte nicht lachen. Seit dem 06.06.2012 liefert meine kleine 4,2 kw Photovoltaikanlage Strom.
Nach einer Gewerbeanmeldung bei der Gemeindeverwaltung erhielt ich jetzt ein Anschreiben des Finanzamtes Jülich. Im Forum habe ich versucht mich ein wenig einzulesen, was mir aber leider nicht den Durchblick brachte. Nur soviel, wenn ich die gezahlte MWSt der Anlagenanschaffung in Höhe von 1515,44 € zurück erhalten möchte, darf ich auf keinen Fall ein Kreuzchen bei der Frage „Kleinunternehmer-Regelung“ machen. Dies würde die Rückerstattung ausschließen.
Weiter hätte das aber den Vorteil nicht ständigen Erklärungen und Zahlungen an das Finanzamt. Rechne ich jetzt die Kosten für einen Steuerberater über mehrere Jahre hoch, die ich nicht steuermindernd absetzen kann, da die kleine Anlage nur sehr wenig Steuer anfallen dürfte, wäre das doch der einfachere und auf lange Sicht finanziell günstigere Weg?
Was würdet ihr mir raten, wie wird es bei einer solch kleinen Anlage überwiegend geregelt.
Im Voraus möchte ich mich für Eure Antworten bedanken, ich hoffe verständlich ausgedrückt zu haben.
Gruß Jupp
Zuletzt geändert von guterrat am 16.06.2012, 12:27, insgesamt 3-mal geändert.
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von JayM » 16.06.2012, 12:16
Hallo Jupp, üblich bei 4 kWp ist sicher, dass man sich die Arbeit macht und das ganze steuerlich als Gewerbebetrieb abwickelt.
Selbst wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung gehst mußt Du ja die Einnahmeüberschußrechnung machen und Gewinne als Einkommen versteuern. Das einzige was man sich spart ist die USt Voranmeldungen und die USt Jahreserklärung. Und die kann man beide auch gut selber machen. Im ersten Jahr monatlich, danach vierteljährlich. Ist kein großer Akt wenn man sich einmal damit auseinandergesetzt hat. Geht alles online über Elster, und es gibt nur ein paar Felder in die jemals etwas eingetragen werden muß. Bei der Voranmeldung wo Du die MWSt für die Anlage wieder haben willst solltest Du ungefragt die entsprechenden Rechnungen ans FA schicken. Sonst verzögert sich das alles nur weil das FA die Rechnungen anfragen wird.
Meld es an, und vergiß nicht bei Ist-Versteuerung ein Kreuzchen zu machen.
Gruß Jochen
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von guterrat » 16.06.2012, 12:25
Hallo Jochen, danke für die schnelle hilfreiche Antwort. Habe mir schon so etwas gedacht. Werde deinem Rat folgen und die Sache durchziehen.
Danke u. Gruß Jupp
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von kpr » 16.06.2012, 13:22
Die Gewerbeanmeldung hättest Du Dir übrigens schenken können. Die ist nu wirklich zu nix gut.
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von JayM » 16.06.2012, 13:26
kpr hat geschrieben:Die Gewerbeanmeldung hättest Du Dir übrigens schenken können. Die ist nu wirklich zu nix gut.
Für eine einzelne Anlage auf dem eigenen Dach wird die angelaufene Säuberungsaktion der Gewerberegister bald zu einem netten Brief von der Gemeinde führen, der ihn da ohnehin wieder rausnimmt. Bis dahin sollte man halt seinen Metro und C+C Ausweis schon in der Tasche haben  Gruß Jochen
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von guterrat » 16.06.2012, 13:39
Hallo, die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Auf telf. Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese unerläßlich sei.
Gruß Jupp
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von FBonNET » 16.06.2012, 13:50
Servus,
die Metrokarte gibt es auch ohne Gewerbeanmeldung, nur den Zettel der Einspeisezusage mitnehmen.
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von michael091963 » 16.06.2012, 14:59
Die Kleinunternehmerregelung würde Dir nur wenig ersparen, Dich aber einiges kosten. Wie schon geschrieben, fällt die EÜR auf jeden Fall an und das jedes Jahr, solange Du die Einspeisevergütung bekommst. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, die Dir jetzt vielleicht "Angst" einjagt, ist ohne Steuerberater zu bewältigen. Bei den ersten zwei Anmeldungen mag es noch 5 Minuten dauern, bis Du weißt, wo welche Zahl stehen muss. Danach ist es aber das klassische "hoch lebe der Vorgang". Du hast ja in der Regel monatlich gleichbleibende Abschläge - auf was anderes lässt RWE Rhein.Ruhr sich gar nicht erst ein. Du trägst also immer die selbe Zahl ein. Wenn Du zwei Jahre (Jahr der Inbetriebnahme und das folgende Kalenderjahr) die Voranmeldungen gemacht hast und in diesen Jahren nicht mehr als 1.000,00 Euro Umsatzsteuer an das FA zu zahlen waren, bist Du von der Voranmeldung befreit. Dann musst Du nur noch die jährliche Umsatzsteuererklärung machen. Du solltest noch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Voranmeldung stellen. So hast Du immer einen Monat länger Zeit, die Voranmeldung abzugeben. Das ist besonders dann wichtig, wenn Du am Anfang des Monats mal in Urlaub bist. Denn die Maschinerie beim FA läuft sonst an, wenn Du auch nur einen Tag zu spät bist. Wenn Du dann noch eine Einzugsermächtigung für die Umsatzsteuer erteilst, bist Du auch das Problem mit der Zahlungsfrist noch los. Sonst musst Du dafür sorgen, dass das Geld am 10. beim FA auf dem Konto ist. Beim Einzug wird es dagegen erst ein paar Tage nach dem 10. auf dem Konto belastet. Bringt bei den Beträgen und dem aktuellen Zinsumfeld auf die 2 Jahre mindestens die Portion Ketchup auf den Pommes 
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von guterrat » 16.06.2012, 15:58
Hallo Michael, auch Dir herzlichen Dank für deine sehr hilfreiche und ausführliche Antwort. Jochen und Du, Ihr habt mir ein wenig Mut gemacht und die Befürchtungen, die ich hatte genommen. Werde mich, wie geschrieben die ersten Mal halt durchbeisen müssen. Schönes Wochenende und Gruß Jupp 
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von michael091963 » 16.06.2012, 17:30
guterrat hat geschrieben:Werde mich, wie geschrieben die ersten Mal halt durchbeisen müssen.
Für Fragen gibt es ja das Forum. Wir haben alle mal angefangen 
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