Hilfe bei der ersten Steuererklärug

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Re: Hilfe bei der ersten Steuererklärug

Beitragvon JayM » 30.01.2012, 08:16

Die MWSt hast du dir aber schon wieder geholt? Oder hast du wirklich 3000 Euro/kWp netto bezahlt? Das sind Preise von 2009/10, nicht Mitte 2011!
Wenn's 3000 Euro/kWp brutto waren sind das 2520 Euro/kWp netto. Geht schon eher für eine kleine Anlage Mitte 2011. Und dannn sieht das mit dem Gewinn auch schon ganz anders aus ... .

Gruß
Jochen
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Re: Hilfe bei der ersten Steuererklärug

Beitragvon kpr » 30.01.2012, 14:03

Also der Kaufmann / der Unternehmer spricht immer von netto.
Wenn Du 3.000 Euro netto bezahlt hast, ist das für mein Gefühl dramatisch zu teuer.
Wenn Du versehentlich den Bruttowert angegeben hast.... siehe Vorredner.
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Re: Hilfe bei der ersten Steuererklärug

Beitragvon michael091963 » 30.01.2012, 17:20

Du wirst doch wohl im steuerlichen Erfassungsbogen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben und machst brav monatlich Deine Umsatzsteuervoranmeldungen???

Wenn nicht, kommen wir dem Grund näher, warum Deine Anlage in 20 Jahren keinen Gewinn abwirft.

Dann solltest Du aber nicht auch noch so blöde sein (entschuldige bitte), dem Finanzamt jetzt schon vorzurechnen, dass die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und damit auf die steuerliche Vorteile aus den Verlusten zu verzichten.

Das ist - wenn es überhaupt stimmt - Aufgabe des Finanzamtes, Dir die fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu belegen.
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Re: Hilfe bei der ersten Steuererklärug

Beitragvon Shadow Juergen » 31.01.2012, 07:49

Leider sind die 3000€ netto. Die Firma war eine Empfehlung von 2 Bekannten.
Natürlich habe ich keine Kleinunternehmerregelung. Die MwSt habe ich mir direkt wiedergeholt.
Wie bereits erwähnt, stehe ich auch auf dem Standpunkt, wenn das Fa Geld haben will, soll es selbst darauf kommen.
Ich gebe so lange meine Einkommensteuer mit den Verlusten ab, bis sie meckern.
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Re: Hilfe bei der ersten Steuererklärug

Beitragvon kpr » 31.01.2012, 08:29

Autsch. Das Geld kommt zwar vom Kunden; aber der Ertrag wird im Einkauf gemacht.
Nunja.. nicht mehr zu ändern. Gute Ratschläge brauchts jetzt nicht mehr.

Was Du steuerlich vor hast, geht genau in die richtige Richtung.
Hier würde ich nun mein persönliches Pferd andersherum satteln - und dem FA sämtliches Belegmaterial auf den Tisch werfen, um eine endgültige Veranlagung herbeizuführen.
Wenn die unter Vorbehalt veranlagen muss das überhaupt nichts bedeuten - ist aber absolut nicht in Deinem Sinn.

Viel Glück mit der Anlage,
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