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von Ostsee » 08.07.2012, 08:49
Hallo zusammen,
wir lassen uns auf unserem Neubau gerade eine PV Anlage mit 8,4 kWp bauen.
Gegenüber dem Finanzamt wollen wir die Regelung mit der MwSt. machen, also als Unternehmer gelten.
Die ersten Monate des Betriebs der Anlage, wahrscheinlich ab August bis Oktober, wird die Anlage auf einem unbewohnten Haus betrieben, da noch diverse Ausbauarbeiten Innen stattfinden.
Kann man eigentlich irgendwelche anderen Kosten des Hausbaus mit in die Abschreibung der Anlage drücken? Z.B. die Hausanschlusskosten o.ä? Wir haben z.B. durch die ganzen Zählerthematiken Mehrkosten für den Elektroschrank usw.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe
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von eggis » 08.07.2012, 09:05
Moin Ostsee,
Einfach die Errichtungskosten für den Zählerschrank mit angeben. Was außer einem 'Nein' kannst du erwarten. Es sollte sich aber um eine separate Rechnung handeln, bei der die Unterverteilung für´s Haus nicht erscheint. 20-30 Sicherungen fallen selbst einem FA Angestellen auf. Hast du eine Schornsteinfegertreppe auf dem Dach? Dann nenne es 'Wartungsgang' für die Module.
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von kpr » 08.07.2012, 12:20
Der von eggis beschriebene Weg wäre die einzig vernünftige Lösung, wenn wir von Dingen reden, die sich in der Vergangenheit abgespielt haben. (Was im Forum - LEIDER - zu 99% der Fall ist.) Schön dass wir hier mal einen Fall haben, wo man die eigentlichen Aufgaben ("planen und gestalten") verfolgen kann; und nicht eher den unspektakulären Bereich "deklarieren" oder den wenig erfreulichen Bereich "retten und bergen - was noch zu retten ist".
Gehen wir es an.... Du hast nun einen Flohzirkus aus - Umsatzsteuer - Ertragsteuer - Bauphysikalischen Gegebenheiten und Möglichkeiten - betriebswirtschaftliche Aspekte ("Kosten") Und alle Flöhe müssen unter einen Hut.
Umsatzsteuer: Die Vorsteuer fließt zurück, wenn ein Gegenstand zu mehr als 10% betrieblich genutzt wird. Nur dann kann er dem Unternehmen zugeordnet werden. Das wird mit "1 Stück großer Zählerkasten" schwer. ==> Ein erster Grund, mal zu überlegen, ob zwei getrennte Zählerkästen nicht sinnvoller sind
Ertragsteuer: Hier vermischen sich Kosten der privaten Lebensführung mit Betriebsausgaben. Wenn man das vermeiden kann, vermeidet man es. Ein zweiter Grund über einen getrennten Zählerkasten nachzudenken. Hier nicht ganz so dramatisch... den ertragsteuerlich wäre es die Alternativlösung, daß der Elektriker den "Mehrpreis für {alles was mint PV zusammenhängt}" in einer separaten Position offen ausweist.
Der Elektriker kann seinen Beitrag leisten: a) Die Auftragsanbahnungsphase sei mal außen vor. Aber danach werden alle Schriftstücke (AB, Rechnungen) nur in Materialpositionen mit includiertem Montagewert gehandelt. In der Position "Mehrpreis für PV" steckt dann auch ein gehöriger Montageanteil drin; der ansonsten dem FA schwer zu verkaufen wäre; so aber einfach untergeht
b) Nur mal so.... Du hast zwei Anbieter. Beide in summe 10.000 Euro. Beide von gleicher Qualität. Beide haben die gleichen guten Referenzen. Nun bietet der eine Dir an: 9.000 fürs Haus; und 1.000 für die PV Der zweite: 8.000 fürs Haus; und 2.000 für die PV Wenn ich Dir nun noch sage, dass a) In Deutschland Kalkulations- und Vertragsfreiheit herrscht b) nach meiner langjährigen Erfahrung Papier still hält c) 10.000 Euro immer 10.000 Euro sind sollte Dir das ein Wink mit dem Zaunpfahl gewesen sein. (Es gibt allerdings nichts auf der Welt, dass man nicht so übertreiben könnte, dass auch der friedlichste schlafende Hund zum rebellischen Werwolf wird. Oder nach Paracelsus: "Die Dosis macht das Gift")
