Fragen zum Begriff "Vermögen" in Verbind. mit ner PV-Anlage

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Fragen zum Begriff "Vermögen" in Verbind. mit ner PV-Anlage

Beitragvon Tedi » 30.01.2012, 23:01

Sagt mal,

da wir in den letzten Tagen ja so schön Betriebs"entnahmen" im Zussamenhang mit Selbstverbrauch gespr... ne: geschrieben haben .. wie ist das eigentlich bei folgendem Sachverhalt:

Ich hab ja seit der Anschaffung der PV-Anlage alles schön sauber getrennt mit den Finanzen ... extra n eigenes Giro-Konto usw. - das aber nur am Rande.

Bei der Anschaffung hab ich neben einer Teil-Finanzierung u.a. auch einen Teil meines - zu der Zeit natürlich privaten - Ersparten aufgewendet (heißt das so? ).

Ich setze die Zinsen für den Kredit auch immer schön fleißig bei den Betriebsausgaben an - obwohl dieser Kredit ja wohl eigentlich eher zu meinem privaten "Vermögen" gehören dürfte, oder nicht ?
Allerdings kommen ja die Raten für die Tilgung/Zinsen durchaus aus der Vergütungen der PV-Anlage.

Einmal jährlich schieße ich auch noch aus meinem über die Monate angesparten (privaten) Mitteln eine Sonderzahlung in den Kredit, um etwas schneller von den Zinsen weg zu kommen.

Wie ist das alles auseinander zu halten ? Was ist Privat-Vermögen, was nicht ? Das geht doch irgendwie alles fließend ineinander über - muss man das überhaupt unterscheiden ?
Wenn nein, warum dann so ein Heckmeck bei der "Entnahme" des Eigenverbrauchs ?

Und kann ich einfach so Mittel in den "Betrieb" einbringen (z.B. die jährl. Sonderzahlung) ?
Die Anschlussfrage wäre denn auch: wenn ich nun von dem mit der PV-Anlage erwirtschafteten Geld etwas (privates) anschaffen will - ist das dann eine Entnahme ? Wie wäre diese steuerlich zu behandeln ?

Oder mach ich mir einfach nur zu viele Gedanken ?
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Re: Fragen zum Begriff "Vermögen" in Verbind. mit ner PV-Anl

Beitragvon kpr » 30.01.2012, 23:23

Die Fragestellung ist so, als sollte man aus einer gebratenen Frikadelle wieder Brötchen, Zwiebeln ein Schwein und ein Rind machen.

Die Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen ist für den PV-Betreiber relativ nachrangig.
Der PV-Betreiber erstellt eine Einnahmen-Überschussrechnung und bilanziert nicht. Im Rahmen einer Bilanz wäre zu unterscheiden zwischen privatem Vermögen (das nicht bilanziert wird) und betrieblichem Vermögen.
Da beim Einzelunternehmer das private Vermögen mithaftet, ist die Sache wiederum nicht so wichtig wie man nun wieder oftmals glaubt.

Zu unterscheiden ist jedoch zwischen der Entnahme / Einlage von Geld einerseits, und Entnahmen / Einlagen die in Geldeswert bestehen andererseits.

Entnahmen / Einlagen von Barmitteln lösen keinerlei Besteuerung aus. Und entsprechend ist das ein Thema, das hier im Forum eigentlich nie vorkommt. Sind von daher auch völlig unkritisch.
(Wir könnten nun Extrembeispiele stricken, wo es zu sog. "Überentnahmen" kommt; in der Folge sind die hierbei im Betrieb anfallenden Schuldzinsen keine BA mehr. Das führt hier aber zuweit; zumal für die Verhältnisse einer PV nicht wirklich praxisrelevant.)

Bei der Entnahme von Sachen oder Leistungen hingegen werden Steuertatbestände verwirklicht.
Um deren Behandlung geht es bei der Sachentnahme von Strom (Ertragsteuer).
Man könnte nun sagen, das das, was in der Ertragsteuer die Sach (oder Leistungs-)entnahme ist, in der USt sein Pendant als "unentgeltiche Wertabgabe" hat (die zur Folge hätte, dass USt vom Unternehmer geschuldet wird)
Durch einen (geschickten) Kunstgriff hat der BMF jedoch dafür Sorge getragen, daß diese "unentgeltiche Wertabgabe" gerade nicht erfolgt.
Gleichwohl wird der Besteuerungseffekt erreicht; jedoch in Form von nicht erstatteter Vorsteuer.
Das ist dann das weitere zentrale Thema rund um den Direktverbrauch.
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Re: Fragen zum Begriff "Vermögen" in Verbind. mit ner PV-Anl

Beitragvon Tedi » 30.01.2012, 23:39

Vielen Dank für diese wieder einmal sehr ausführliche und auch für mich Laien begreifbare Antwort.

*Daumen hoch*
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