Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

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Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon Bond0011 » 06.11.2011, 10:03

Hallo
Ich habe nun schon seit 2 Jahren meine 50 kwp Anlage laufen.
Ich habe kein Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet und mir ist auch klar das ich dies nicht tun muß.

Dennoch würde ich mir aus verschiedenen Gründen, gerne den Gewerbeschein bei meiner Gemeinde holen.

Ich habe dieses jahr ca 22.000€ an Einnahmen erzielt.

Werden bei Anlagen dieser Größe Beiträge zur Handwerkskammer fällig, bzw kämen andere Kosten auf mich zu.

Bevor ich da jetzt einen Blödsinn mache, der mir nur unnötige Kosten bringt, bitte ich das Forum mir weiterzuhelfen.

:danke:
Bond0011
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon Herrvolt » 06.11.2011, 10:09

Die Handwerkskammer hat damit nichts zu tun, wenn jemand, dann die IHK.
Wasserkraft, Energie welche wohl als erste die Stromerzeugung ermöglichte
Umweltschutz ist der Versuch die Erde zu erhalten, dass die Menschen noch darauf leben können.
The earth isn`t a present from our parents, it is borrowed from our children.
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon kpr » 06.11.2011, 10:51

Blöde Situation.
Die IHK bekommt sicherlich Kenntnis von Deiner Existenz, wenn Du Dein Gewerbe anmeldest.
Die IHK erfährt dies aber - zu gegebener Zeit - auch vom Finanzamt.

Die IHK erhebt ja im Prinzip zwei Beiträge (bzw. zwei Rechengrößen).
a) den Grundbeitrag
b) die Umlage
Die genaue Höhe variiert von IHK zu IHK. Die geben sich ja selbst ihre Beitragsordnungen.

Maßgebliche Bemessungsgrundlage ist immer
a) der Gewerbeertrag
b) hilfweise, sofern ein solcher nicht festgestellt wurde, der einkommensteuerliche Gewinn.

Solange Du kein Gewerbe angemeldet hast, UND das FA keine GewSt-Veranlagung durchführt, hat die IHK keine praktische Möglichkeit, von Deiner Existenz zu erfahren.
Wenn einer der beide Fälle in den nächsten 20 Jahren eintritt (oder wirklich die IHK aus anderem Grunde von Dir erfährt), steht eine rückwirkende Beitragserhebung an.
Ob hier die üblichen Verjährungsvorschriften greifen.... keine Ahnung.
==> So richtig auf der sicheren Seite bist Du also eh nie.

Aber mal zur Höhe:
Der Grundbetrag wird errst erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage 5.200 Euro überschreitet.
Das wird ja nun bei Dir über kurz oder lang der Fall sein.
Der Grundbeitrag beträgt dann vielleicht 50 oder 100 Euro.

Bei der Umlage wird - analog zum Freibetrag in der Gewerbesteuer - ebenfalls ein Freibetrag von 15.340,-. Euro gewährt.
Das sollte eigentlich reichen, damit die Umlage nie ein Thema ist.


Ob die Kosten für die IHK "unnötig" sind, darüber kann man streiten.
Es wird soviel Geld für jeden Sch... verbrannt - da sollten die Unternehmer für ihre eigene Interessenvertretung vielleicht ein paar Euro übrig haben.
Sind ja Betriebsausgaben ;-)
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon Bond0011 » 06.11.2011, 16:48

Danke, für die ausführliche Antwort.

GewSt-Veranlagung ??, ich gebe bei meiner Einkommensteuerklärung die Anlage Gewerbe ab, oder ist das wieder was anderes.
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon leibi » 06.11.2011, 16:50

Das ist denn Bemessungsgrundlage, Gewinn oder Umsatz?
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon kpr » 06.11.2011, 19:22

Sofern das FA keine Gewerbesteuerveranlagung durchführt, gilt der einkommensteuerliche Gewinn.
Auch bei größeren PV-Anlagen sollte zwischen Gewerbeertrag und einkommensteuerlichem Gewinn kein (erwähnenswerter) Unterschied liegenn.
kribblig wirds erst, wenn Zinsen, Mieten, Pachten mal um ein vielfaches über 100 T€ liegen.
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon b0012sm » 06.11.2011, 21:28

Der Grundbeitrag beträgt dann vielleicht 50 oder 100 Euro.

Jählich oder monatlich?1

Gruß Micha
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon kpr » 06.11.2011, 23:17

jährlich
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon b0012sm » 07.11.2011, 08:16

Ok damit kann ich leben
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Re: Gewerbeschein bei 50 kwp Anlage-IHK-Beiträge??

Beitragvon kpr » 07.11.2011, 13:26

und dann siehst Du Dir mal das Seminarangebot der IHK an.
"Reisekostenrecht" ist sehr zu empfehlen.
Das Thema ist stinklangweilig und total unnütz. Der Kaffee schmeckt auch nicht und Brötchen gibts erst gar nicht.
Aber.. ich darf Dir garantieren... Du bist der Hahn im Korb. Carpe diem!
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