Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

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Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon donnermeister1 » 19.01.2012, 21:41

Volleinspeisung
1. Thema
Ust melde ich trotz Dauerfristverlängerung immer brav bis zum 10. des Folgemonats. Abbuchen tut das FA dann aber immer erst einen Monat später. Beispiel, UstVA Nov. 2011 am 05.12.2011 gemacht, Abbuchung am 10.01.2012. In der Buchhaltung habe ich aber die zu zahlende Ust als am 10.12.2011 gezahlt eingebucht. Hatte hier im Forum gelesen, dass es bei Lastschrifteinzugsermächtigung nicht auf den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt ankommt. So weit richtig?

2. Thema
UstVA für Dez. 2011 am 01.01.2012 ans FA übermittelt. Abrechnung für 2011 vom VNB ist datiert zum 03.01.2012. Geld vom VNB am 06.01.2012 erhalten. Welchem Monat rechne ich nun die Ust für die Abrechnung 2011 zu? Zu Dez. 2011 weil Zahlungseingang vor dem 10.01.2012? Also eine berichtigte UstVA für Dez. 2011 übermitteln?

3. Thema
Für die EÜR muss ich dann doch auch die Abrechnung 2011 dem Jahr 2011 zurechnen?

KPR, bitte helfen sie! :D
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon kpr » 19.01.2012, 22:15

zu 1)
Wir haben es hier mit einer Verfügung der OFD Rheinland zu tun.
(Wie ich heute am eigenen Leib erfahren habe: Die Brüder können irren.)
Deren Logik: Bei bestehender LEZ hat der Unternehmer (Kontoinhaber) ab dem Zeitpunkt der Abgabe nicht mehr bestimmen, wann das Geld bei ihm abfließt. Bei vernünftiger Beurteilung muss er ab dem Zeitpunkt der Abgabe die Kohle auf dem Belastungskonto bereitstellen. Die OFD Rheinland vertritt die Auffassung, dass der Unternehmer dadurch die Verfügung über den Betrag verloren hat - und unterstellt, dass dies einer Zahlung gleichkommt.
Ich find das gar nicht mal so dämlich.

Völlig unabhängig davon, ist eine UStVA zum 10. eines Monats fällig.
Wer also Lastschrift hat und fristgerecht abgibt - für den gilt die UStVA 01/xxxx als vor dem 11.01. gezahlt.

Die Einkommensteuerfuzzis sind sich einige, dass USt-Zahlungen zu den regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen / Ausgaben gehören, die - sofern sie innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen vor / nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen, als in dem Jahr als zu- oder abgeflossen gelten, zudem sie wirtschaftlich gehören.

Über diese Kette landen alle USt-Zahlungen des Jahres 01 die bei bestehender LEZ bis zum 10.01.02 deklariert werden, in der EÜR 01.

Nun kann man sagen "kommt ja nur von einer OFD". Der Laden kann aber nicht nur irren - er könnte auch Recht haben.
Und §11 EStG beinhaltet keine Wahlrechte.
Bei Betriebseinnahmen die man vergisst dem Altjahr zuzuordnen (nachschüssige Miete 2011, am 2.1.12 gezahlt) mag das noch egal sein. Das FA wird nichts dagegen haben, wenn man die dann fälschlicherweise in 2012 deklariert.
(Auch die haben ja u. U. das Problem, dass der Bescheid 2011 schon bestandskräftig ist; die sitzen dann auch mit fast platzender Blase vorm abgeschlossenen Klo).
Bei Betriebsausgaben trifft dieses Schicksal dann den Steuerpflichtigen.
BA die nach der Logik der OFD Rheinland nach 2011 gehören... lassen sich dann nicht mehr in 2012 ansetzen.
Deshalb kann man nur raten, bei Betriebsausgaben erstmal die Logik der OFD Rheinland anzuwenden. Dann kann nichts schiefgehen.

zum zweiten Thema:
Da ist gar nichts zu berichtigen. Die UST kennt keine 10-Tage-Regelung. Hier gilt strikt der Zeitpunkt der Vereinnahmung als Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.
Dieses Thema ist ein rein ertragsteuerliches.
(Mein alter Tip... geh doch .. wenn Du mit einer Steuerart durch bist, erstmal ne Tasse Kaffee trinken; denk an weisse Ponys.. und dann erst der nächsten Steuerart widmen.)

zum 3. Thema:
Ja. (bis auf das Wort "auch" ;-) )
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon donnermeister1 » 19.01.2012, 22:34

Also muss ich jetzt so machen:

Nettobetrag der Abrechnung buche ich zum Dez. 2011 als Einnahme dazu, weil vor dem 10.1.2012 eingegangen.
Ust der Abrechnung buche ich in Jan. 2012 als Einnahme und gebe ich dann in der UstVA, die ich bis 10.2.2012 mache an.
Richtig?
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon TLX9999 » 19.01.2012, 22:47

@KPR
Die OfD-Rheinland hat aber die Regelung mit der Umsatzsteuer in ihrer Verfügung vom 17.9.2009 wieder eingeschränkt, dass bei erteilter Einzugsermächtigung die Fiktion der Zahlung bis zum 10. des neuen Jahres nicht gilt, wenn der 10. auf einen Samstag oder Sonntag fällt. So war z.B. der 10.1.2009 ein Samstag und der 10.1.2010 ein Sonntag. So hat man auch bei Nichtbeachtung dieser Zahlungsfiktion in den Jahren 2009 und 2010 nichts falsch gemacht. Aber komplizierter kann man solche Regelungen kaum noch machen.
MfG
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon kpr » 19.01.2012, 23:38

Gut. Klingt kompliziert - ist aber logisch. Sa und So sind keine Banktage. Der Stpfl. ist demnach noch bis zum Montag in der Verfügungsmacht über die Kohle.
(Und das "Problem" wäre ja für diejenigen wieder da gewesen, die schon am Freitag abgegeben hatten.)

