Nee.. nicht durch die Hintertür kommen

Wenn "A" nur daran scheitert, dass Du die SR nicht hast... dann muss die SR herbei.
Nicht der Sachverhalt wird dem Beleg angepasst; der Beleg muss dem Sachverhalt entsprechen.
Ohne das nun in die Details zu treiben (die wirklich vielfältig und variantenreich sind)... so ist vielleicht ein Satz ganz gut geeignet, um Dich zu norden "Unterlassene AfA kann nicht nachgeholt werden".
Die, die es besser wissen, sollten mich jetzt nicht steinigen!
Für den Laien sollte diese Grundaussage Grund genug sein, um nicht den ersten Fehler mit dem nächsten zu begradigen - sondern lieber schnell den Weg zurück auf die Autobahn zu suchen.
Entsprechend würd ich den Unternehmer auffordern die SR zu stellen.
(Mit dem dezent-freundlichen Hinweis auf §14 II S.1 Nr.1 (6 Monate Frist für Rechnungen bei Werklieferungen) sowie der Ergänzung, dass Du schon seit über einem Jahr auf die Vorsteuer verzichtest, nur weil der Schlampsack sein Ei nicht gelegt kriegt; und Du nun keine Lust hast, die ESt-Erklärung (aus der ja auch eine Erstattung zu erwarten ist) nun noch länger hinauszuzögern - und zur Not halt das Aufforderungsschreiben sowie den Werkvertrag (oder was auch immer) dem FA zur Glaubhaftmachung der AHK vorlegen wirst.)
Mal im Ernst:
Das die Erklärung 2010 zu einer Erstattung führt... ohne alle Details zu kennen... ist ja im Regelfall "more likely than not";
und die Vorsteuer aus dem ausstehenden Rechnungsbetrag könntest Du seit Mai 2010 auf dem Konto haben.
Ich hätte dem längst einen sanften Tritt in den Unterleib gegeben - mit Sicherheitsschuhen.
Ist Dir irgendwas schief gelaufen? Normalerweise... beim Dreifachen des Wertes der Mangelbeseitigung als sog. Druckzuschlag (bei Kleinbeträgen auch mehr)... da überschlagen sich Handwerker eigentlich, um Mängel zu beseitigen.
Für 100,- Euro Kosten gibts 400,- Euro in die Kasse. Da rotieren die normalerweise mit den Beinen in Briefkastenhöhe.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung