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Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im KopfModerator: Mod-Team
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Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf
Nein. Wir waren heute leider am Besuch der monatlichen SM-Party gehindert. Da hab ich ein bischen Ersatzbefriedigung gebraucht.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf
na, da bin ich ja beruhigt ...
Sonnenfinsternis am Netz seit 17.10.2007 mit 6,3 kWp
36 * Suntechpower STP175S 1 * Fronius IG60HV Dachausrichtung 225° Dachneigung 38° http://www.sonnenertrag.eu/de/frohburg/sonnenfinsternis/1761/1380.html bzw. http://www.pv-log.com/Anlage/99.php
Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf
Wenn er meine Fragen mit Zeilennr. beantwortet, weiß ich das ganz besonders zu schätzen, sonnenfinsternis.
Danke kpr fürs erklären, konnte gestern Abend echt nicht mehr da reindenken. Was ist VNB und BV, dumm frag............. conny wünscht schönen Sonntag
Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf
VNB... Dein Kunde / Vertragsparnter
BV? keine Ahnung. Vermutlich Tipfehler.. Du meinst DV = Direktverbrauch 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf
Da wäre noch eine Frage zur AfA:
Kann ich für die in 2011 gebaute PV Anlage neben der linearen AfA eine Sonderabschreibung von 20 % ansetzen, die ich beliebig auf 5 Jahre verteilen kann. Habe so etwas gelesen, beim Finanzamt konnte man mir das nicht beantworten. Die Dame müsse das dann prüfen lassen. Hmm! Also für 2009 und 2010 gebaute Anlagen konnte man eine degressive Abschreibung ansetzen, das geht jetzt nicht mehr. Wer hat schon mal was gehört und für wen wäre eine Sonderabschreibung wie oben beschrieben auch interessant?
Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im Kopf
Als Normal-Afa ist für WG'er die nach dem 31.12.10 angeschafft oder hergestellt wurden die lineare Abschreibung nach §7 I EStG zwingend vorgeschrieben.
§7g V EStG bietet ein Bewertungswahlrecht. Es können bis zu insgesamt maximal 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie die vier folgenden Kalenderjahre (beliebig) verteilt werden. Die Sonder-Abschreibung dient der Förderung / Ermöglichung von Investitionen in kleinen und mittleren Betrieben. Bei Inanspruchnahme der Sonder-AfA werden Betriebsausgaben zeitlich vorgezogen und führen zu einer Steuerentlastung, die sich über die Totalperiode wieder ausgleicht. Annähernd zumindest. Der Vorteil liegt darin, dass die gewonnene Liquidität wieder arbeiten kann; z.B.: - Tilgung des teuren Kontokorrents mit 12% p.a - Tilgung des parlallel laufenden Konsumentenkredits mit 8% p.a. - Sondertilung in der Hausfinanzhierung (steuerlich nicht abzugsfähig Zinsen) vielleicht noch mit 4,5 % oder gar mehr - Sondertilgung des PV-Darlehens Ein kleiner Nachteil ergibt sich daraus, dass aufgrund des Progressionseffektes weniger Liquidität geschöpft wird, als - auf die Restnutzungsdauer verteilt - in Summe an Steuern mehr gezahlt wird. Der Barwert aller künftigen Zahlungsbewegungen dürfte im Normalfall jedoch im Fall der Inanspruchnahme der Sonder-AfA höher liegen als ohne S-AfA. Wie immer in einem Forum: Der Einzelfall kann vom Regelfall abweichen. 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Icke jetzt auch mal 'ne Steuerfrage, Knoten im KopfConny
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