Die OFD Rheinland rudert öfter mal rückwärts. Die haben diesen italienischen Kampfpanzer - mit 10 Rückwärts- und zwei Vorwärtsgängen. Im Februar 2011 hatten die mal ne innovative Idee zur Umsatzbesteuerung bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Kürzung der Verpflegungspauschalen über dem Betrag des Sachbezugswertes. Im Mai haben sie kleinlaut gekniffen.


@donnermeister
Nein. Nicht richtig.
Die gesamte Zahlung vor dem 11.1.2012 die wirtschaftlich dem Jahr 2011 zuzuordnen ist, gilt als im Jahr 2011 bezogen.
"Netto" und "Steuer" werden hier nicht unterschiedlich behandelt.
Sie werden nur in der EÜR dann auf zwei Positionen aufgesplittet; aber das ist ja ein reines Ausweis- und kein Ansatzproblem.
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon donnermeister1 » 20.01.2012, 15:46

Ich glaube der Knoten im Kopf löst sich. Ich beherzige deinen Rat und teile mein Gehirn in eine Hälfte für Ust. und eine für EÜR auf.

Die Gehirnhälfte für Ust. wird abgeschaltet, die Gehirnhälfte für EÜR übernimmt und ich mache folgendes:
Ich schreibe den Zahlungseingang (Netto + Ust) der Abrechnung 2011 vom 6.1.012 in die Buchführungsexeltabelle für 2011 bei den Einnahmen hinzu. Das erhöht natürlich die Einnahmen für 2011 um den gesamten Betrag, also inkl. der Ust.
In der Buchführungsexeltabelle 2012 wird sie nicht bei den Einnahmen erfasst, da sie ja schon 2011 gebucht wurde. Wäre ja sonst doppelt.

Danach wird die Gehirnhälfte für EÜR abgeschaltet, die Gehrinhälfte für Ust. übernimmt und ich mache folgendes:
In der UstVA Januar 2012, die bis zum 10.3.2012 an das FA zu übermitteln ist (Dauerfristverlängerung) gebe ich dann den Nettobetrag der Zahlung vom 6.1.2012 an und buche dann nach Abzug der Vorsteuer die zu zahlende Ust. in der Exeltabelle für 2012 in die Ausgabenseite ein.

Jetzt richtig?
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon kpr » 20.01.2012, 15:51

Ja. Richtig.
Nur halt noch Bedenken, dass "Netto" im Sinne der USt
Und "Erlöse excl. USt" im Sinne der ESt zwei unterschiedliche Paar Schuh sind - dann passt alles.
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon donnermeister1 » 20.01.2012, 16:26

Was wären die Konsequenzen, wenn ich jetzt sagen würde: "Scheiß was auf die 10-Tage-Regel, ich habe ISTversteuerung."? Würde in der EÜR und Ust. strikt nach dem Geldfluß buchen?

Ust. dann wenn sie tatsächlich vom FA vom Konto eingezogen wird und nicht zum 10. des Monats in dem ich die UstVA übermittelt habe.

Die Abrechnung 2011 vom 6.1.2012 im Januar 2012 als Einnahme und nicht in 2011.

Finanzielle Nachteile zu erwarten?
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon michael091963 » 20.01.2012, 16:44

rein aus der Praxis (und nichts für die Theorie :-))
Genauso mache ich es.

Zumindest solange das FA nicht den einzelnen Kontoauszug sehen will, wissen die doch gar nicht, welche 12 Zahlungen in die Gesamtsumme "an das FA gezahlte USt" eingeflossen sind - ob nun die vom 1.1. bis 31.12. oder vom 11.01.01 bis 10.01.02... Außerdem sind meine Januar-Zahlungen an das FA immer valuta 12. auf dem Konto. Die Voranmeldung habe ich immer am 1. gemacht. (Brauch ich jetzt nicht mehr)

Auch das FA scheint so zu denken. Denn sonst wüsste ich nicht, wo die Probleme derjenigen herkommen sollten, die im Januar die Vorsteuer zurückbekommen und vergessen hatten, die gezahlte USt im Dezember in die EÜR zu packen. Die wird dann vom FA fröhlich als Einnahme ins nächste Jahr gepackt.
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf

Beitragvon Conny03 » 20.01.2012, 16:57

Dann häng ich mich mal eben hier dran mit meiner Frage:

Die Nachzahlung des Energieversorgers von 882,09 Euro (davon 100,59Euro USt) bekomme ich am 28. Januar 2012 laut Gutschriftsanzeige ausgezahlt.
Gehört dann der NETTO und der BRUTTO betrag in die Steuererklärung 2012, oder noch in 2011, denn es bezieht sich zwar auf den Strom aus 2011, aber wird ja erst am Ende Jan. 2012 gezahlt.

Was hier weiter oben steht ist echt kompliziert.

Also die Beantwortung der Frage so wie sie oben steht, wäre sehr, sehr hilfreich.


:danke:
Conny03
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