Finanzamt - Anhörung gem. §91 der Abgabenordung

Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Finanzamt - Anhörung gem. §91 der Abgabenordung

Beitragvon SeppML » 17.08.2007, 16:31

Hallo, bin nun seit wenigen Wochen stolzer Besitzer eine PV Anlage. Vom FA erhielt ich heute ein Schreiben, das ich nicht so richtig verstehe - bzw. mir nicht klar bin, welche Auswirkungen das hat.

Kurz zur Anlage. PV Anlage mit 7,6kWp Kosten inkl. Dachsanierung ca. 50k€, komplett fremdfinanziert. Südausrichtung im Grossraum Stuttgart.
Mir ist klar, daß ich bei dieser Kostenstruktur nicht unbedingt von Rendite sprechen kann, aber das Dach hätte ich in den nächsten Jahren eh sanieren müssen.

Das FA schreibt nun, daß bei einer Nutzung von 20 Jahren kein Überschuss erzielt werden kann. Damit habe ich keine Einkünfte und Verluste können bei der Einkommenssteuer nicht geltend gemacht werden...Hierbei handelt es sich um Liebhaberei (stimmt ja teilweise auch...javascript:emoticon(':P')
Razz)

Umsatzsteuerrechtlich bin ich nun Unternehmer, aber Einkommensteuerrechtlich bin ich kein Unternehmer! (wegen fehlendem Totalüberschuss)

Habe ich mit der Anrechnung der Dachsanierung einen Fehler begangen und welche Auswirkungen hat das für mich?

Über jeden Tipp bin ich dankbar!

Gruss SeppML
SeppML
Neu hier
Neu hier
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 6
Registriert: 28.01.2007, 18:17
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon FürDieZukunft » 17.08.2007, 16:59

Fragen:
1.Ist es eine Aufdachanlage (=bewegliches Wirtschaftsgut) ?, oder Indach-Anlage ?.
2. Was hat die Anlage ohne Dachsanierung gekostet ?
3. War es ein Asbestdach ?
4. Die 50 T€ waren sicherlich mit Mwst oder ?
Benutzeravatar
FürDieZukunft
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 2778
Registriert: 05.04.2007, 15:43
Wohnort: Südpfalz
Info: Betreiber

Beitragvon SeppML » 17.08.2007, 17:13

Hallo, habe die Antworten eingefügt:

Fragen:
1.Ist es eine Aufdachanlage (=bewegliches Wirtschaftsgut) ?, oder Indach-Anlage ?.
Aufdachanlage
2. Was hat die Anlage ohne Dachsanierung gekostet ?
Kosten der PV 38.600€
3. War es ein Asbestdach ?
Nein, kein Asbestdach. Wir mussten aber eine Dachsanierung (Balken, etc) durchführen und neu eindecken lassen.
4. Die 50 T€ waren sicherlich mit Mwst oder ?
Nein, der Betrag ist ohne Mwst.
SeppML
Neu hier
Neu hier
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 6
Registriert: 28.01.2007, 18:17
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon pv-falke » 17.08.2007, 17:35

Hallo SeppML,

wurde dir eine Witschaftlichkeitberechnung von deinem Solateur vorgelegt? Er kann dir eine Berechnung erstellen mit den 50 T€ kosten,diese würde ich dem Finanzamt vorlegen. Du hast Glück mit deinem Dach, bei mir wurde es nicht annerkannt da es nicht mit dem Unternehmen PV zu tun hat.
Gruß und sonnige Aussichten

pv-falke
Benutzeravatar
pv-falke
Moderator
 
Beiträge: 805
Registriert: 30.11.2005, 22:22
Wohnort: Viernheim
PV-Anlage [kWp]: 11,89
Info: Betreiber

Beitragvon FürDieZukunft » 17.08.2007, 17:48

Wurde nur der Dachbereich der PV-Anlage saniert oder das ganze Dach,

evtl. den Bereich der nicht zur PV-Anlage gehört rausrechnen ?
Benutzeravatar
FürDieZukunft
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 2778
Registriert: 05.04.2007, 15:43
Wohnort: Südpfalz
Info: Betreiber

Re: Finanzamt - Anhörung gem. §91 der Abgabenordung

Beitragvon harlekin12 » 17.08.2007, 18:43

SeppML hat geschrieben:Über jeden Tipp bin ich dankbar!

An Deiner Stelle würde ich in diesem Fall in den sauren Apfel beißen und einen Steuerberater aufsuchen der dann ein Einspruchsverfahren einleitet.

Gruss
harlekin12
Benutzeravatar
harlekin12
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied
 
Beiträge: 377
Registriert: 20.05.2007, 17:18
Wohnort: bei Bützow
PV-Anlage [kWp]: 36
Info: Betreiber

Beitragvon Boelckmoeller3 » 17.08.2007, 21:28

Hallo Sepp,
kann es sein dass dir da einer vom FA ans Leder will ?
Wenns "Liebhaberei" ist kannst gar nix mehr abschreiben.
Vielleicht musst auch sogar wieder die erstattete Umsatzsteuer zurückzahlen ?
Ich wär auf jeden Fall mal sehr sehr vorsichtig.
Vielleicht hast mit den Kosten deiner Dachsanierung jemand da geärgert und jetzt kommt die Retourkutsche.

