Die Abschreibungszeit für PVA liegt laut Tabelle bei 20 Jahren. Die Einspeisevergütung liegt hingegen bei 20 Jahren + Jahr der Inbetriebnahme.
Frage 1: wenn ich beispielsweise eine Anlage zum Juni eines Jahres anschaffe, muss ich ja für das erste Jahr die Abschreibung anteilig berechnen, in diesem Fall für 7 Monate. so, danach folgen weitere 19 Jahre in denen ich abschreiben darf. Insgesamt wären dies nun 19 Jahre und 7 Monate, in denen ich abgeschrieben hab. Bleibt noch ein Rest von 5 Monaten übrig um die 20 Jahre voll zu bekommen.
- Darf man nun diese letzten 5 Monate auch noch abschreiben od. hat man in dem Fall Pech gehabt?






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