Hallo,
ich bin seit kurzem Betreiber einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von ein wenig über 18 kwp.
Meine PV-Anlage ging am Mitte November 2011 in Betrieb. Ich bin Eigenverbraucher mit Überschusseinspeisung.
Die Korrespondenz mit meinem zuständigen Finanzamt hat bisher ohne Probleme geklappt, auch die Auszahlung der gezahlten Vorsteuer für die Anschaffung klappte.
Von meinem EVU bekam ich einen einmaligen Abschlag zum 30.12.2011 über brutto 130 EUR (netto 109,24 EUR). Die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung ist erledigt.
Nun habe ich von meinem EVU die Jahresabrechnung für 2011 (Datum 18.01.2012) bekommen. Im Ergebnis hat das Finanzamt eine Forderung mir gegenüber, die sich wie folgt berechnet bzw. darstellt:
Erzeugung gesamt: 392 kwh
davon Netzeinspeisung: 161 kwh
davon Selbstverbrauch 59 %: 231 kwh
davon Selbstverbrauch <= 30 %: 117,60 kwh
davon Selbstverbrauch > 30 %: 113,40 kwh
Die Jahresabrechnung lautet dann wie folgt:
Einspeisung nach EEG netto 112,66 Ust -21,41 brutto -134,07
Virtuelle Rücklieferung netto 32,87 Ust 6,25 brutto 39,12
Betriebsmittelnutzung netto 0,78 Ust 0,15 brutto 0,93
ausbez. Abschlagsbeträge netto 109,24 Ust 20,76 brutto 130,00
Forderung EVU netto 30,24 Ust 5,74 brutto 35,98
Die Forderung wird vom EVU im Februar 2012 meinem Konto belastet.
Die Mehrwertsteuer für den im Dezember 2011 erhaltenen Abschlag habe ich mit der Umsatzsteuervoranmeldung per Dezember 2011 bereits an das Finanzamt abgeführt.
Nun meine Fragen:
Wie ist die Forderung des EVU - besser der darin enthaltene Steueranteil in der Umsatzsteuervoranmeldung und dementsprechend in der Erklärung zu berücksichtigen? Es wurde ja zuviel ausbezahlt und betrifft das Jahr 2011...
- Ist es eine Korrektur der Umsatzsteuer für 2011 und somit Vornahme Korrektur über die Umsatzsteuererklärung?
- oder ist es eine Abzugsposition in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar 2012, sozusagen als Abzugsposition von der für Januar abzuführenden Mehrwertsteuer?
Wie ist der (auch wenn kleine) Vorsteuerbetrag für die Betriebsmittelnutzung zu berücksichtigen?
- Vorsteuer 2011? Korrektur über Umsatzsteuererklärung?
- Vorsteuer 2012?
- EÜR 2011
- EÜR 2012
Bin über jeden Tipp sehr dankbar (evtl. auch wie die Korrekturpositionen in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen sind).
Ich habe mit der Suchfunktion schon versucht meine Fragestellung zu lösen, konnte aber keinen entsprechenden Beitrag finden. Sofern ich einen übersehen habe, bitte ich das zu entschuldigen.
Vielen Dank
Dubischs






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