Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibung?

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Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibung?

Beitragvon Vinyard » 25.01.2012, 14:51

Hallo,

unsere Anlage ging im April 2010 in Betrieb. Habe 2 Abschläge auch in 2010 bezahlt. Die Abschreibung ist mir soweit bekannt.
Nur ist es so, dass 1000,- € noch nicht in Rechnung gestellt wurde. Die Rechnung kommt erst, wenn noch ein paar kleine Verschönerungsarbeiten vorgenommen wurden. Dies passiert nun auch erst in 2012.

Ich wollte eigentlich gerne so lange warten mit der Steuererklärung bis ich auch diese Rechnung habe. Nun wurde ich aber aufgefordert meine Erklärung für 2010 abzugeben.

Fragen:

- Könnte ich theoretisch die Rechnung aus 2012 (wenn ich sie bald erhalte) noch in die Abschreibung 2010 reinpacken?

- Wie wird die Schlussrechnung von 1000,-€ (Anlagenwert ca. 70000,- €) sonst behandelt? Erhöht es den Restwert in der Afa-Tabelle?

Wäre super wenn mir wer helfen könnte.

VG Robert
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon kpr » 25.01.2012, 17:19

Der Fehler liegt vermutlich in der Fakturierung.

Zwei Grundfälle sind zu unterscheiden:
A. Die "Schönheitsarbeiten" sind unwesentliche Mängel, deren Beseitigung aus dem Werkvertrag ("Hauptauftrag") vom Solarteuer geschuldet sind.
B. Die "Schönheitsarbeiten" wurden nach Erfüllung des Werkvertrages durch den Solarteur zusätzlich in einem neuen Aufragsverhältnis erteilt.

(Ich weiss.. vermutlich "kruschelmuschelwischiwaschi"... und weiss keiner so genau; aber es gibt nur die beiden Möglickeiten; und in eine von beiden Schablonen muss der Sachverhalt hinein.)

Im Falle A:
Unwesentliche Mängel hindern nicht an der Abnahme. Der Solarteur hätte die Rechnung über den vollen Betrag schreiben müssen; die 1.000 Euro sind ein absolut üblicher "Mangeleinbehalt" wie er in der Baubranche absolute Regel ist.
==> Du hättest überhaupt kein Problem die AHK zu bestimmen. Die ganze Fragestellung käme nicht auf. (oder?)
Der Umstand dass Du die komplette Vorsteuer ziehen kannst, derweil der Solarteur die komplette USt schuldet (obwohl er sie nicht erhalten hat, erhöht zusätzliche den Druck auf den Auftragnehmer, mit seinen Restarbeiten endlich aus dem Quark zu kommen.)

Im Falle B:
Der Wert der "Folgearbeiten" würden Dich ebenfalls nicht in 2010 interessieren. Erst in 2012 (wenn die ARbeiten denn endlich ausgeführt sind) führen die dann zu nachträglichen AHK.
Auch hier: Überhaupt kein Problem mit der AfA-Berechnung; es gibt ja gar keine Unklarheiten rund um die AHK per 31.12.10


Jetzt musst Du mal schauen, wo Du Dich wiederfindest. Und dann schauen wir nach dem Rest.
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon Vinyard » 25.01.2012, 20:04

Vielen Dank schon mal für die Ausführungen. Leider bin ich nicht so fit im Steuerrecht.

A. Da ich aber gar keine Endrechnung erhalten habe, ist es ja nicht nur die Einbehaltung von der Schlussrechnung, sondern ich habe auch noch keine bezahlte Vorsteuer anmelden können.
Irgendwie scheidet diese Variante dann aus oder?
B. Insofern bin ich Fast gezwungen zu Variante B zu tendieren. Wie läuft das dann genau? Wenn meine Anlage nach Abschreiben am Ende 2011 noch einen Buchwert von 55.000 € hat, schlage ich dann einfach die 1000,- € zum Buchwert drauf und schreibe bis zum Ende der Einspeisezeit mit ab oder wie? Für einen Hinweis auf den genauen praktischen Ablauf in dieser Konstellation wäre ich noch sehr dankbar.

Grüße
Robert
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon kpr » 25.01.2012, 20:30

Nee.. nicht durch die Hintertür kommen ;-)

Wenn "A" nur daran scheitert, dass Du die SR nicht hast... dann muss die SR herbei.
Nicht der Sachverhalt wird dem Beleg angepasst; der Beleg muss dem Sachverhalt entsprechen.

