Frage zu USTVA Januar

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Frage zu USTVA Januar

Beitragvon gnorm » 05.02.2012, 11:16

Hallo, ich hab von meinem EVU die Jahreasabrechnung für meine beiden Anlagen bekommen. Leider blicke ich da nicht so ganz durch was ich in die USTVA für Januar schreiben muss.

Anlage 1: Inbetriebnahme 21.12.2011, erste Abschlagszahlung angekündigt für Feb 2012
Hier werden mir 8,56 € brutto ausbezahlt, also 7,19 € netto.

Also sind diese 7,19 € als Umsatz mit 19% einzutragen. Ist das richtig?

Anlage 2: Inbetriebnahme 15.11.2011, erste Abschlagszahlung 31.12.2011 225 €, im Januar gab es keine Abachlagszahlung
Hier soll ich 172,20 nachzahlen.

Vergütung Einspeisung: 181 kwh, Netto 52,02 €, Brutto 61,90 €
DV - 30%: 58 kwh, Netto 16,67 €, Brutto 19,84 €
Fiktiver Strombezug - 30%: 58 kwh, Netto 9,50€, Brutto 11,31 €

Messtellenbetrieb: Netto 1,26 €, Brutto 1,50€
Abrechnung: Netto 8,20 €, Brutto 9,76 €
Messung: Netto 5,20 € Brutto 6,19 €

Abgesehen davon, daß ich die 3 letzen Punkte nicht verstehe, da der Erzeugungszähler uns gehört und der Zweiwegezähler ja vermutlich schon in der normalen Stromabrechnung berechnet wird, wüßte ich gerne wie ich die ganzen Angaben in der USTVA anzugeben habe, da ich ja beireits bei der USTVA Dezember die 225 € angegeben habe. Bin leicht verwirrt :?
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon kpr » 05.02.2012, 18:55

Mir fehlen in Deinen vielen Angaben jeweisl Ross und Reiter.
Sowohl die IST-Besteuerung als auch die EÜR leben vom Zahlungsfluss. Es wäre schön, wenn da jeweils stehen würde
am xx.xx.xx vereinnahmt; für ...

So muss man ein wenig hoffen und bangen, dass man kein Missverständnis verwurstet.

Anlage 1 scheint zu stimmen. Ich wüsste nichts, was da schief sein könnte.

Anlage 2: Du musst Dir die Abrechnung in ein vernünftiges Format (die einzelnen Lieferbewegungen) zurückrechnen.
(Ich sags ja immer wieder: Das dauert alles zig mal länger, als selbst ne Rechnung zu schreiben. Gut.. in dem Fall nicht für Dich ;-)

Hab Dir mal eine entsprechende Datei angehangen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon gnorm » 05.02.2012, 19:06

Wow, das nenne ich mal schnell und ausführlich. So genau hätte ich das jetzt gar nicht erwartet aber vielen Dank! Meine Steuererklärung macht je ein Fachmann, mir ging es nur um die USTVA. Deiner Tabelle entnehme ich das ich die Ust aus dem zuviel bezahlten Ertrag über die USTVA nicht zurückbekomme sondern diese über die Steuererklärung anabgerechnet wird. Ist das soweit richtig?

Hast du eigentlich etwas dagegen wenn jemand deine Excel-Vorlagen weiterverwendet?
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon kpr » 05.02.2012, 20:40

Nö. schieb mir nur nicht die Schuld in die Schuhe, wenn irgendeine Formel in irgendeiner Konstellation nicht passt.

Die Schlussfolgerung.. nee.. eigentlich nicht.
Umsatzbesteuerung im Zeitpunkt des Geldzuflusses. Ich mutmaße das ist jetzt im Februar 2012; da ist der Sachverhalt nicht präzise.Wenn die Prämisse stimmt.. dann auch Voranmeldung 2/2012
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon gnorm » 05.02.2012, 20:57

Rechnungsdatum ist der 31.01.2012, angekommen ist der Brief am 02.02.2012. Also dann bei der USTVA für Februar, oder? Und da dann als Vorsteuer?
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon donnermeister1 » 05.02.2012, 21:20

kpr hat geschrieben:...
Umsatzbesteuerung im Zeitpunkt des Geldzuflusses.
...


In dem Monat, in dem das Geld auf deinem Konto ist. Egal welches Rechnungsdatum, egal wann der Brief bei dir war.
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon kpr » 05.02.2012, 22:59

Teils als Umsatzsteuer, teils als Vorsteuer. Das ergibt sich ja nun aus meiner Tabelle.
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon gnorm » 06.02.2012, 08:50

Also doch Abrechnung über die EÜR? Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon kpr » 06.02.2012, 13:50

Die Abrechnung des VNB ist sowohl umsatzsteuerlich als auch ertragsteuerlich zu würdigen.

I. Umsatzsteuer
Es entstehen sowohl steuerbare, steuerpflichtige Umsätze die in der UStVA zu deklarieren sind, als auch Vorsteuerbeträge.
Die Höhe ist der Tabelle zu entnehmen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldflusses. Zufluss im Februar.. dann Anmeldung im Februar.
Dazu sagt der Sachverhalt nichts.

II. Ertragsteuer
Aus der Abrechnung entstehen Betriebseinnahmen wie Betriebsausgaben.
Die genauen Positionen sowie die Höhe ergeben sich aus der Tabelle.
Ich gehe davon aus, dass die Regulierung (Zahlung 172 Euro von Dir an den VNB) erst nach dem 10.1.12 erfolgt.
Demnach ist die EÜR 2012 betroffen.
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Re: Frage zu USTVA Januar

Beitragvon gnorm » 06.02.2012, 14:02

Ich glaub jetzt hab ich es verstanden. :danke:
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