Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

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Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon TakeR » 07.12.2011, 03:17

Hallo leute.

Bin momentan soweit das bei mir alles läuft, nur hatte ich es verpasst dem Fa von meiner Pv zu unterrichten XD

Hab das nun nachgeholt und hätte da mal ne Frage zum Fragebogen " Steuerliche erfassung"

In 2 Punkten wird auf meinem Bogen nachgefragt ob ich Teilhaber einer Personengesellschaft bin.
(Angaben zur Beteiligung einer Personengesellschaft/gemeinschaft)

Dies trifft in meinem Fall gleich 3x zu. XD
Habe 3 investments, 2 davon im Ausland, welche aber über eine Deutsche Gesellschaft (KG) abgewickelt werden.
Das 3. Investment ist ebenfalls in einer Deutschen Kg angelegt.
Und somit bin ich ja nun Gesellschafter dieser 3 KG´s

Ums ein wenig genauer zu erklären... ich bin in 3 Geschlossene Fonds eingestiegen.

Wie verhält sich das denn nun im Bezug auf diesen Abschnitt im Fragebogen.??
Muss ich hierzu Angaben machen? (allein der Platz reicht ja schon nicht aus XD)

2 Fonds sind aus dem Jahre 2010 und erst einer von denen wirft seit mitte diesen jahres Gelder ab.
Selbst wenn alle 3 Fonds Gewinne abwerfen würden, (sind in ihrere Höhe festgelegt) würde ich trotz Pv definitiv nicht mehr als 17T € im jahr haben hierdurch.

Bin ein wenig Confused deswegen..

Danke für eure Antworten , sofern mir dazu jemand was berichten kann
MFG.
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon j-losi » 07.12.2011, 10:04

Schau dir das mal an.
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon kpr » 07.12.2011, 12:57

Nein. Du reduzierst alle Angaben auf das, was für die PV unabdingbar ist.
Es geht nicht darum mit diesem Fragebogen völlig überflüssiger Weise nochmal ein "scanning" Deiner kompletten steuerlichen Sphäre zu geben.
Es geht nur darum zwei Handlungen zu veranlassen
- Akte auf den richtigen Teilbezirk schieben (bei Dir vermutlich eh schon der Fall)
- USt-Kennzeichen im Steuerkonto setzen
Fäddisch.
Und dann gehts noch darum, dass die ansonsten NICHTS tun. Einfach nichts tun.
Und genau so lancierst Du Deine Antworten auch. Deine sonstigen Investments haben damit überhaupt nichts zu tun.
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon TakeR » 07.12.2011, 18:08

kpr hat geschrieben:Nein. Du reduzierst alle Angaben auf das, was für die PV unabdingbar ist.
Es geht nicht darum mit diesem Fragebogen völlig überflüssiger Weise nochmal ein "scanning" Deiner kompletten steuerlichen Sphäre zu geben.
Es geht nur darum zwei Handlungen zu veranlassen
- Akte auf den richtigen Teilbezirk schieben (bei Dir vermutlich eh schon der Fall)
- USt-Kennzeichen im Steuerkonto setzen
Fäddisch.
Und dann gehts noch darum, dass die ansonsten NICHTS tun. Einfach nichts tun.
Und genau so lancierst Du Deine Antworten auch. Deine sonstigen Investments haben damit überhaupt nichts zu tun.


alles klar, also nein...

mal was anderes zum Fragebogen... wenn mit sicherheit auch schon mal wo beantwortet.
Bei der Frage zum gesammt "Umsatz" im Jahr der Anschaffung bzw im Folgejahr... bzw
bei "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen" --> Voraussichtliche Einkünfte aus ---> *Gewebebetrieb* ???
Was wird hier genau eingetragen??

Vorraussichtliche Einkünfte = was geschätzt vom Evu / Vnb an mich bezahlt wird? brutto/netto???
und
Dann ist da wie gesagt bei meinem Antrag nochmals eine Spalte wo nach dem gesammt Umsatz gefragt wird?
hier ebenfalls diese Angabe mit hinnein oder was kommt da hin??

