Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

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Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 11:28

Ich bitte um Eure Hilfe und Berichtigung.

Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %
33 Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 11:44

Noch einmal - Bitte einmal rübergucken und berichtigen

Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %
33 Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer €1.262
Steuer 239,78

Unentgeltiche Wertabgaben
34 Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer 216
Steuer 41,04

Summe
Steuer 280,82

Abziehbare Vorsteuerbeträge

62 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern 3.741,07

71 Steuer (Übertrag in Zeile 99) 3.741,07

Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

92 Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen sonstige Leistungen
und unentgeltiche Wertabgaben 280,82

99 Abziehbre Vorsteuerbeträge (aus Zeile 71) 3.741,07

101 Verbleibender Betrag - 3.460,25

Umsatz/Überschuss

105 (Einem Überschuss ist ein Minuszeichen vorangestellt) - 3.460,25

Verbleibende Umsatzsteuer/Verbleibende Überschuss

107 (Einem Übeschuss ist ein Minuszeichen vorangestellt - 3.460,25

108 Vorauszahlungssoll 2011 (einschl. Sondervorausszahlung) 280,06

Abschlusszahlung (noch an die Finanzkasse zu entrichten) / Erstattungsanspruch

109 (Einem Erstattungsanspruch ist ein Minuszeichen vorangestellt - 3.740,31

Ich habe die Umsatzjahressteuer wie oben mal ausgefüllt. Ist sie total falsch? Ich lese hier immer es muß 0 rauskommen.

Bei mir kommt - 3740,31. Was muß ich hier berichtigen?

Danke.

LG
Uschi
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 17:12

Ist alles richtig? Kann ich die Umsatzsteuererklärung so abschicken?

LG
Uschi
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 17:37

Hallo an Euch Experten,

hier noch einmal als Anhang meine Jahresumsatzsteuer. Bitte einmal schauen und evtl. berichtigen.

Danke Euch.

LG
Uschi
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon kpr » 05.02.2012, 17:43

Das passt nicht vorne und nicht hinten.
Dank der Fiktion aus Lieferung / Rücklieferung beim Direktverbrauch liegt umsatzsteuerlich keine unentgeltliche Wertabgabe vor. Zumindest die Deklaration ist falsch. Ob sich Wertfehler ergeben kann man so nicht sagen.

An das VZ-Soll glaub ich nicht. Das würde ja bedeuten, dass Du die Vorsteuer nicht gezogen hast.
Bitte VZ-Soll überprüfen oder beim FA erfragen. Ich bin mir sicher, danach sieht die Welt besser aus.
(Weitergehende Spekulationen sind an der Stelle überflüssig.)
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 17:57

Bei Vorauszahlungssoll habe ich die monatliche Überweisung der Steuer genommen, die ich an das Finanzamt überwiesen habe.Das waren jeden Monat, also 8 Monate, x 35 €. Welchen Betrag müßte ich denn dahinschreiben? Ich habe insgesamt
von EON € 1478 erhalten. Vom Finanzamt habe ich die Vorsteuer von € 3.741,07 erhalten. Wäre schön, wenn Du mir hier weiterhelfen könntest.

LG
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 18:30

Also noch einmal. Ich habe von 'Eon € 1478 netto + 280,82 Mwst. bekommen und jeden Monat ans Finanzamt 35 € überwiesen. Was käme denn als Vorauszahlungssoll in die Spalte 108? Ich hatte gedacht das wären dann 8 Monate x 35 €. Wenn das nicht so ist, kläre mich bitte auf.

LG
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 19:34

Sag mir doch bitte, wo denn der gravierende Fehler liegt.
Danke Dir.

LG
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon uschi5000 » 05.02.2012, 21:34

Wenn mir hier jemand sagen könnte, woraus das Vorauszahlungssoll besteht, wäre mir echt schon geholfen. Ich war bisher der Meinung, dass es sich hier um die monatliche Umsatzsteuerzahlung ans Finanzamt handelt. So hatte ich bisher gelesen. Ich wäre Euch wirklich dankbar, wenn ihr mir hierzu Bericht erstatten könntet. Alle anderen Zahlen in der Jahresumsatzsteuer sind nämlich korrekt.

LG
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Re: Hilfe bei Jahresumsatzsteuererlärung

Beitragvon kpr » 05.02.2012, 22:55

Das Vorauszahlungssoll ist die Summe aller geschuldeten / geforderten Beträge aus den Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres.Nur am Rande: Es ist kein Zufall, dass hier so Wörter wie "gezahlt", "erhalten", "Zahlung" nicht auftauchen. Darauf kommt es nicht an.

Versuchs mal zu verstehen:
Du belieferst jemanden mit Brötchen. Das Stück zu leicht rechenbaren 1, Euro
Du fängst im Oktober damit an (sonst werden mir die Zahlenketten hier zu lang)
Oktober 100 Brötchen; abgerechnet 100
November 150 Brötchen; abgerechnet 150
Dezember 120 Brötchen; abgerechnet 120
gezahlt hat Dein Kunde davon keinen Cent! Alle Rechnungen sind am 5.Februar noch offen.
(Er könnte auch 123,45 Euro bezahlt haben.. es spielt für alles weitere keine Geige)

Nun setzt Du Dich am 5.2. hin.... und schreibst nochmal eine Jahresrechnung.
Nach sorgfältigem zählen der Lieferscheine stellst Du fest: 370 Brötchen.
Somit sieht Deine Jahresrechnung wie folgt aus:

370 Brötchen à 1,- Euro = 370 Euro (= Werte wie in der Jahreserklärung ermittelt)
bereits abgerechnet = 370 Euro (= Vorauszahlungs-Soll)
Forderung aus Schlussrechnung = 0,- Euro (= USt-Nachzahlung)

Dein Geld hast Du natürlich weiterhin zu bekommen. Aber halt nicht aus der Jahresrechnung (der Erklärung) sondern aus den weiterhin offenen Monatsrechnungen (den Voranmeldungen)


Spielen wir einen anderen Fall durch... beim nachzählen am Jahresende stellst Du fest.. "Shit... Zahlendreher. Im Dezember waren es nicht 120 sondern 210 Brötchen." Das stellen wir jetzt in der Jahresrechnung glatt:

460 Brötchen à 1,- Euro = 460 Euro (Werte aus der Jahresermittlung)
abzgl. bereits abgerechnet = 370,- Euro (VZ-Soll)
= Forderung aus Jahresrechnung = 90 Euro

Der Fehler wird wohl darin liegen, dass ja mal in einer UStVA der Vorsteuerabzug aus der Anlage geltend gemacht wurde.
Da müsste Dein Vorauszahlungssoll ein wenig in den Keller gehen.

Wo ich Dir Brief und Siegel drauf gebe.... wenn Du im Rahmen Deiner PV wirklich nur Strom erzeugst (und nicht noch Brötchen backst), dann hast Du keine unentgeltliche Wertabgabe.
Das kann ein rein deklaratorischer Fehler sein - und unterm Strich stimmts trotzdem.
Es muss aber nicht so sein. Dazu gibt der Sachverhalt nicht genug Informationen her.
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