Viele Grüße:

Klaus
"Ich hatte nie zuvor ein Produkt um das ich so betteln musste um es zu bekommen um später so kämpfen zu müssen und alles zu versuchen um es nur behalten zu dürfen"
Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"
Benutzeravatar
Boelckmoeller3
PV-Forum Einstein
PV-Forum Einstein
 
Beiträge: 10764
Registriert: 23.03.2006, 12:14
Wohnort: Hessen
Info: Betreiber

Beitragvon sonneamstrom » 17.08.2007, 21:31

1. Die Anlage kostet einen Betrag X
2. die Dachsanierung einen Betrag y

Meine private Meinung:
zu 1. Die Anlage rechnet sich innerhalb der 20 Jahre problemlos. Dem Finanzamt kann man also die Gewinnerzielungsabsicht vorrechnen.
zu 2. Was hat die Allgemeinheit (auch ich und andere Steuerzahler) mit Deiner Dachsanierung zu tun ? Wenn meine Haustür kaputt ist, kann ich diese auch nicht von der Steuer abziehen.

Es gibt zwar immer Rechenkünstler, die auch das noch nachweisen können (Gesamtkosten = trotzdem noch Gewinnerzielungsabsicht), aber dies entspricht nicht meinem Naturell und geht zu Lasten der Allgemeinheit. Geiz ist wohl immer noch geil.

www.solarlog-home2.de/sonneamstrom
Sonne am Strom
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2047
http://www.solarlog-home0.de/sonneamstrom/
Benutzeravatar
sonneamstrom
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 42
Registriert: 21.11.2006, 19:29
Wohnort: Niederkassel
PV-Anlage [kWp]: 6,84
Info: Betreiber

Beitragvon das399igste » 17.08.2007, 22:18

sonneamstrom hat geschrieben:1. Die Anlage kostet einen Betrag X
2. die Dachsanierung einen Betrag y

Meine private Meinung:
zu 1. Die Anlage rechnet sich innerhalb der 20 Jahre problemlos. Dem Finanzamt kann man also die Gewinnerzielungsabsicht vorrechnen.
zu 2. Was hat die Allgemeinheit (auch ich und andere Steuerzahler) mit Deiner Dachsanierung zu tun ? Wenn meine Haustür kaputt ist, kann ich diese auch nicht von der Steuer abziehen.

Es gibt zwar immer Rechenkünstler, die auch das noch nachweisen können (Gesamtkosten = trotzdem noch Gewinnerzielungsabsicht), aber dies entspricht nicht meinem Naturell und geht zu Lasten der Allgemeinheit. Geiz ist wohl immer noch geil.



Nicht ganz so einfach.

Um Strom erzeugen und verkaufen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein. Alle Investitionen die zum Schaffen dieser Voraussetzungen getätigt werden müssen sind selbstverständlich Betriebsausgaben und somit abzugsfähig.

Es stellt sich nur die Frage wo ist die Grenze.

Das man die PV-Module braucht ist wohl unbestritten. Der WR? Auch klar. Verkabelung doch auch - oder?

Wenn ich aufständere - gehört das Gestell dazu? Da sind wir uns doch wohl auch noch einig - das gehört dazu.

Nun habe ich aber ein Schrägdach welches die Rolle des Gestells übernimmt. Und wenn das Dach erst noch verstärkt werden muss um die Last sicher zu tragen? Nebenbei hat das Dach noch eine andere Funktion, die hatte es aber auch schon vorher und mach es durch die Verstärkung nicht besser, schneller, günstiger.

Und der Logger? Ist das reine Spielerei oder notwendig?

Und zu den Lasten der Allgemeinheit. Wer macht denn solche Tätigkeiten? Zahlt der Steuern, Gehälter? Werden dadurch Arbeitsplätze ausgelastet? Ich denke mal das die Allgemeinheit hier kosten neutral rauskommt. Ohne die PV-Analge wäre an dem Dach bestimmt (noch) nichts gemacht worden.

Von Geiz kann ja wohl keine Rede sein. Wenn versucht wird Eigenleistung in bare Münze umzuwandeln - o.K. Aber wer andere Firmen beschäftigt tut der Gesamtwirtschaft was Gutes.

Es gibt in der Wirtschaft genug Beispiele wo Betriebsteile oder Tochterfirmen mutwillig in der Verlustzone gehalten werden um dem Staat um das zu bringen was ihm zusteht. Gewinne werden durch innerbetriebliche Verrechnungen abgeschöpft und ins Ausland gebracht, weil dort die Steuersätze geringer sind. Da leidet die Allgemeinheit erheblich mehr drunter.

Aber halt auch nur meine Meinung.

Sonnige Grüße
Harald
Benutzeravatar
das399igste
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1744
Registriert: 05.05.2007, 01:49

Beitragvon sonneamstrom » 17.08.2007, 23:27

das399igste: Versteh mich bitte nicht falsch,

selbstverständlich sind Kosten der Anlage auch die evtl. Verstärkung der Grundkonstruktion und demnach Kosten der Anlage.

Aber davon abgesehene sind die Kosten der Sanierung des Daches keine Kosten der Anlage.

Schwierigkeiten der Differenzierung sind sicherlich bei der Erstellung einer Anlage, wenn anstatt von Dachpfannen eine integrierte Anlage erstellt wird.

www.solalog-home2.de/sonneamstrom
Sonne am Strom
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2047
http://www.solarlog-home0.de/sonneamstrom/
Benutzeravatar
sonneamstrom
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 42
Registriert: 21.11.2006, 19:29
Wohnort: Niederkassel
PV-Anlage [kWp]: 6,84
Info: Betreiber

Nächste

Zurück zu Finanzen / Steuern



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste