Frage zu PV-Steuer / Schätzung Eigenverbrauch

  • Hallo,


    arbeite mich gerade in die erste Voranmeldung ein, nachdem ich jetzt die Steuernummer etc. erhalten habe.
    2 Fragen hierzu:


    1. Anlage ging Anfang 2016 in Betrieb, wurde aber 2015 schon montiert und zu 90% bezahlt (mit MWSt.), aber erst 2016 angeschlossen und endgültig bezahlt. PV meldet nun: "Inst.Jahr>Buchungsjahr!". Ist das problematisch?


    2. Ich kann nicht abschätzen, was wir im neuen Haus an Strom insgesamt verbrauchen und was davon selbst produziert/verbraucht wird. Wir haben uns räumlich deutlich vergrößert, nutzen Strom zum Zuheizen, falls die Luft-Wärme-Pumpe nicht ausreicht. Außerdem wohnt Oma jetzt mit im Haus. Zudem wurden über 4000 kwh für die Estrichtrocknung verballert, aber bevor die PV-Anlage am Netz war. Ich kann also nicht auf Vorjahresverbräuche zurückgreifen. Soll ich dann nur die 125 EUR + MWSt. angeben und diese Steuer abführen und dann Ende 2016 alles "berichtigen"?


    Danke im Voraus.


    Viele Grüße,
    thx001

  • Hallo thx001,


    der Hinweis "Inst.Jahr>Buchungsjahr" weist darauf hin, dass in diesem Buchungsjahr keine Abschreibung berechnet wird, sondern dass diese erst im nächsten Jahr beginnt. Wenn das so von dir geplant ist, kannst du die Meldung vergessen - sie hat keine einschränkende Wirkung auf die Rechenergebnisse und soll nur verhindern, dass Tippfehler unentdeckt bleiben.


    Deine 2. Frage zielt anscheinend auf den Eintrag des monatlichen Eigenverbrauchs. Den müsstest du eigentlich über Zähler (u. U. auch im Wechselrichter) bestimmen können. Wenn das nicht möglich ist, kannst du entweder monatlich einen fiktiven Durchschnittswert angeben und den tatsächlichen Verbrauch im Dezember "glattziehen" oder aber auch den gesamten EV erst im Dezember erfassen.


    mfg
    Paulchen

  • Hallo Paulchen,
    da Inbetriebnahme und Restzahlung erst 2016, habe ich kein Problem damit, dass die Abschreibung erst 2016 startet.
    Eigenverbrauch werde ich dann erst im Dezember erfassen.
    2x Danke an Dich für die schnelle Rückmeldung:).
    thx001

  • Hallo in die Runde,
    nochmal eine Nachfrage: Ich erfasse gerade für 2015 die "Ausgaben" in dem entsprechenden Tabellenblatt - muss auch die Abschlagzahlung für die Anschaffung (90%) mit rein? Wenn ja, in welche Spalte - übrige Betriebsausgaben?
    Danke.
    thx001

  • Zitat von thx001

    Hallo in die Runde,
    nochmal eine Nachfrage: Ich erfasse gerade für 2015 die "Ausgaben" in dem entsprechenden Tabellenblatt - muss auch die Abschlagzahlung für die Anschaffung (90%) mit rein? Wenn ja, in welche Spalte - übrige Betriebsausgaben?
    Danke.
    thx001


    Bloß nicht!!


    Die Anlagenkosten werden über die Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt - würdest du die Anschaffungskosten nochmals bei den Ausgaben eintragen, wären sie doppelt erfasst. Das FA spielt da mit Sicherheit nicht mit :D


    mfg
    Paulchen

  • Danke *schäm* - da hätte ich auch selber draufkommen können.


    Was ich aber grade nicht hinbekomme: Wie erfasse ich die Abschlagszahlung (mit MwSt., die ich ja wiederhaben will) in der Tabelle für 2015 - das FA will nämlich die Umsatzsteueranmeldung/ -abrechnung seit Nov. 2015, Schlußzahlung und Inbetriebnahme war aber erst Jan 2016.
    Aufwendungen (Fahrtkosten zur Überwachung der Montage) sind aber auch in 2015 schon angefallen - die habe ich erfasst.
    Irgendwie steh ich mir grad selbst im Weg :(
    thx001

  • Zitat von thx001

    ....
    Was ich aber grade nicht hinbekomme: Wie erfasse ich die Abschlagszahlung (mit MwSt., die ich ja wiederhaben will) in der Tabelle für 2015 - das FA will nämlich die Umsatzsteueranmeldung/ -abrechnung seit Nov. 2015, Schlußzahlung und Inbetriebnahme war aber erst Jan 2016.
    ....


    Du musst die sog. Mehrwertsteuer aus der Abschlagszahlung (und nur diese!) bei den Ausgaben im Konto "bez. Vorsteuer" eintragen. Dann wird diese bei der Umsatzsteuerberechnung berücksichtigt.


    mfg
    Paulchen

  • Danke, perfekt - Jahresmeldung 2015 ist erledigt und abgesandt


    Für die Voranmeldungen 2016 muss ich jetzt nur noch auf die Registrieungsdaten für Elsteronline warten... *grmf*