Blöde Situation.
Die IHK bekommt sicherlich Kenntnis von Deiner Existenz, wenn Du Dein Gewerbe anmeldest.
Die IHK erfährt dies aber - zu gegebener Zeit - auch vom Finanzamt.
Die IHK erhebt ja im Prinzip zwei Beiträge (bzw. zwei Rechengrößen).
a) den Grundbeitrag
b) die Umlage
Die genaue Höhe variiert von IHK zu IHK. Die geben sich ja selbst ihre Beitragsordnungen.
Maßgebliche Bemessungsgrundlage ist immer
a) der Gewerbeertrag
b) hilfweise, sofern ein solcher nicht festgestellt wurde, der einkommensteuerliche Gewinn.
Solange Du kein Gewerbe angemeldet hast, UND das FA keine GewSt-Veranlagung durchführt, hat die IHK keine praktische Möglichkeit, von Deiner Existenz zu erfahren.
Wenn einer der beide Fälle in den nächsten 20 Jahren eintritt (oder wirklich die IHK aus anderem Grunde von Dir erfährt), steht eine rückwirkende Beitragserhebung an.
Ob hier die üblichen Verjährungsvorschriften greifen.... keine Ahnung.
==> So richtig auf der sicheren Seite bist Du also eh nie.
Aber mal zur Höhe:
Der Grundbetrag wird errst erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage 5.200 Euro überschreitet.
Das wird ja nun bei Dir über kurz oder lang der Fall sein.
Der Grundbeitrag beträgt dann vielleicht 50 oder 100 Euro.
Bei der Umlage wird - analog zum Freibetrag in der Gewerbesteuer - ebenfalls ein Freibetrag von 15.340,-. Euro gewährt.
Das sollte eigentlich reichen, damit die Umlage nie ein Thema ist.
Ob die Kosten für die IHK "unnötig" sind, darüber kann man streiten.
Es wird soviel Geld für jeden Sch... verbrannt - da sollten die Unternehmer für ihre eigene Interessenvertretung vielleicht ein paar Euro übrig haben.
Sind ja Betriebsausgaben

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