Ohne das nun in die Details zu treiben (die wirklich vielfältig und variantenreich sind)... so ist vielleicht ein Satz ganz gut geeignet, um Dich zu norden "Unterlassene AfA kann nicht nachgeholt werden".
Die, die es besser wissen, sollten mich jetzt nicht steinigen!
Für den Laien sollte diese Grundaussage Grund genug sein, um nicht den ersten Fehler mit dem nächsten zu begradigen - sondern lieber schnell den Weg zurück auf die Autobahn zu suchen.

Entsprechend würd ich den Unternehmer auffordern die SR zu stellen.
(Mit dem dezent-freundlichen Hinweis auf §14 II S.1 Nr.1 (6 Monate Frist für Rechnungen bei Werklieferungen) sowie der Ergänzung, dass Du schon seit über einem Jahr auf die Vorsteuer verzichtest, nur weil der Schlampsack sein Ei nicht gelegt kriegt; und Du nun keine Lust hast, die ESt-Erklärung (aus der ja auch eine Erstattung zu erwarten ist) nun noch länger hinauszuzögern - und zur Not halt das Aufforderungsschreiben sowie den Werkvertrag (oder was auch immer) dem FA zur Glaubhaftmachung der AHK vorlegen wirst.)

Mal im Ernst:
Das die Erklärung 2010 zu einer Erstattung führt... ohne alle Details zu kennen... ist ja im Regelfall "more likely than not";
und die Vorsteuer aus dem ausstehenden Rechnungsbetrag könntest Du seit Mai 2010 auf dem Konto haben.
Ich hätte dem längst einen sanften Tritt in den Unterleib gegeben - mit Sicherheitsschuhen.

Ist Dir irgendwas schief gelaufen? Normalerweise... beim Dreifachen des Wertes der Mangelbeseitigung als sog. Druckzuschlag (bei Kleinbeträgen auch mehr)... da überschlagen sich Handwerker eigentlich, um Mängel zu beseitigen.
Für 100,- Euro Kosten gibts 400,- Euro in die Kasse. Da rotieren die normalerweise mit den Beinen in Briefkastenhöhe.
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon Vinyard » 25.01.2012, 20:51

Ok, ich werde zur Schlussrechnung auffordern; melde die Vorsteuer mit dem 1. Quartal 2012 an und packe die Abschreibung dann mit in die Abschreibung ab 2010. Sind wir jetzt beieinander?

Hmm, nee, läuft alles besten. Er wollte die Anlage noch erden, obwohl es wohl nicht zwingend vorgeschrieben ist. Und erst danach wollte er die Schlussrechnung machen. Da wir ein gutes Verhältnis haben, er neben einem Ingieneursfulltimejob noch Nebenberuflich Anlagen baut und selbst auch um die 400 - 500 kWp auf Pachtdächern hat, stehen solche Kleinigkeiten halt hinten an. Und auf das Kleingeld von mir ist er wohl nicht angewiesen. ;)

Trotzdem rufe ich ihn mal an, damit das Thema abgeschlossen ist.

Gruß
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon kpr » 25.01.2012, 21:58

Jetzt sind wir beieinander. (Vorsteuer natürlich nur ziehen, wenn die Rechnung auch vorliegt)
(Das irgendeine besondere Konstellation vorliegt, war schon fast naheliegend)
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon Vinyard » 26.01.2012, 08:25

Hier werden Sie geholfen. Vielen Dank jedenfalls nochmal.

Ich dachte bisher immer dass ich die Vorsteuer erst anmelden kann wenn ich die Rechnung auch tatsächlich bezahlt habe. Aber da es ja nicht so ist, werde ich die Schlussrechnung nun unverzüglich anfordern, unabhängig davon ob ich sie gleich bezahle! ;)

Und das mit der Abschreibung für 2010 klappt dann trotzdem. So wären alle meine Fragen beantwortet. Danke! :)
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Re: Inbetriebnahme 2010 - Schlussrechnung 2012 - Abschreibun

Beitragvon kpr » 26.01.2012, 09:37

"Zahlung" ist nur bei nicht ausgeführten Leistungen eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
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