Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausdach ?

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Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausdach ?

Beitragvon halvenhahn » 27.07.2011, 19:29

Hallo Zusammen,

beim sfv bin ich auf den Artikel "Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausdach"
http://www.sfv.de/artikel/keine_gewerbeanmeldung_fuer_pv-anlage_auf_privatem_hausdach.htm gestoßen.

Hat jemand Erfahrung damit ?

Wie verhält es sich hierbei mit der Umsatzsteuer (speziell die Rückerstattung beim Kauf einer Anlage) ?

Fragen über Fragen :-?

Gruß aus Sinzig

Uwe
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon Horst4757 » 27.07.2011, 19:37

halvenhahn hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung damit ?

Schon mal "Gewerbeanmeldung" in die Suchfunktion eingegeben? :wink:
Grüße
Horst

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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon kpr » 27.07.2011, 20:03

Gewerbeanmeldung = verwaltungstechnischer Vorgang beim Ordnungsamt oder Ortspolizeibehörde der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Du bisher ein langweiliges Leben geführt hast und / oder zu wenig Post bekommen hast, dann solltest Du unbedingt Dein Gewerbe anmelden.
(oder weniger scherzhaft: Wenn Du es als Vorteil empfindest, bei diversen Grosshändlern einkaufen zu können (z.b. Metro, Office-Discount), dann ist die Anmeldung auch erforderlich.)

Die Tatsache, dass Du mit einer PV "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" erzielst, hast damit exakt soviel zu tun, wie "Kuchen backen" mit "Arschbacken".
Nämlich gar nichts.

Dem Finanzamt zeigst Du mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, dass da demnächst gewerbliche Einkünfte dazu kommen; Du umsatzsteuerlicher Unternehmer bist. Rein rechtlich absolut ohne jede Bedeutung.
Lediglich werden damit ein paar verwaltungstechnische Vorgänge ausgelöst.

Mit der Rückerstattung der Anlage... verhält es sich so, dass Du bitte vollständig den Gedanken löschst, dass es irgend eine spezielle Regelung dazu braucht; oder hier speziell den PV-Betreibern irgendwas gutes getan wird.

Du hast die Absicht (! die Absicht genügt !)
künftig Einnahmen (! Einnahmen; nicht Einkünfte!)
zu erzielen.
Das reicht, damit Du ab den ersten konkreten Vorbereitungshandlungen umsatzsteuerlicher Unternehmer bist.

Unternehmer schulden gegenüber dem Fiskus die Umsatzsteuer auf ihre Umsätze.
Im Gegenzug wird ihnen jeder Cent Umsatzsteuer, die sie an andere Unternehmen für Leistungen an ihr Unternehmen bezahlten, vom FA erstattet.
Ein höchst üblicher Vorgang... genau wie wenn der Bäcker einen Sack Mehl, der Solarteur Deine Wechselrichter oder die Bahn eine neue Lok kauft.

Abgewickelt wird das ganze im USt-Voranmeldungsverfahren.
Du gibst für JEDEN Monat eine USt-Voranmeldung ab.
Hierin errechnest Du die geschuldete Steuer (bei IST-Versteuerung 19/119 Deiner Einnahmen)
und ziehst die abzugsfähige Vorsteuer davon ab.
Das ganze wird elektronisch übermittelt - und ein paar Tage später sollte es die Vorsteuer geben.

Sollte. Tuts aber nicht. Denn:
- neu gegründetes Unternehmen
- hoher Vorsteuerabzug
- keine oder geringe Steuer
... das ist ein typisches Bild nicht nur für einen redlichen PV-Betreiber, sondern auch das typische Bild höchst kriminieller USt-Betrüger.
Deswegen schaut die FinVerw in diesen Einzelfällen genauer hin.
Deswegen schickst Du - ausnahmsweise - parallel zur übermittelten UStVA auch eine Kopie der Rechnung ans FA.
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon Schnubbi848 » 06.09.2011, 09:48

hallo, ich bin neu hier, und habe seit dem 08.08. auf meinem eigenen wohnhaus eine pv anlage mit 6,48kwp,
und frage mich jetzt auch seit ein paar tagen, bzw wochen ob ich ein gewerbe anmelden soll...
so wie ich das hier lese, ist es wohl nicht notwendig, hat keine vorteile, aber auch keine nachteile, ausser das man bei der ihk zwangsmitglied wird, was bei meiner anlagengrösse sowieso ohne kosten wäre...
habe ich das richtig verstanden soweit???

