Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von John Alonso » 10.07.2012, 11:54
Hallo, ich habe den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt abgegeben und auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, weil ich ja die Umsatzsteuer für die PV-Anlage (10,2 kwp) erstattet haben möchte! Ich habe Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Da ich über 3 Wochen nicht vom Finanzamt gehört hatte, habe ich heute angerufen. Dort wurde mir erzählt ich behalte die vorhandene Steuernummer und muss keine monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen. Die Mehrwertsteuer von der PV-Anlage bekomme ich mit einer Umsatzsteuerjahreserklärung (ab dem 1.1.2013 zu stellen) wieder. Ist da was falsch gelaufen oder kann das aufgrund der geringen EGG Förderung (bei mir 19,11 Cent/kw) jetzt alles so richtig sein? Vielen Dank für Eure Hilfe 
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von MBIKER_SURFER » 10.07.2012, 12:54
Hallo,
das mit der Steuernummer kann schon sein. Aber dass Du keine Voranmeldung abgeben musst - habe ich eigentlich noch nie gehört. Und warum willst solange auf die Umst Deiner PV Anlage warten?
Gruß Martin
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von kpr » 10.07.2012, 13:17
Da macht sich ein FA nen schlanken Fuss. Widerspricht dem Gesetz. Voranmeldung einfach abgeben; auf Papier. Entweder wird die bearbeitet, oder aber als Antrag gewertet, den man ablehnt. Da wäre ich dann aber mal auf die Begründung gespannt.
(ohne nachzulesen... aber garantiert heisst es im Gesetzeswortlaut "hat" abzugeben. Und "ist" der Kalendermonat. "Hat" und "ist" bietet keinerlei Ermessensspielraum.)
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von Franz-F » 10.07.2012, 15:36
Hallo,
ich gehe hier eher davon aus, da auch die Steuernummer bleibt, hier war schon einer Unternehmer und ist im Vorfeld von der monatlichen Abgabe befreit worden.....
Wurde schon ein Gewerbe ausgeübt? Dann ist es richtig.... Du könntes zumindest probieren eine Voranmeldung für das Kalendervierteljahr unter die Leute zu bringen.
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von MBIKER_SURFER » 10.07.2012, 15:45
Franz-F hat geschrieben:Hallo, ich gehe hier eher davon aus, da auch die Steuernummer bleibt, hier war schon einer Unternehmer und ist im Vorfeld von der monatlichen Abgabe befreit worden.....
Hallo, Nein, das muß nicht sein. Ich habe das erste Mal auch meine Steuernummer behalten! Aber dann schön 24 Monate lang jeden Monat Voranmeldung - Gruß Martin
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von John Alonso » 10.07.2012, 20:14
Franz-F hat geschrieben:Hallo,
ich gehe hier eher davon aus, da auch die Steuernummer bleibt, hier war schon einer Unternehmer und ist im Vorfeld von der monatlichen Abgabe befreit worden.....
Wurde schon ein Gewerbe ausgeübt? Dann ist es richtig.... Du könntes zumindest probieren eine Voranmeldung für das Kalendervierteljahr unter die Leute zu bringen.
Vielen Dank für die vielen Beiträge. Nein, ich war bis jetzt noch kein Unternehmer. Die Umsatzsteuer würde ich natürlich jetzt schon gerne haben aber wenn man auf die monatlichen Meldungen verzichten kann, ist das auch nicht schlecht. Habe ich denn dann noch andere Nachteile, bis auf das Warten auf die Umsatzsteuer?
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von Franz-F » 10.07.2012, 21:41
Hallo, also sofern du oder deine Frau, wirklich keiner selbständigen, gewerblichen, freiberuflichen oder Landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehst würde ich darauf bestehen monatlich abzugeben..... Dies ist gesetzlich so geregelt, da gibt es kein wenn und aber, siehe § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG Rechne es dir aus, Zinsvorteil vom Staat, Zinsnachteil für dich. Die monatliche Voranmeldung ist mit Elster oder einer entsprechenden Software in 1!min gemacht. Da war der Azubi am Telefon 
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von kpr » 10.07.2012, 21:57
Nö. kein Azubi. Die machen sich wirklich nen schlanken Fuss. Die Verarbeitung der UStVA kostet ein Schweinegeld. Generell. Beim PV-Betreiber kennt das FA das Ergebnis schon: Entweder kommt weniger Geld in die Kasse, als der Spass an Kosten verursacht; oder aber es verlässt sogar Geld das Haus. Dann noch der Umstand, dass viele PV-Betreiber sich schwer tun. Die Fehlerquote derer, die entweder in der Voranmeldung oder aber in der Erklärung nen Bock drin haben, ist relativ hoch. Fürs FA "rausgeschmissen Geld".
Dann mal einfach was "vom Pferd" erzählen; der Stpf. gibt keine Voranmeldungen ab (und freut sich); der Finanzer setzt (versehentlich!!! ganz wichtig!!! versehentlich !!!) einen falschen Klick ins Steuerkonto.. und schon gilt: "Wo kein Kläger - da kein Richter".
Der Witz ist halt nur: Wenns so richtig blöd läuft (woran ich nicht glaube; aber wenn).. dann sind sämtliche Voranmeldunge zu spät abgegeben. Auf die falsche Handlung / Auskunft des FA kann man sich selbstverständlich NICHT berufen. (Ähnliches hat Peter Graf einfahren lassen!). Gibt hübsche Verspätungszuschläge; und da man für Voranmeldungen die man glaubt nicht abgeben zu müssen auch keine LEZ erteilt (folgerichtig.. oder?), auch noch Säumniszuschläge.
Also ich find, es gibt attraktivere Arten sich in die Nesseln zu setzen...
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von machjafa » 11.07.2012, 12:56
wie kpr!
oder es kommt ein neuer Sachbearbeiter, so ein ganz frischer, der noch alles ganz genau nimmt und sich die Vorgänge zur Einarbeitung einfach mal vornimmt und feststellt, dass der alte Kollege in einem Fall "ganz aus Versehen" das Häckchen falsch gesetzt hat. Da kann er dann gleich richtig brillieren und das Ganze korrigieren!
Folgen sind im Post von @ kpr nachzulesen.
LG Marc
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