Sry wenn die frage vllt sogar total falsch ist, aber in der sache bin ich sowas von blöde XD
Steuern sind einfach net mein gebiet XD

Danke für euer Bemühen.
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon kpr » 07.12.2011, 18:15

Siehe oben. Alle Antworten werden so gegeben, dass die richtigen Knöpfchen gedrückt werden:

Umsatz: Naja.. schätz anhand Deiner Prognoserechnung; falls Du die nicht im Kopf hast, nimm 700 kWh/kWp.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: "Verlust" oder "kleiner Null"

Die Frage zum Umsatz betrifft die Beurteilung, ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt anwendbar WÄRE.
Also rein akademischer Unsinn., Du willst sie ja überhaupt nicht.

Die Frage zu den Einkünften: Da kommt bei Neugründungen immer "Verlust" hin. Sonst kommen die noch auf die Idee, und rücken einem Laden der real noch keinen Euro eingenommen hat, schon mit Vorauszahlungen auf die Pelle. Merke: Wenn schon Steuern zahlen - dann möglichst spät.
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon TakeR » 07.12.2011, 22:10

Dankeee...

Werds mal versuchen so umzusetzen XD
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon TakeR » 06.01.2012, 12:32

Tach Leute...

Hab da nochmal ne Frage XD
geht diesmal um die Umsatzsteuervoranmeldung... schreib es trotzdem mal hier mit rein da ich nicht ewig neues Thema aufmachen will...
Wenn keiner antworetet mach ich eh neues auf XD

Meine Anlage ging am 13.9.2011 in Betrieb
Erste Abrechnung vom Vnb (Quartalsweise - 4.Quartal) am 11.11.2011 erhalten.

Da ich es ja verpennt hatte da Fa rechtzeitig wegen meiner pv zu informieren, Schreiben erst am 1.12.2011 erhalten.
Nach ausfüllen des Schreibens "Steuerlichen Erfassung..." neue Str nr am, 16.12.2010 erhalten.
Nun bei Elster online registriert und auf die Schreiben von da gewartet zwecks Anmeldedaten usw, erhalt der Daten am, 22.12.2011.

Desweiteren war die Rechnung vom Solateur in 3 Abschläge aufgeteillt.
1. 20% am 22.08.2011 bezahlt
2. 60% am 13.09.2011 bezahlt
3. 20% am 11.10.2011 bezahlt

Heute der Versuch die Voranmeldung mal abzuschicken...
Steuerberater war über die Feiertage nicht erreichbar ... bis einschließlich heute... :(

Frage mich nun wie ich das ganze zeitlich Aufteile in der Voranmeldung, da das hier sich ja alles über fast 3 Monate schon zieht... und ich es nicht gebacken bekommen habe bis jetzt ne Voranmeldung abzugeben.

Kann ich denn für die erste Voranmeldung einfach die Gesammtrechnung von der Anlage benutzen wo alle Abschlagszahlungen mit dem jeweiligen Datum draufstehen?
Oder muss ich das einzeln für den richtigen Monat nachreichen? (soll ja monatlich abgeben)

Weiter die Frage wie das nun wegen der Vnb Rechnung aussieht...
Müsste ja da Quartalsweise gerechnet wurde / 3 nehmen da es ja vom 13.9.2011 bis zum 31.12.2011 hochgerechnet wurde.
Auch hier noch nachreichen zu den Monaten vor dem 01.12.2011 ?

Dann die Aussage das jeweils bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden muss...
Also wäre ich dann ja schon zu spät drann.
Verliere hier ehrlich gesagt so langsam den Überblick... XD

Vllt. kann mich hier jemand ja erhellen und mir kurz was dazu schreiben.

Danke
MFG
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon CARismaOPA » 06.01.2012, 13:17

Was hast du in deinem Fragebogen für ein Gründungsdatum eingegeben?

Es sollte deutlich vor dem 28.08.2011 liegen!

Somit hast du es verpasst, für August bis Dezember deine Voranmeldungen zu machen!

Bei mir ging es auch im nachhinein noch!
Ich würde es so machen:

Voranmeldung Aug 2011 die 20% Abschlagszahlung angeben.
Voranmeldung Sep 2011 die 60%
Voranmeldung Okt 2011 die 20%
Voranmeldung Nov 2011 die Abrechnung vom Vnb
Voranmeldung Dez 2011 Nullmeldung (So auch keine Gelder geflossen sind, ansonsten diese Angeben!)

Da wird sich das FA danach bestimmt bei dir melden!
Ist aus meiner Sicht aber das beste was du machen solltest!
Mal hören, was die anderen dazu sagen!

Gruß Micha
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon kpr » 06.01.2012, 14:16

Zu spät ist zu spät. Nicht mehr - und nicht weniger.
Deswegen ändert sich nichts an der Deklaration. Die gibts Du so ab, als wenn Du pünktlich wärest. Nur halt verspätet.
Die Folgen der verspäten Abgabe ... ein Brief mit erhobenem Zeigerfinger oder auch schon der drohenden Faust.... kriegen wir dann hinterher in den Griff. Die Todesstrafe ist abgeschafft - also hab keine Panik.

Umsatzsteuer
Du wirst wohl die IST-Versteuerung gewählt haben. Die Steuer entsteht in dem Voranmeldungszeitraum (Monat) in dem die Zahlung eingeht. Also nichts aufteilen. Pfui! Sondern in den November packen (ich denke mal.. "Abrechnung erhalten".. damit meinst Du nicht nur ein Stück Papier... sondern Geld auf Deinem Konto.)


Das FA wird die verspätete Abgabe rügen.
Du kannst schon im vorauseilenden Gehorsam die verspätete Abgabe exculpieren
("Der Steuerpflichtige war an der elektronischen Übermittlung der Voranmeldungsdaten aus technischen Gründen gehindert; aus Unwissenheit wurde versäumt, die Deklarationsfristen durch Abgabe einer Voranmeldung auf amtlichem Formular abzugeben. Es wird höflich gebeten von Sanktionsmaßnahmen abzusehen, da eine Wiederholung aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist und der Stpfl. durch geeignete organisatorische Maßnahmen die künftig fristgereche Abgabe sichergestellt hat. Eine Gefährdung des Steueraufkommens wird hierdurch wirksam ausgeschlossen."

Wundere Dich aber nicht, wenn Du doch Post bekommst, und das dann nochmal schicken kannst.

Vorsteuer:
Nach Adam Riese und Eva Zwerg können nur die ersten beide Belege "Abschläge" gewesen sein; Nr. 3 geht ja dann auf 100% und müsste - wenn nicht was ganz abenteuerliches vorliegt - die Schlussrechnung sein.

Die Vorsteuern aus 1 und 2 gehen in den Monat der Zahlung.
Die Vorsteuer aus Nr. 3 geht in den Monat, wo die Leistung erbracht wurde UND die Rechnung vorlag.
(Leistung erbracht = Abnahme (ggf. durch Fertigstellung, Ingebrauchnahme, Anzeige, förmliche Abnahme.... musst Du wissen)
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Re: Frage zum Fragebogen steuerliche Erfassung

Beitragvon TakeR » 07.01.2012, 00:37

CARismaOPA hat geschrieben:Was hast du in deinem Fragebogen für ein Gründungsdatum eingegeben?

Es sollte deutlich vor dem 28.08.2011 liegen!

Somit hast du es verpasst, für August bis Dezember deine Voranmeldungen zu machen!

Bei mir ging es auch im nachhinein noch!
Ich würde es so machen:

Voranmeldung Aug 2011 die 20% Abschlagszahlung angeben.
Voranmeldung Sep 2011 die 60%
Voranmeldung Okt 2011 die 20%
Voranmeldung Nov 2011 die Abrechnung vom Vnb
Voranmeldung Dez 2011 Nullmeldung (So auch keine Gelder geflossen sind, ansonsten diese Angeben!)

Da wird sich das FA danach bestimmt bei dir melden!
Ist aus meiner Sicht aber das beste was du machen solltest!
Mal hören, was die anderen dazu sagen!

Gruß Micha


Also Gründungsdatum hatte ich die Auftragsbestätigung genommen.
Das war am 18.08.2011.

