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Moderator: Mod-Team
von kai » 04.07.2009, 14:06
Hallo,
es ist definitiv NICHT leicht eine PV Anlage zu betreiben.
Ich habe bei meinem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und abgegeben.
Heute kommt ein Brief vom Finanzamt mit der Bitte um Übersendung einer Gewerbeanmeldung. Diese wird laut Fianazamt benötigt, da meine PV Anlage > 3kW ausgelegt ist.
Schon mal vorweg: Ich habe keine Wahlmöglichkeit ! Ohne die Gewerbesteueranmeldung mit allen anderen Nachteilen ( Müll, evtl. IHK ) gibts keine Steuernummer und keine MWst zurück.
Was ist denn offiziell Gesetz ? Oder macht jeder Beamte was er will ?
Gruß
Kai
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von Sonnenstevie » 04.07.2009, 14:14
Eigentlich ist es so, dass sich das FA nicht dafür interessieren sollte, ob Du für Deine Anlage ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. In steuerlicher Hinsicht ist das nämlich irrelevant.
Wenn das FA darauf besteht, würde ich ein Gewerbe anmelden. Ansonsten kann es sein, dass Du wochenlang mit den Herrschaften rumdiskutierst, ohne Deine Vorsteuer zurück zu bekommen.
Zu den Müllgebühren unsere vielen Sonnenstrahlen gibt es schon eine Entscheidung eines VG.
Viele Grüße
Stevie
Dr. Stefan Rode Rechtsanwalt und Steuerberater
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von kai » 04.07.2009, 16:09
Hi Stevie,
danke für die schnelle Antwort, das Urteil hast Du nicht zufällig zur Hand ?
Dann wären es ja gut. Wenn ich die Müllgebühren vermeiden kann und für IHK Beträge langt mein Jahresumsatz nicht, wären es nur 20 Euro Gebühr.
Das wäre zwar mehr Aufwand aber OK.
Meines Erachtens macht der Gesetzgeber es privaten PV-Anlagenbetreibern unnötig schwer. Wieso nicht ein Passus im EEG 2011, Gewerbe braucht bei Anlagen bis 30kw nicht angemeldet werden und monatliche Vorsteuervoranmeldungen brauchen nur ab Anlagengröße > 30kw gemacht werden, etc.
Gruß
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von papabaer » 04.07.2009, 21:24
Hallo,
evtl sind die Finanzer der Meinung ,das der Spannungsabfall umweltgerecht mit einem Spannungsabfalleimer entsorgt werden muß.
javascript:emoticon(':wink:')
aber abschließend ist die Sache dann auch noch nicht geklärt, muß noch vor´s OVG
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von za-ass » 05.07.2009, 07:44
kai hat geschrieben:Hallo,
es ist definitiv NICHT leicht eine PV Anlage zu betreiben.
Ich habe bei meinem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und abgegeben.
Heute kommt ein Brief vom Finanzamt mit der Bitte um Übersendung einer Gewerbeanmeldung. Diese wird laut Fianazamt benötigt, da meine PV Anlage > 3kW ausgelegt ist.
Schon mal vorweg: Ich habe keine Wahlmöglichkeit ! Ohne die Gewerbesteueranmeldung mit allen anderen Nachteilen ( Müll, evtl. IHK ) gibts keine Steuernummer und keine MWst zurück.
Was ist denn offiziell Gesetz ? Oder macht jeder Beamte was er will ?
Gruß
Kai
Jeder Beamte sicher nicht, der ein oder andere vielleicht schon. Du kannst natürlich den Weg des geringsten Widerstands gehen und 'den Schwanz einziehen', wie dir hier empfohlen wird und das Ganze dann unter 'das ist der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen' abhaken. Die andere Alternative wäre, den Herrn vom FA, ich würde dazu aber gleich zu seinem Vorgesetzten gehen und nicht beim Sachbearbeiter stehen bleiben (....du bist ja nicht der Fortbildungsbeauftragte beim FA Pinneberg  ), zu fragen, wie diese denn in dem Zusammenhang den entsprechenden Beschluss des Bund-Länderausschusses Gewerberecht einstufen. kai hat geschrieben:Wenn ich die Müllgebühren vermeiden kann und für IHK Beträge langt mein Jahresumsatz nicht, wären es nur 20 Euro Gebühr.
IHK-Beiträge bemessen sich ggf. nach deinem Jahres gewinn; liegt dieser unter 5200 EUR, wirst du beitragsfrei gestellt.
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von Sonnenstevie » 05.07.2009, 13:09
Von dieser Strategie kann ich nur abraten.
Zum einen halte ich es für sehr zweifelhaft, ob man damit tatsächlich eher ans Ziel kommt (Erstattung der Vorsteuer, darum geht es).
Wenn man wegen einer Sache wie dieser (m.E. eine Kleinigkeit) zum Sachgebietsleiter geht und die ganze Geschichte auf eine persönliche Ebene schiebt, kann es leicht sein, dass das der Anfang eines lang andauernden Konflikts mit dem FA wird. Das kann z.B. zur Folge haben,
dass wegen jeder Kleinigkeit nachgefragt und die Vorlage eines Belegs verlangt wird, die Bearbeitung von Steuererklärungen hinausgezögert wird, eine Betriebsprüfung angeordnet wird und und und
Wenn man also auf Konfrontationskurs zum Finanzamt geht, sollte es einen guten Grund geben. Wegen einer Gewerbeanmeldung sollte man keinen Streit anfangen.
Und noch was: Bitte auch mal an die eigene Zeit und Energie (Gespräche mit dem Sachgebietsleiter, Schriftwechsel) zu denken, die man in so eine Sache investiert.
Viele Grüße
Stevie
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von za-ass » 05.07.2009, 13:55
Sonnenstevie hat geschrieben:Von dieser Strategie kann ich nur abraten.
Es wurde keine Strategie empfohlen, nur eine Alternative aufgezeigt, bei der man nicht gleich klein beigibt. Ob das dann im Einzelfall so gemacht wird, muss jeder selbst wissen Sonnenstevie hat geschrieben:Wenn man wegen einer Sache wie dieser (m.E. eine Kleinigkeit) zum Sachgebietsleiter geht und die ganze Geschichte auf eine persönliche Ebene schiebt, kann es leicht sein, .....
Auf eine persönliche Ebene würde ich das in keinem Fall schieben, immer sachlich bleiben, aber das hatte ich ich als selbstverständlich vorausgesetzt.
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von kai » 06.07.2009, 13:45
Hi Leute,
jetzt wird es bizarr: Das für meine Gemeinde zuständige Gewerbeamt sagt mir in einer Stellungnahme:
"Als rechtliche Grundlage dient zum einen der Begriff der Bagatelle, demzufolge ein sehr kleiner oder über einen sehr langen Zeitraum gestreckter Gewinn nicht anmeldepflichtig ist (so auch Photovoltaik-Solaranlagen auf Privatgebäuden). Anlagen zwischen 5-10 kWp sind aus diesem Gesichtspunkt als Bagatelle einzustufen. "
Das habe ich ans Finanzamt weitergeleitet, mal sehen was passiert
Darf jetzt das Finanzamt TROTZDEM eine Gewerbeanmeldung verlangen ?
Gruß
Kai
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von Sonnenstevie » 06.07.2009, 14:02
Nein, das darf es natürlich nicht.
Meinen Glückwunsch zu dieser eleganten Lösung
Viele Grüße
Stevie
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