Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von power-one » 20.02.2012, 17:11
Hallo Ich betreibe 2 PV-Anlagen mit gesamt 65 kw/p. Jetzt mache ich gerade die Jahresbilanz fertig. Es sind so gut wie keine Unkosten angefallen, (außer Abschreibung und Zinsen) daher tu ich mich schwer etwas vom Ertrag abzuziehen. Dennoch möchte ich pauschal 300 Euro als Aufwand für Telefon, Büro, Solarlog (PC) usw. abziehen. Frage: Die 300 € sollen + MWST sein, also 57 € MWST. Wie gebe ich bei dem Posten 300 € allgemeiner Aufwand die MWST an, ist ja ohne Beleg?? In der Zeile des Formulars steht: Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen. Also einfach ignorieren und pauschal 57 € reinschreiben? Mir fällt echt nix mehr ein was ich noch glaubwürdig abziehen könnte!
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von kpr » 20.02.2012, 17:43
Und mir fällt kein galliger Kommentar ein. Ich glaub das will schon was heißen  Ich nehme an, Du machst keine Bilanz fertig. Eine Einnahmen-Überschussrechnung reicht völlig. Und "Unkosten" hat keiner von uns. Für die Verwendung des Wortes "Unkosten" bist Du meinem alten Prof aus der Vorlesung geflogen - und in die Übungen kamst Du gar nicht mehr rein. "Kosten"... reichen völlig aus. Während im deutschen (Steuer)recht fast alles am Sachverhalt klebt (und weniger am Beleg), bildet Vorsteuer eine Ausnahme: Vorsteuer kann man nicht schätzen; Vorsteuer verlangt einen entsprechenden Beleg. (Weswegen Tankbelege ja auch bei ebay gehandelt werden oder zumindest wurden). Generell würde ich glauben, dass sich niemand an 57,- Euro Vorsteuer stösst. (Mir wäre so eine Beschiss-Nummer jedoch deutlich zu primitiv. So nötig sollte man es nicht haben.) 300,Euro erscheinen mir etwas sehr heftig. Pauschalen gibt es nicht; wenn kannst Du auf "Nichtbeanstandung" setzen. Kann funktionieren; kann schief gehen. Während das bei Telefon / DSL, Schreibwaren durchaus noch Aussicht auf Erfolg hat, sind so heiss regulierte Themen wie "Raumkosten" oder naturgemäße Neid-Ansatzpunkte wie "PC" für pauschale Wertansätze denkbar ungeeignet.
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von power-one » 20.02.2012, 18:01
Hallo kpr Eine Einnahmen-Überschussrechnung, damit konnte ich nicht anfangen, weil meine MWST-Rückerstattungen jeweils in das darauf folgende Jahr der Inbetriebnahme gefallen sind, also mußte ich Bilanz machen. Ich möchte aber evtl nach einigen Jahren zur EÜR wechseln, wobei wenn die Bilanz mal begonnen wurde dann ist das auch nicht weiter schlimm. Ich benutze dafür das BF-Programm Hannibal. mfg
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von Eisy » 20.02.2012, 19:02
Aus dem letzten Beitrag spricht einiges an steuerlicher Unkenntnis... Eine Bilanzierungspflicht besteht ganz sicher nicht wegen einer Vorsteuererstattung über den Jahreswechsel.
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von sitraani » 20.02.2012, 19:10
warum nimmst du nicht die Telefonrechnung/Internetrechnung als Ausgabe zumindest anteilig. Dann hättest du Belege. Eventuell beim Einkaufen während des Jahres sich Quittungen ausstellen lassen für Reinigungsmittel, Büroedarf o.ä. damit man Belege für die Ausgaben hat.
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von power-one » 20.02.2012, 19:36
Eisy hat geschrieben:Aus dem letzten Beitrag spricht einiges an steuerlicher Unkenntnis... Eine Bilanzierungspflicht besteht ganz sicher nicht wegen einer Vorsteuererstattung über den Jahreswechsel.
Du hast Recht Eisy Eine Pflicht zur Bilanz besteht nicht. Ist jedoch sehr sinnvoll wegen der Gewinnermittlung, denn bei EÜR habe ich sonst in dem Jahr wo die Anlage gebaut wird die UST als Ausgabe stehen, aber im folgenden Jahr kommt dann die UST-Erstattung voll als Gewinn drauf, obwohl es eigentlich ein Durchgangsposten ist, mit allen steuerlichen Folgen bei der Einkommensteuer. mfg
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von kpr » 20.02.2012, 20:16
Naja... das ist genau so sinnvoll, wie wenn Du mit nem Gigaliner ein halbes Hähnchen ausfährst. Bei der 4-III-Rechnung genügt es eigentlich, wenn man schadenfrei im Raum der reellen Zahlen addieren und subtrahieren kann; der Bilanzierer hingegen entwickelt seine eigene kleine Welt aus "Ansatz - Bewertung - Ausweis".