Hab es jetzt mal so wie du beschrieben hast eingesendet.
Hoffe das klappt alles.

Frage mal zu der Nullmeldung, hab unter Punkt 81 einfach "0" eingetragen soweit richtig? oder kommt die dann woanders hin?

kpr hat geschrieben:Zu spät ist zu spät. Nicht mehr - und nicht weniger.
Deswegen ändert sich nichts an der Deklaration. Die gibts Du so ab, als wenn Du pünktlich wärest. Nur halt verspätet.
Die Folgen der verspäten Abgabe ... ein Brief mit erhobenem Zeigerfinger oder auch schon der drohenden Faust.... kriegen wir dann hinterher in den Griff. Die Todesstrafe ist abgeschafft - also hab keine Panik.


Na das hört sich ja wenigstens schon mal gut an, machst mir Hoffnung XD

kpr hat geschrieben:Umsatzsteuer
Du wirst wohl die IST-Versteuerung gewählt haben. Die Steuer entsteht in dem Voranmeldungszeitraum (Monat) in dem die Zahlung eingeht. Also nichts aufteilen. Pfui! Sondern in den November packen (ich denke mal.. "Abrechnung erhalten".. damit meinst Du nicht nur ein Stück Papier... sondern Geld auf Deinem Konto.)


Jap "IST" ist richtig.
Ok alles klar hab den gesammt ausgewiesenen Betrag unter Nov. verbucht. (Netto Betrag)
Rechnug erhalten = Papier, aber hab immer 2-5 Tage danach bezahlt, also alles im selben Monat.
Bzw. Hab recht schnell nach dem Schreiben vom Vnb das Geld auf dem Konto gehabt (3 tage dannach)

kpr hat geschrieben:Das FA wird die verspätete Abgabe rügen.
Du kannst schon im vorauseilenden Gehorsam die verspätete Abgabe exculpieren
("Der Steuerpflichtige war an der elektronischen Übermittlung der Voranmeldungsdaten aus technischen Gründen gehindert; aus Unwissenheit wurde versäumt, die Deklarationsfristen durch Abgabe einer Voranmeldung auf amtlichem Formular abzugeben. Es wird höflich gebeten von Sanktionsmaßnahmen abzusehen, da eine Wiederholung aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist und der Stpfl. durch geeignete organisatorische Maßnahmen die künftig fristgereche Abgabe sichergestellt hat. Eine Gefährdung des Steueraufkommens wird hierdurch wirksam ausgeschlossen."

Wundere Dich aber nicht, wenn Du doch Post bekommst, und das dann nochmal schicken kannst.



Ok alles klar, dann warte ich mal ab was nun kommt.

kpr hat geschrieben:Vorsteuer:
Nach Adam Riese und Eva Zwerg können nur die ersten beide Belege "Abschläge" gewesen sein; Nr. 3 geht ja dann auf 100% und müsste - wenn nicht was ganz abenteuerliches vorliegt - die Schlussrechnung sein.


;) JA ist richtig, die letzte Rechnung war die Abschlussrechnung.
Hab mich da blöde ausgedrückt.

kpr hat geschrieben:Die Vorsteuern aus 1 und 2 gehen in den Monat der Zahlung.
Die Vorsteuer aus Nr. 3 geht in den Monat, wo die Leistung erbracht wurde UND die Rechnung vorlag.
(Leistung erbracht = Abnahme (ggf. durch Fertigstellung, Ingebrauchnahme, Anzeige, förmliche Abnahme.... musst Du wissen)


Vorsteuern hab ich wie du beschrieben hast (oder CARismaOPA ) in den jewiligen Monat nun angegeben,
Die Abschlussrechnung hab ich in dem Monat gepackt wo diese mir vorlag, im Betrieb war die Anlage ja schon davor da die Rechnung ca 1 Monat erst dannach kam.

Hoffe ich hab nun alles richtig eingetragen.
Mwst Anlage hab ich in Zeile 66 gepackt und die Rechnung vom Vnb in Zeile 81.
Sonst nix weiter, soweit richtig?

Ich danke euch für eure Antworten.

Beste Grüße
Taker
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