Hallo ,
Jetzt möchte das Finanzamt den Einspeissevertrag vom VNB den ich aber abgelehnt habe !
Reicht es nun dem Finanzamt einfach zu schreiben das es so einen Vertrag gar nicht gibt !???
MfG
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Finanzamt fordert EinspeisevertragModerator: Mod-Team
12 Beiträge
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Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Hallo ,
Jetzt möchte das Finanzamt den Einspeissevertrag vom VNB den ich aber abgelehnt habe ! Reicht es nun dem Finanzamt einfach zu schreiben das es so einen Vertrag gar nicht gibt !??? MfG 38 Sunpower E20 mit SPR 12000TL Aussrichtung -110 / 35 Grad
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Ja!
Bei mir wollten sie den auch immer sehen. Das letzte mal hab ich mir den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin geben lassen und ihm in aller Höflichkeit darüber aufgeklärt, dass sie kein Recht auf die Einsichtnahme eines nicht vorhandenen Vertrages hätten Servus
Toni
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Nun ja, dann erkläre dem FA, dass es keinen Vertrag gibt und dass es nach EEG auch nicht notwendig ist einen Vertrag zu haben.
http://www.neubauer-sonnenstrom.de/PV/
http://www.sonnenertrag.eu/de/berlin/wernerbad/16877/16534.html 7,616 kWp, 06/2011, 32 x Sunpower SPR-238, WR Sunpower SPR-8001-F2
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Ich würde einfach EEG § 4 Absatz 1 zitieren. Genau da steht, daß dein VNB seinen Pflichten gem. EEG auch ohne Vertrag nachkommen muss. mit freundlichem Gruß
smoker59 Das Wort "WINDOWS" stammt aus einem alten Sioux-Dialekt und bedeutet: "Weißer Mann starrt durch Glasscheibe auf Sanduhr." Für die einen ist es Windows, für die anderen der größte Virus der Welt.
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Hallo,
Variante 1: EEG ausdrucken und zuschicken Variante 2: Inbetriebnahmeprotokoll zuschicken Variante 3: den Rate von smoker59 befolgen und diesen Sachverhalt bei einem Telefonat klären *eon mitte weist im Inbetriebnahmeprotokoll ausdrücklich darauf hin, dass gemäß EEG kein Vertrag geschlossen wird
Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Ähmm, wie wurde denn bei Euch der mtl Abschlag berechnet?? Und stellt ihr dann ich mtl eine Rechnung??
Der RWE sendet mir jetzt einen Vertrag und nur mit dem kann dann der Abschlag berechnet werden?! VG Jörg Azimut => 35° Ost - Dachneigung => 42°
20x (1x 9 und 1x11) Abakus 235W => 4.7 kWp an SMA Sunny Boy 4000TL-21 mit VDE0126-1-1
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Hi,
Korrekt, mein FA hatte als einzigen! offenen Punkt: Zusendung Vertrag. Habe freundlich per FAX & Email geantwortet: ... nehme EEG § 4 in Anspruch ... das wars. Knut 20.12.11: 11.28 kWp | 22 (-10°) + 26 (-100°) Q.PRO G2 235 | STP 10000TL-10 | DN 22°
26.03.12: 9.18 kWp | 18 (80°) + 18 (-100°) Q.PEAK 255 | STP 8000TL-10 | DN 22° Live-Daten Anlagen-Überwachung hinter einer dynamischen IP?! Such Dir eine Subdomain unter my-pv.info aus!
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Aus der Leistung der Anlage, Ausrichtung und DN kann recht genau abgeschätzt werden, welche Erträge die Anlage bringt. Im Zweifel PVgis zu Rate ziehen. UNd dann kann die zu erwartende Vergütung durch 12 geteilt werden und zzgl. USt als monatl. Abschlag bezahlt werden.
Du brauchst keinen Verrag, Abschläge sind auch im EEG mit vorgesehen. Schreibe am Jahresanfang eine Aufstellung s.o. und teile dem VNB die Zahlugstemine mit - genau so, wie du Stromabschläge für den Bezug löhnen musst. Am Jahresende stellst du dann eine Schlußrechnung und verrechnest die geleisteten Abschläge mit der Gesamtforderung. Gruß Martin Lasst die Sonne strahlen und den Wind blasen!
Anlage(n) bei sonnenertrag.eu
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Die Situation ist etwas tricky. Vieles kommt dabei auf die Haltung des VNB an.