Der "Wartungsgang" ist übrigens ein wunderschönes Beispiel wie man korrekt vorgeht: - Es wird nichts Unwahres behauptet - Es wird darauf gepokert, dass niemand den Sachverhalt aufgreift - Selbstverständlich ist einem klar, dass die Nummer schief geht - wenn der Sachverhalt aufgegriffen wird. (Der doppelte Knoten: Zumindest auf den Rechnungen erscheint eine Position die den Zugang für den Schornsteinfeger beschreibt... UND eine weitere Position die den Wartungsgang erfasst. (Dafür werden dann meinetwegen die Dachrinnen billiger. Technisch ja sehr gut denkbar, dass Dir der Austritt am Kamin für die Module wenig bringt.. wenn z.B. der Kamin besser von der Nordseite her begehbar ist... wo sich erfahrungsgemäß wenig Module befinden. Prüft kein Mensch nach. Und wenn doch... naja... "oh.... da hat wohl der Dachdecker die Positionen nicht mehr den bautechnischen Änderungen aus den Ausführungsänderungen angepasst". )
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von eggis » 08.07.2012, 12:36
Moin kpr, kpr hat geschrieben:Umsatzsteuer: Die Vorsteuer fließt zurück, wenn ein Gegenstand zu mehr als 10% betrieblich genutzt wird. Nur dann kann er dem Unternehmen zugeordnet werden. Das wird mit "1 Stück großer Zählerkasten" schwer. ==> Ein erster Grund, mal zu überlegen, ob zwei getrennte Zählerkästen nicht sinnvoller sind
Ich habe vor 5 Jahren den alten Zählerschrank komplett herunterreißen und einen neuen größeren (mit einem zusätzlichen Zählerplatz) errichten müssen. Es passte kein zweiter Schrank daneben und es musste ein Höherer eingebaut werden. Es gab keine Probleme mit der Rückerstattung der MwSt. Die Rechnung für den Zählerschrank sollte dann als Netzanschluss PVA lauten. So ein Schrank ist doch in mehrere Bereiche (Schalttafeln?) unterteilt. Wenn die Einrichtung des Bereichs der Hausunterverteilung in einer extra Rechnung ausgeführt wird, sollte die Trennung doch einwandfrei sein und keine Fragen aufwerfen?
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von kpr » 08.07.2012, 12:47
Meist funktionierende Praxis und gesicherte Theorie laufen da etwas auseinander... und in dem Fall auch noch ini Grauzonen hinein. Wenn es funktioniert hat: Wunderbar. Mehr braucht es ja gar nicht. Ertragsteuerlich funktionierendie Mehrkosten für die "Felder" wunderbar. Die Mehrpreisstrategie liefert noch ein paar mehr kalkulatorische Bewegungsfreiheit. Umsatzsteuerlich.. ganz ehrlich... ich wüsste ad hoc nicht, mit welchen Begriffsdefinitionen hier gearbeitet werden müsste, um festzustellen, wann ein Gegenstand ein Gegenstand im Sinne des UStG ist. Ertragsteuerliche Begriffe oder deutsches Zivilrecht sind unbrauchbar, da die USt Gemeinschaftsrecht ist - und somit gemeinschaftsrechtlicher Begriffsdefinitionen bedarf. Da lässt man sich - selbst wenn man beruflich derartige Fragen nicht bearbeitet aber verantwortet - gerne mal zu falschen Schlüssen verleiten. Wie schon erwähnt: Wenn man gar nicht mehr anders kann (weil der Drops schon gelutscht ist; oder gar kein anderer Drops zur Auswahl stand), dann ist Dein Weg absolut korrekt - und wird in 999 von 1000 Fällen funktionieren. Wer noch gestalten kann, kann das steuerliche Ergebnis evtl. noch ein wenig mehr optimieren. (Ich möchte mal behaupten, dass es Dinge gibt, die ich schlechter kann als gestaltende Steuerplanung; und ein Haus hab ich auch gebaut... von daher rede ich aus Erfahrung 
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von Strieckel » 09.07.2012, 09:31
Interessantes Thema...
Ich selber will mir den Anschlusskasten vom Elektriker raus Rechnen lassen...schauen wir mal ob das klappt.
An der Stelle eine Frage bezüglich der Hauszuleitung.
Kann die Anteilig z.B. 50/50 mit angerechnet werden, oder wird das direkt ein KO beim Finanzamt?
Grundsätzlich brauch ich die ja zum Einspeisen?!
Gruß Strieckel
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von kpr » 09.07.2012, 09:34
Wenn Du es "Hauszuleitung" nennst, würde ich drauf wetten, dass Du Gegenwind bekommst, und in eine schlecht beherrschbare Thematik hinein ruderst. Der viel bessere Weg: Das Schalterprogramm im Haus wird einen guten Schuss billiger - dafür die PV mal wieder teurer.
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