wenn ja, dann müssten meine nächsten, bzw ersten schritte jetzt sein:
-fragebogen zur steuerlichen voranmeldung ausfüllen,
dadurch bekomme ich dann eine steuernummer,
und mit dieser kann ich dann erst die umsatzsteuervoranmeldung machen...

ist da korrekt???
ich bin leider nicht so der steuerfachmann, daher diese etwas "dummen" fragen :-)
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon FBonNET » 06.09.2011, 10:50

Servus,

Schnubbi848 hat geschrieben:
wenn ja, dann müssten meine nächsten, bzw ersten schritte jetzt sein:
-fragebogen zur steuerlichen voranmeldung ausfüllen,
dadurch bekomme ich dann eine steuernummer,
und mit dieser kann ich dann erst die umsatzsteuervoranmeldung machen...


diese Schritte sind auch ohne Gewerbeanmeldung von nöten, Du verkaufst Ware, in diesem Fall Strom und erhälst Geld dafür, dieses ist steuerlich zu Erfassen. Ob Du auf die Kleinunternehmerreglung verzichtest oder nicht bleibt Dir selber überlassen. In Deinem Fall würde der Gang zu einem Steuerberater sinnvoll erscheinen.
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon kpr » 06.09.2011, 10:58

IHK. Soweit korrekt. Falls Du den Zugang zum Grosshandel als Vorteil begreifst, wäre das ein Grund für eine Gewerbeanmeldung.


Mit dem Fragebogen bist Du Minimum einen Monat; realistisch zwei Monate zu spät dran.
Mach das Ding fertig - und ab in die Post damit.

Die Voranmeldung für 08/2011 könnte seit dem 1.9. in der Post sein.
Wenn Du jetzt die Hände in den Schoss legst, und auf besser Wetter wartest, kann es Dir passieren, dass Du dieses Jahr keine Vorsteuererstattung mehr auf dem Konto siehst.,
Gib die Voranmeldung auf Papier ab; kleb nen Zettel drauf mit Deiner bisherigen Steuernummer und Querverweis auf den am xx.xx.xx eingereichten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auch wenn es irgendwie "unverschämt" erscheinen mag.... ruf trotzdem nach einer Woche regelmäßig an, und erfrage den Sachstand der Voranmeldung (==> Voranmeldungsstelle).
Natürlich wird man kontern, dass der Fragebogen noch nicht bearbeitet ist, und Du selbst ja mit allem etwas spät warst. Mag alles sein... aber das ist reine Verwaltungspraxis. Das nackige Gesetz hast Du im Rücken. Im UStG steht nirgendwo, dass eine Vorsteuererstattung von der Erteilung einer Steuernummer oder dem Zuständigkeitenwechsel beim FA abhängt.
Wenn Du das Klavier gut spielst, wird der Mitarbeiter der Voranmeldungsstelle Dein Mitstreiter und beschleunigt die Jungs auf dem Teilbezirk.
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon Schnubbi848 » 06.09.2011, 11:18

ok, hab ich mir schon fast gedacht das ich das früher hätte machen sollen, dachte eben nur, das hätte auch was mit dem gewerbe zu tun, aber das werde ich dann wohl sein lassen, denn ich brauche keinen zugang zum großhandel... ;-)
und dann hab ich meine ruhe von der ihk...
zum fragebogen, gibts da hilfen wie ich den ausfüllen muss, dan würde ich das heute gleich noch machen...
hab ihn mir runtergeladen, und auch am finanzamt angerufen, diese senden mir auch ein exemplar per post... mit ner hilfe zum ausfüllen sagten sie...
aber wenn ichs vorher, also heute schon mit eurer hilfe schaffen würde, wäre natürlich besser, wenn ich schon so viel zeit "verschlafen" habe...
vielen dank schon mal für die hilfreichen antworten!!!
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon dg3scu » 06.09.2011, 11:28

es gibt hier im Forum eine "Anleitung" wie was auszufüllen ist. Sollte mit der Suche leicht zu finden sein. Sind auch nur ein paar Felder die NICHT durch Logik selbsterklärend sind...
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon Schnubbi848 » 06.09.2011, 11:58

ja, habe ich gefunden, danke!
aber wie ist das denn mit "eigenverbrauch"?
gibt es da etwas zu beachten?
darüber habe ich noch nichts gefunden :(
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Re: Keine Gewerbeanmeldung für PV-Anlage auf privatem Hausda

Beitragvon za-ass » 06.09.2011, 11:59

Schnubbi848 hat geschrieben:...zum fragebogen, gibts da hilfen wie ich den ausfüllen muss...

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