Fragen zur Abschlagszahlung der E.On Avacon - auch Elster

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Fragen zur Abschlagszahlung der E.On Avacon - auch Elster

Beitragvon space78 » 18.07.2012, 08:25

Hallo zusammen,
ich betreibe eine 6,27 KWp- Anlage mit Eigenverbrauch. Die E.On hat es nach ca. vier Monaten geschafft, mir eine Abschlagsinformation zu erstellen und die erste Zahlung ist auch schon eingegangen. Als monatlicher Abschlag wurden 104,- Euro netto festgesetzt. Die Umsatzsteuer wird in der Abschlagsinformation mit 0,- Euro ausgewiesen und der Brruttobetrag beträgt daher wiederum 104,- Euro.

Meine Fragen hierzu:

1.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Abschlagsberechnung etwas transparenter ausgeführt wird und mir wenigstens mitgeteilt wird, welcher Vergütungssatz (kaufmännische Inbetriebnahme mit Zeugen, Fotos und E.On-Protokoll erfolgte Mitte März, der Zähler wurde jedoch erst Anfang April gesetzt) für meine Anlage maßgeblich ist, wie viel erzeugte KWh den Abschlägen zugrunde liegen usw. Bekomme ich dieses evtl. noch separat mitgeteilt oder wie sind Eure Erfahrungen mit der E.ON, insbesondere der Avacon?

2.
Wenn 104,- Euro netto festgesetzt werden, dann müssten mir doch eigentlich zusätzlich die 19 Prozent Umsatzsteuer überwiesen werden, die ich wiederum über Elster dem FA anmelde oder nicht? Was muss ich denn jetzt für Juli im Elster melden (ich habe 312,- Euro überwiesen bekommen)?

Vielen Dank und Gruß
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Re: Fragen zur Abschlagszahlung der E.On Avacon - auch Elste

Beitragvon dancer1958 » 18.07.2012, 08:51

Hallo space78,

zu 1)
Die Information mit dem Vergütungssatz ergibt sich doch aus dem EEG - warum sollte EON Dir das noch einmal mitteilen. Die detaillierte Abrechnung kommt dann beim Jahresabschluss.

zu 2)
Hier hast Du ein Problem. Bei EON ist offensichtlich nicht angekommen (aus welchen Gründen auch immer), dass Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast. Dies solltest Du so schnell wie möglich klarstellen.

Umsatzsteuerlich sind die Abschläge wie folgt zu behandeln:
Der Betrag, den Du überwiesen bekommen hast, ist der Betrag einschließlich der Umsatzsteuer. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob EON die Umsatzsteuer offen ausgewiesen hat.
Der anzumeldende Umsatz für Juli (IST-Versteuerung) beträgt somit 262 € (312/119*100). So musst Du auch in Zukunft mit allen Zahlungseingängen verfahren (auch mit einer eventuell aufgrund Deiner Interventionen bei EON nachüberwiesenen Umsatzsteuer).

Gruß
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Re: Fragen zur Abschlagszahlung der E.On Avacon - auch Elste

Beitragvon space78 » 18.07.2012, 13:06

Danke für die Info. Habe bei der E.ON angerufen. Ich soll eine E-Mail mit meiner Steuernummer schicken und dann werden die Abschläge umgestellt. Also nochmals vielen Dank.
Gruß
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Re: Fragen zur Abschlagszahlung der E.On Avacon - auch Elste

Beitragvon kpr » 18.07.2012, 19:39

Möchte da auch nochmal "nachgrätschen":

Umsatzsteuer wird entweder aus der Leistungserbringung heraus geschuldet (Soll-Versteuerung; Steuer entsteht wenn die Leistung erbracht ist); oder aber aus dem Zahlungsfluss heraus (IST-Versteuerung; Steuer entsteht mit Vereinnahmung).
Die Gutschrift die der VNB erstellt (über die Einspeisung) ist ein "Stück Papier". Mehr nicht.

(Umgekehrt... zur Abgrenzung; und für die Praxis eines PV'lers uninteressant:
Angenommen der VNB stellt Zählermessgebühren mit 10 Euro + 1 Euro USt = 11 Euro brutto in Rechnung,
so darf nur der 1 Euro gezogen werden (weil mehr ist nicht ausgewiesen).
Stellt der VNB über 10 Euro + 2 Euro = 12 Euro aus.... darf nur 1,92 gezogen werden... weil mehr wird gesetzlich nicht geschuldet.)


==> USt klebt an der Realität; Vorsteuer am Papier.
==> USt kann im Zweifel geschätzt werden; Vorsteuer nie.
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