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von u831401 » 08.06.2012, 07:07
Servus,
habe mich entschlossen meine kl. Anlage (4,2 kwp) aus 2009 mit einer Erweiterung (2 kwp) noch im Juni etwas zu vergrößern. Von der Umsatzsteuervoranmeldung bin ich 2010 befreit worden. (Die Erweiterung wird die Voraussetzungen für eine künftige Befreiung auch nicht ändern ?) Wie kann/muss ich weiter vorgehen - reicht es, die Rechnungen und die beabsichtigte Abschreibung, (Sonderabschreibung und degressiv - wenn das geht?) mit der nächsten Erklärung abzugeben? Oder muss ich das unmittelbar tun, und die monatl. Voranmeldungist auch wieder notwendig? Danke für Eure Hilfe!
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von MBIKER_SURFER » 08.06.2012, 09:28
Hallo,
wenn es Dir reicht, die Umst erst mit der Jahreserklärung zu erhalten - kein Problem.
Gruß Martin
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von u831401 » 08.06.2012, 17:50
Danke für die Antwort. Bei der Größenordnung werd' ichs wohl so machen.
Gruß
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von kpr » 09.06.2012, 10:43
Du kannst einen formlosen Antrag stellen, dass Du quartalsweise abgeben kannst. Grundlage wäre UStAE 18.2 II S. 3. Ist eine Ermessensentscheidung des FA. (nicht unbedingt freies Ermessen; aber auch auf gar keinen Fall gebundenes Ermessen.) Ist ein kleines Pokerspiel: a) Anruf... und höflich anfragen (Wenn er nein sagt.. Pech gehabt) b) Einfach abgeben (das ist dann der Antrag)... und drauf pokern, dass man das Ding lieber durchschiebt als den Antrag abzulehnen (und das auch noch begründen zu müssen)
Was der bessere Weg ist, kann man nicht vorhersagen. Kommt ganz auf den Sachbearbeiter an.
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von meintau » 09.06.2012, 11:18
Hallo ich hatte beim Finanzamt angerufen das ich meine Anlage erweitere und ich wurde auf vierteljährliche Meldung umgestellt.Einfach mal anrufen. 
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von Sonnenfinsternis » 12.06.2012, 00:28
u831401 hat geschrieben:habe mich entschlossen meine kl. Anlage (4,2 kwp) aus 2009 mit einer Erweiterung (2 kwp) noch im Juni etwas zu vergrößern. Von der Umsatzsteuervoranmeldung bin ich 2010 befreit worden. (Die Erweiterung wird die Voraussetzungen für eine künftige Befreiung auch nicht ändern ?) Wie kann/muss ich weiter vorgehen - reicht es, die Rechnungen und die beabsichtigte Abschreibung, (Sonderabschreibung und degressiv - wenn das geht?) mit der nächsten Erklärung abzugeben?
Sonder-AfA ok - aber degressive AfA wirst du ohne Zeitmaschine nicht hinbekommen ... Sonnenfinsternis
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von u831401 » 12.06.2012, 08:13
@sonnenfinsternis:
Warum geht degressiv nicht - habe ich doch bei meiner ersten Anlage auch gemacht - lass mich nicht dumm sterben.
außerdem meine ich hier im Forum gelesen zu haben, dass Eigenverbrauch und andere als lineare Abschreibung nicht zusammenpassen.
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von TLX9999 » 12.06.2012, 08:26
Degressive AfA kann nur für Anschaffungen der Jahre 2009 und 2010 vorgenommen werden. Diese war seinerzeit aus konjunkturellen Gründen wieder eingeführt worden. Tlx
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