Grundlage ist das BGB. Leistungen werden "Zug um Zug" erbracht. Zuerst erfolgt die Leistung (Stromlieferung) - dann die Gegenleistung. Nicht auf gesetzlicher sondern zivilvertraglicher Basis KÖNNEN die Parteien etwas anderes vereinbaren. Z.B: Abrechnung jährlich nachschüssig mit 12 monatlichen Abschlägen in Höhe von 95% von 1/12 des Erwartungswertes gem. PVGIS" Nunmehr (1.1.12) sieht das EEG eine Verpflichtung zur Zahlung von "angemessenen" monatlichen Abschlägen vor. D.h.: Dem Grund nach besteht nun eine Verpflichtung; der Höhe nach hat der Gesetzgeber bewusst einen unbestimmten Rechtsbegriff verwendet. Was darauf hinausläuft, dass sich weiterhin die Parteien einvernehmlich einigen müssen. Keinesfalls will das EEG hier das BGB in seinem Grundsatz der Gewährung "Zug um Zug" aushebeln. Und nun enstehen lustige Situationen, mittags im Vorstandscasino beim VNB. VNB A: Hier sitzt ein ausgewachsener Finanzvorstand... der sich locker flockig dahingehend äußert, dass er das aus purem Eigeninteresse doch schon eh immer so gewollt und praktiziert hat. Zwar sind da unter 100.000 Fällen mal 50,- Euro ausgefallen, aber vor dem Hintergrund, dass 40 % der Betreiberrechnungen wegen formaler Mängel zurückgewiesen werden müssten und nicht blind verbucht werden können... und somit 100.000 x 12 x 0,40 x 0,25 = 120.000 Arbeitsstunden x 25 Euro = 3.000.000 Euro an Kosten nicht anfallen....sind die 50,-. Euro Forderungsausfall ein echtes Schnäppchen. Alle klatschen Beifall. Gucken der Bedienung auf die hübschen langen Beine und genießen das Desert. Nur der Risikovorstand kann sich des Anblicks nicht erfreuen... er grübelt schon, wie er es im Risikobericht verpackt, dass die Gesellschaft neuerdings Kredit gewährt, ohne die Bonität zu prüfen. Der Betreiber bekommt von der Änderung im EEG gar nix mit. VNB B Hier sitzt nur ein schmalwüchsiger Finanzvorstand.. der das Gleiche erzählt. Nebendran sitzt jedoch ein Bär von Risikovorstand... der ihm gewaltig in die Suppe spuckt. "Kommt nicht in die Tüte!!! - Wir können es nicht akzeptieren, das wir möglicher Forderungsausfallrisiken nicht selbst steuern können. Das kommt mir nicht in meinen Risikobericht. Lassen sie Ihre Affen auf Ihrem Schreibtisch. Sehen Sie, wie Sie mit Ihren Problemen klarkommen - und machen Sie gefälligst nicht zu meinen. Dafür werden Sie bezahlt." RUMMS. Der hat gesessen. Alles schweigt. Und nun kann sich die arme Sau was einfallen lassen, wie sie der gesetzlichen Pflicht des EEG nachkommt - ohne dabei ein nicht steuerbares Risiko aufzubauen. a) 10 Abschläge von feb bis nov b) Abschläge auf Monatserwartungswerten c) ????? Da wird er sich für irgendwas entscheiden, und lässt sich dann von der Abt. Unternehmenskommunikation einen Sprachgebrauch köcheln, wie er das in der breiten Masse den Betreibern verkauft. Das da einige Querulanten dabei sein werden.. ist ihm vorher schon klar. Damit muss man halt fertig werden. Dafür wird man schliesslich bezahlt. Davon bekommt der Betreiber dann schon was mit. Fazit: Natürlich kann der Betreiber weiterhin Rechnungen schreiben. Dann aber halt nach erbrachter Leistung. Die Regelung im EEG ist keinesfalls ein Persilschein für 12 gleichhohe Abschläge auf Basis der Jahresprognose. Der Einspeisevertrag hat damit gar nichts zu tun. Fazit II: Für einige Betreiber ist die Neuregelung dessen, was längst gängige Praxis war, ein echter Bärendienst des Gesetzgebers. 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Finanzamt fordert Einspeisevertrag
Hallo,
ich hatte das gleiche Theater, bei Bedarf stehe ich gern zur Verfügung. Hier mien Thread von damals: eeg-einspeisevertraege-f32/ohne-einspeisevertrag-will-fa-die-ust-nicht-erstat-t61598.html Gruss DreaM 36 x EGing 185W mono, KACO 5002, 2xKACO 2002, 6,66 kWp
( http://home2.solarlog-web.de/4353.html ) 3xTianhua 190W mono an Soladin600, 570Wp 2xSchott Doppelglas 295W Poly an Soladin600, 590Wp Zusätzlich im Gartenhaus: 12V-5W-12Ah als Insellösung :)
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