Der steuerliche Effekt ist zwar richtig beschrieben... wird aber falsch gedeutet: "Betriebsausgaben vorziehen - Betriebseinnahmen schieben".... das ist eigentlich das, wofür ab mittlerem Unternehmen aufwärts eine ganze Abteilung unterhalten wird. Steuern später zahlen zu müssen, ist ja nun kein Nachteil sondern ein Vorteil.
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von jojoaction » 11.08.2012, 17:20
Hallo zusammen möchte das Thema noch einmal nutzen für meine Frage.
Es gibt für Selbstständige diverse pauschal Beträge die man als "Un" Kosten abziehen kann.
habe gelesen bis 25 % vom Umsatz jedoch max. 614 .- Euro für bestimmte Berufsgruppen.
Wer hat mit solch einem Pauschal Abzug Erfahrungen in der Steuererklärung ?
Habe bisher immer Kosten für Internet PC usw anteilig pauschal angegeben. Aber weiss jemand bis zu welchem Betrag das Finanzamt akzeptiert, wenn man einfach pauschal einen Betrag abzieht.
Gruss
Jo
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von kpr » 12.08.2012, 12:11
Allein die Verwendung des Wortes "Unkosten" kostet üblicherweise eine Saalrunde; bzw. wenn ein angehender Industriekaufmann in seiner mündlichen Prüfung den Begriff verwendet, darf er nochmal wiederkommen, wenn die Bäume keine Blätter haben. Es gibt Kosten (und ggf. noch Aufwand). Aber Unkosten gibt es ganz bestimmt nicht.
Die "Pauschalen" bestehen im Zusammenhang mit freiberuflichen Einkünften (§18 EStG). Geregelt in den EStR oder EStH (keine Ahnung.. keine Lust nachzuschauen). Jeweils zu § 18. Somit keine gesetzliche Regelung; als Arbeitsanweisung des BMF an seine Indianer für diese jedoch bindend. Und damit ist in Bezug auf PV auch schon alles gesagt: Der PV-Betreiber bezieht Einkünfte aus §15 EStG.
Das Finanzamt akzeptiert ertragsteuerliche Gewinnminderungen soweit diese glaubhaft sind. An Unternehmer darf man sicherlich höhere Anforderungen an einen sauberen Belegnachweis stellen, als an einen Arbeitnehmer.
Der Klassiker: Handelsvertreter bewahrt alle Kraftstoffbelege im Handschuhfach auf. Auto brennt ab. Belege weg. ==> Vorsteuer.. Pech gehabt. Keine Vorsteuer ohne Beleg ==> ERtragsteuer: Kein Problem die Benzinkoste (brutto!!) über glaubhaft gemachte Kilometer (lt. TÜV-protokoll, Werkstattrechnungen, Grobkalkulationen) sowie nachgerechneten Durchschnittsverbrauch in Vorjahren sowie durchschnittliche Kraftstoffpreise einen Abzug zu errechnen. Da diskutiert das FA beim vernünftigem Ansatz auch nicht lange - schließlich können sie kaum beweisen, dass die Karre mit Luft gefahren ist.
Dein Ansatz von INternet, PC etc. ist sehr ähnlich zu sehen. Kosten sind ja da. Die Aufteilung fast so kompliziert wie die anschließende fachliche Diskussion um die korrekte Ermittlung. In kleine Dingen ist das FA gross.
Bei Arbeitnehmern legen die FinÄmter gerne interne "Nichtbeanstandungsgrenzen" fest. Bei Unternehmern wohl eher weniger.
So steht am Ende die Erkenntnis: Versuch macht kluch.
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von Sonnenrentnerin » 13.08.2012, 10:15
einen Pauschalbetrag in vernünftiger Höhe ansetzen, da gibts doch gar keine Probleme. Bei einer 6 Kw-Anlage würde ich es mit 150EUR probieren für PC, Internet, Büromaterial etc pp Und ob das Zeug nun Kosten oder Unkosten genannt wird, interessiert kein Schw...
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