Ist eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich?

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Ist eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich?

Beitragvon holbus » 19.05.2007, 19:49

Hallo zusammen, habe gehört, daß man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden muß.
Man hat mir gesagt, daß ich es beim FA mit einer "Zuteilung einer Steuernummer" versuchen soll. So könnte man zum einen Geld für die Anmeldung sparen und außerdem evtl. der BG aus dem Weg gehen kann.
Wie ist denn die Meinung im Forum zu diesem Thema?
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Beitragvon germanfarmer » 19.05.2007, 19:54

...das hängt von der Größe der Anlage, dem Sachbearbeiter des FA und des Ordnungsamtes ab...
...mir wurde gesagt ab etwa 10kWp wird sie gefordert...

Gruß
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Beitragvon holbus » 19.05.2007, 20:55

Würde heißen, daß ich mir 1. Info von der Gemeinde hole, ob die eine Gewerbeanmeldung verlangen.
Wenn das nicht notwendig ist, zum FA und Steuernr. zuteilen lassen.
Recht so?
Vielen Dank für die prompte Anrwort.
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Beitragvon dabo » 19.05.2007, 21:15

Nuuun,

wenn Größe der Anlage mit Umsätzen von größer als 175.000,- Euro per Annum (so steht es bei mir in einem klärenden Schreiben vom Finanzamt) verbunden ist, dann "sollte" ein Gewerbe, Ordungsamt, angemeldet werden, muß aber nicht, wenn jemand alleine tätig ist (1-Mann/Frau Betrieb).
Eine Anmeldung beim Finanzamt sollte allerdings erfolgen. Wegen Umsatzsteuer.
Eine Steuernummer muss erteilt werden, wenn regelmäßige Einnahmen (hier aus selbständiger Tätigkeit) zu erwarten sind. Das kann dann auch die gleiche Nummer sein wie bei der Einkommensteuererklärung.
Eine (meistens unnötige) Anmeldung beim Ordungsamt bringt haufenweise Folgeschäden mit sich: Irgendwann klopft die IHK an, es steht plötzlich Gewerbemüllzahlung an, anderes, Probleme über Probleme.
Wie das gehandhabt wird, hängt übrigens nicht von Sachbearbeitern ab, der hat sich an Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und, und, und zu halten, keinerlei Spielraum. Diese Leute versuchen halt manchmal, zu machen was sie wollen (Machtgehabe?), ist aber nicht ernst zu nehmen. Niemand hier kann machen was er will, auch unsere kleinere Obrigkeit der Verwaltungsbehörden nicht, es ist nahezu alles geregelt.
Mit der BG gibt es nur dann Kontakte, wenn Mitarbeiter, Angestellte oder auch (in Grenzen) Teilhaber vorhanden sind.

MfG
Manfred
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Beitragvon G50 » 19.05.2007, 21:33

Ich habe vor ein paar Wochen bei meiner Stadtverwaltung nachgefragt und bekam auf die Gewerbefrage nachfolgende Antwort:

"Es ist davon auszugehen, dass durch Stromeinspeisung aus geförderten Photovoltaikanlagen auf Hausdächern in die Stromnetze der Energieversorgungsunternehmen
in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht und damit keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Solaranlagen, die mit öffentlich geförderten Mitteln bei Privatleuten und kleineren
Gewerbebetrieben errichtet werden, erwirtschaften aufgrund einer langen Phase der Amortisation nur einen unerheblichen Einnahmeüberschuss. Der Gewinn ist derartig
geringfügig, dass nach dem Gesamtbild der Betätigung ein so genannter Bagatellfall vorliegt. Eine Gewinnerzielungsabsicht wäre dagegen denkbar, wenn jemand über die
übliche Größenordnung (5-10 kw-Anlage) hinaus eine Anlage errichtet und sein Vorhaben unmittelbar auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichtet
ist. Unter Umständen wäre dies dann vergleichbar mit dem Betrieb eines Kleinwasserkraftwerkes. Hier liegt unumstritten eine gewerbliche Tätigkeit vor. Steuerliche Fragen,
z.B. in Bezug auf die Umsatzsteuer bleiben unberührt.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hält allerdings zwischenzeitlich nicht mehr an diesen Aussagen fest. Hintergrund ist ein verstärktes Nachsuchen von Betreibern von
Photovoltaikanlagen nach einer Gewerbeanmeldung und die unterschiedliche Verfahrensweise in Bayern. Begründet wird dies mit den im Jahr 2004 erfolgten Gesetzesänderungen
im Bereich des EEG. Dabei wurden als Ausgleich zu dem im Sommer 2003 beendeten 100 000 Dächer-Solarstrom-Programm die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen neu
geregelt. Sollte ein Betreiber erklären, dass er tatsächlich Gewinne erzielen will, kann die Gewerbeanzeige engegengenommen werden. Eine Verpflichtung zur Gewerbeanzeige
bei Betreibern privater Hausdachanlagen ist jedoch nach wie vor nicht gegeben.
"
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Beitragvon holbus » 22.05.2007, 12:02

Hallo G 50, habe mit unserer Gemeindebehörde gesprochen. Ist vollkommen richtig was du sagst. Die Gemeinde interessiert es grundsätzlich nicht, was mit PV-Anlagen passiert. Wenn man will, kann man anmelden, ist aber nicht zwindend erforderlich.

Zum Thema FA. Kannst Du mir vielleicht den Link da aus Bayern mal senden?

Besten Dank und einen SONNIGEN Tag noch @all.
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Beitragvon G50 » 22.05.2007, 12:51

@ holbus:

ich hab dir was vom fa mit pn geschickt!

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Beitragvon ServerDreams » 24.05.2007, 07:50

germanfarmer hat geschrieben:...das hängt von der Größe der Anlage, dem Sachbearbeiter des FA und des Ordnungsamtes ab...
...mir wurde gesagt ab etwa 10kWp wird sie gefordert...

Gruß
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Bei uns muss man schon ab 3,5kWp anmelden!
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Beitragvon das399igste » 01.07.2007, 22:35

Hallo,
genau zu diesem Thema hatte ich ein nettes Gespräch mit einem kompetenten Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes.

Er hat mir einen Auszug aus aus dem Protokoll der "Herbstsitzung 2006 des Bund-Länder-Ausschuss "Gewerbe"" mitgegeben. Die Seite ist mit "GewArch 2007/3" und der Seitennummer 113 gekennzeichnet.

Hier der fragliche Auszug:
Bild

Bei der Leistung geht es um KW, nicht um kWp !

Gruß
Harald
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Beitragvon EriDau » 06.07.2007, 12:54

Hallo Alle,

ich bin gerade im Anmeldeverfahren. Der Ansprechpartner vom Finanzamt Bergheim (NRW) informierte mich darüber, dass ich erst einmal eine Gewerbenameldung in der Heimatgemainde machen soll. Auf meinen Hinweis, dass es da andere Vorgehensweisen gibt, wurde mir sehr einleuchtend erklärt: Das ist hier so üblich.

Gruß Erich
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