Jahresabschluss

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Jahresabschluss

Beitragvon 11komma73_kwp » 31.10.2012, 13:34

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei unsere Jahresabschlüsse aufzubereiten. Ich bin EÜ Rechner. Dazu hätte ich ein paar Fragen:

1. Die Dachpacht für 20 Jahre, die ich von meinen Solateur separat in Rechnung gestellt bekommen habe, verteile ich auf 20 Jahre. Ist dies Sonstiger Betriebsaufwand, oder Abschreibung, oder Sonderbetriebsausgabe?
2. Ich melde die USt. VA quartalsweise. Die Abbuchung für das 4. Qu. Erfolg also im Januar 2013. Diese Ausgabe erfasse ich also nicht in 2012, sondern nach dem Abflussprinzip erst in 2013, oder?
3. Ich bin an einer weiteren PVA zu 25% beteiligt (GbR). Jeder Gesellschafter hat Kapital in die GbR eingebracht (EK und FK). Nach dem der Gewinn/Verlust festgestellt ist, wird dieser dann je nach Beteiligungsverhältnis auf die Gesellschafter verteilt und fließt dann in die jeweilige EKSt. Erklärung. Sind die Finanzierungskosten meinerseits dann erst als Sonderbetriebsausgaben in meiner EKSt. Erklärung anzugeben?

Vielen Dank!
11komma73_kwp
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Re: Jahresabschluss

Beitragvon 11komma73_kwp » 01.11.2012, 14:51

Hallo nochmal,

hat keiner eine Meinung dazu, oder ist der Sachverhalt zu ungenau?

:shock:
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Re: Jahresabschluss

Beitragvon kpr » 01.11.2012, 15:19

1) Verteilung korrekt. "sonstige betriebliche Aufwendungen". Wobei... da das Ding hier eine exponierte Stellung hat, kann man auch eine eigene Position "Dachpacht" schaffen, die dann vor den sbA kommt.
(Sonderbetriebsausgaben... gibts nur bei Personengesellschaften wenn Aufwendungen nicht gesamthänderisch sondern von einzelnen Gesellschaftern getragen werden; Abschreibungen.... ich seh kein Anlagevermögen was abgeschrieben werden müsste)

2) Ausnahme: Es hat LEZ bestanden und die Abgabe der Voranmeldung erfolgt vor dem 11.1.FJ.
Dannn greift die Fiktion der OFD-Rheinland, wonach USt-Zahlungen bei erteilter LEZ als mit Abgabe der Anmeldung als bewirkt gelten; und - bei fristgerechter Abgabe - die fiktion lt. EStG, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurze Zeit vor / nach Ende des KJ dem Jahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dazu gehören immer auch USt-Zahlungen.
IM Grundsatz liegst Du allerdings richtig. Ob die Ausnahme greift, musst Du beurteilen.
(Wenn sich die FinVerw nicht an die OFD-Rheinland gebunden fühlt... o.k. Kein Problem. Sollen die das so ändern. Aber nicht Du.)

3) Sachverhalt. Gesellschafter A und B gründen eine Gesellschaft. Jeder bringt Kapital ein. Das Kapital haben sich die Gesellschafter A und B teilweise als Fremdkapital besorgt.
(Korrekt?)
Die anfallende Zinsen sind Sonderbetriebsausgaben, weil jeder Gesellschafter seine eigenen Kosten trägt.
(Anders: Die Gesellschaft nimmt das Darlehen auf; die Gesellschafter haften nur. Dann wären es gesamthänderische Aufwendungen).

Sonderbetriebsausgaben SIND (zwingend) in der GuE-Erklärung der Gesellschaft anzugeben.
("Einheitliche Gewinnermittlung für die Gesellschaft; aber gesonderte Gewinnfeststellung für jeden Gesellschafter. Das ist ja die Aufgabe der GuE).
Und das macht es bei Publikums-personengesellschaften auch so ekelhaft langwierig. Bis bei einer KG mit 400 Gesellschaftern wovon 395 nur als Stimmvieh fungieren, endlich mal der letzte Gesellschafter seinen Beleg über ein belegtes Brötchen auf der Fahrt zur Gesellschafterversammlung eingereicht hat.. und kapiert hat, dass der nicht zu seinem Steuerberater, sondern zum Steuerberater der Gesellschaft muss.... das kann schon mal ein paar Jahre dauern.)
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Re: Jahresabschluss

Beitragvon 11komma73_kwp » 02.11.2012, 00:57

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :danke:

-Also Punkt 1 ist klar.
-Bei Punkt 2 käme mir die OFD Rheinland ja richtig entgegen, da ich damit den Gewinn mindern könnte.
-Bei Punkt 3 sind Deine Annahmen korrekt. Jeder Gesellschafter hat unterschiedliche Kapitaleinlagen aus Fremdmitteln eingebracht. Daher verstehe ich nicht warum diese Sonderbetriebsausgaben in die GuE der GESELLSCHAFT eingetragen werden und nicht getrennt in die jeweilige EKSt. Erklärung nach Verteilung. Allerdings habe ich noch keine GuE gesehen bzw. ausgefüllt. Vielleicht verstehe ich das dann besser...? :oops:
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Re: Jahresabschluss

Beitragvon dancer1958 » 02.11.2012, 07:26

Die Zinsaufwendungen sind dem Gewerbebetrieb zuzurechnen. Deshalb müssen sie auf alle Fälle in den steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebes einfließen (ist kein finanzieller Nachteil - ein Nachteil könnte nur darin bestehen, dass man den anderen Gesellschaftern offenbart, welche Zinsaufwendungen man hat).

Da es - wie Du erläutert hast - nicht um gesamtschuldnerische Darlehn handelt, sind die persönlichen Zinsaufwendungen der Gesellschafter als deren Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen.

Wenn Du versuchst diese Aufwendungen nur über den Weg der persönlichen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, wird Dein Finanzamt dies nicht anerkennen.

Gruß
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Re: Jahresabschluss

Beitragvon kpr » 02.11.2012, 13:49

Es gibt ein paar Sachen, die kann man nicht erklären oder verstehen.
oder es wird wehr komplex.
Warum 1+1=2 ist, könnte man auch mit den Peanosch'en Axiomen erklären; aber wenn wir ehrlich sind, haben wir das alle in der Grundschule auch ohne wissenschaftliche Thesen geschafft. Einfach weil wir gelernt haben 1+1 IST 2.
Zur Not mit der militärischen Begründung mit vier Buchstaben: ISSO.

Und so ist es nun mal so, dass Sonderbetriebsausgaben in der GuE des Unternehmens, und nicht in der ESt-Erklärung des Gesellschafters erfasst werden.
(Genau wie Sonder- und Ergänzungsbilanzen auch an das Rechnungswesen der Gesellschaft hintendran gehören.)

Aber um dann eine halbwegs pragmatische, erklärende Antwort doch nicht ganz schuldig zu bleiben:
Die Sonderbetriebsausgaben werden bei der Gewerbesteuerberechnung benötigt. Und da wäre es wohl kaum hinnehmbar, wenn jedesmal, wenn ein Gesellschafter seine ESt-Erklärung abgibt, die GewSt-Veranlagung geändert werden müsste. Oder sich das Finanzamt, bei dem die Gesellschaft veranlagt wird, sich bei dutzenden Finanzämtern die Zahlen zusammentrommeln müsste.
(Bitte immer mal dran denken: Es gibt noch andere Personengesellschaften in D - außer in der PV-Branche. Und es muss ein abstrakt funktionierender Ablauf gefunden werden.)
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