Hinweis: Verspätete Abgabe von UStVA

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Hinweis: Verspätete Abgabe von UStVA

Beitragvon kpr » 07.02.2012, 17:46

Aus gegebenem Anlaß der Hinweis an alle PV-Betreiber / Forumsmitglieder


USt-Voranmeldungen sind bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats abzugeben.
Es kann Dauerfristverlängerung beantragt werden; aufgrund des typischen Geschäftsverlaufs einer PV fällt dabei keine Sondervorauszahlung an.

Wer den Termin nicht halten kann, dem war schon immer angeraten, mit einem kurzen Anruf beim FA Einzelfristverlängerung zu beantragen. Da stellt sich kein FA an. Eine Woche geht immer.
Selbst wer wirklich mal zu spät abgegeben hatte, dem drohte schlimmenstenfalls ein Brief mit erhobenem Zeigefinger.

Freunde.. die Zeiten sind rum!!!
Die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen stellt aufgrund der (schon vor längerem) geänderten Normen in der AO rund um das Thema "Selbstanzeige" eine "Steuerhinterziehung auf Zeit" dar.
Wobei die verspätet abgegebene Anmeldung den Charakter einer Selbstanzeige hat.

Wir wollen nun nicht in den Bereich des Sanktionsrechts abdriften. Nur soviel sei gesagt:
"Steuerhinterziehung auf Zeit" und "Selbstanzeige" ist nun nichts, was man unbedingt braucht im Leben. Das sollte bei niemanden Wohlklang in den Ohren auslösen.
Aber auch: Weder wird man in D geköpft; und auch nicht aufgehangen. Selbst erschiessen ist aus der Mode gekommen.

Dennoch: Bitte künftig sich nichts antun. Mit einem Anruf beim FA ist der Drops gelutscht.
(Krank, Urlaub, Arbeitsüberlastung sind gängige Begründungen. Bloss keine faulen Ausreden. "Ich schaff es heute nicht; übermorgen ist das Ding da" reicht völlig.).

Es ist einfach nicht förderlich, wenn die Steuerakte aus 10 m Entfernung erkennen lässt, dass die BuStra ihre Finger da schon mal dran hatte.
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