Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von Horatio » 03.08.2012, 20:48
Hallo zusammen! Bei der Erstellung meiner EÜR 2011 habe ich festgestellt, dass ich in 2011 sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Umsatzsteuererklärung eine Rechnung vergessen hatte. Die war falsch abgeheftet, und schwupps war es auch schon passiert. Die Rechnung betrifft die AHK, hat also auch Auswirkungen auf meine AfA. Wie korrigiere ich das jetzt? Einfach eine korrigierte Voranmeldung für den betreffenden Monat + korrigierte Jahres-Umsatzsteuererklärung via Elster übermitteln, oder muss ich da erst Rücksprache mit dem Finanzamt halten? Meckern die deswegen oder gibts gar eine Strafe für sowas? Danke
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von kpr » 04.08.2012, 00:07
Wenn es dafür ein penalty gäbe, hätten alle Buchhalter ihr office im Knast.
Der Fehler liegt eigentlich darin, dass Du die Jahressteuererklärungen nicht im bundle machst. (Und das das FA sich nicht einfach geweigert hat, eine USt-Erklärung zu veranlagen, wenn die ESt-Erklärung noch nicht auf dem Tisch liegt.)
Auf keinen Fall jetzt noch die Voranmeldung korrigieren. Einfach eine berichtigte Jahreserklärung abgeben. Fertig. (Es sei denn: Zur Umsatzsteuererklärung ist ein Steuerbescheid ergangen, UND der steht nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung UND die RB-Frist ist abgelaufen / der Bescheid bestandskräftig. Wenn alles kumulativ vorliegt, ist die Sache auch einfach: Pech gehabt.)
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von Horatio » 04.08.2012, 00:28
Hui, so spät noch antworten - sehr nett  Ja eine "Mitteilung für 2011 über Umsatzsteuer" liegt seit 24. Juli 2012 vor. "...wurde zugestimmt. Sie steht damit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich" Also noch nicht rechtskräftig und kann von mir durch eine korrigierte Umsatzsteuererklärung noch angepasst werden wenn ich dich richtig verstanden habe.
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von kpr » 04.08.2012, 00:47
ja
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von Horatio » 04.08.2012, 17:01
Ok, soweit klar.
Jetzt habe ich aber noch eine ganz dämliche Frage:
Mit Datum 1. September erhielt ich die Abschläge für Juni, Juli, August -> Umsatzsteuervoranmeldung September, abegegeben Anfang Oktober Mit Datum 1. Oktober erhielt ich den Abschlag für September -> Voranmeldung Oktober, abgegeben Anfang November Mit Datum 1. November erhielt ich den Abschlag für Oktober -> Voranmeldung November, abgegeben Anfang Dezember Mit Datum 1. Dezember erhielt ich den Abschlag für November -> Voranmeldung Dezember, abgegeben Anfang Januar
Mit Datum 1. Januar erhielt ich den Abschlag für Dezember -> Voranmeldung Januar 2012, abgegeben Anfang Februar 2012
gehört der Abschlag Dezember nun noch zum Jahr 2011, obwohl er ja im Januar 2012 ausbezahlt und ja erst im Februar 2012 bei der Voranmeldung auftaucht? Sprich gehört der noch zur Umsatzsteuererklärung mit rein?
ODER
bin ich jeweils einen Monat zu spät dran, und hätte die Abschlagszahlung für bspw. September, der auf dem Konto am 1. Oktober ist, bereits in der Voranmeldung von September, abgegeben Anfang November, mit angeben müssen?
Danke nochmals
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von kpr » 04.08.2012, 17:35
Für umsatzsteuerliche Zwecke darfst Du Dir die Frage "für welchen Zeitraum wurde die Zahlung geleistet?" gar nicht stellen. Auch die Frage "wann wurde die Voranmeldung abgegeben?" ist völlig unerheblich.
Die Steuerschuld entsteht mit Zahlungeingang. Basta. Zahlung am 1. Januar 2012 ==> Voranmeldung 01/2012 Und alles was in die Voranmeldungen gehört, gehört auch in die Jahreserklärung.
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von Horatio » 04.08.2012, 17:46
"wann wurde abgegeben" diente für mich nur zur Übersicht, weil sonst verliere ich den Faden komplett. Zahlung am 1. Januar 2012 ==> Voranmeldung 01/2012 abgegeben Anfang Februar
Umsatzsteuerlich darf ich für 2011 also nur 6 Abschläge betrachten, weil der Abschlag Dezember erst im Januar aufs Konto kam und somit in die Umsatzerklärung 2012 kommt. Dann hätte ich zumindest das richtig gemacht.
Wenn ich jetzt nochmal richtig liege, dann ist aber der Abschlag für Dezember der im Januar aufs Konto kam noch eine Einnahme welche in die 2011er EÜR einfließt.
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von MBIKER_SURFER » 04.08.2012, 17:52
Horatio hat geschrieben:Wenn ich jetzt nochmal richtig liege, dann ist aber der Abschlag für Dezember der im Januar aufs Konto kam noch eine Einnahme welche in die 2011er EÜR einfließt.
Nein - Du hast doch die Zahlung in 2012 erhalten und bestimmt zur Istversteuerung optiert? Gruß Martin
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von Horatio » 04.08.2012, 17:59
Hallo Martin, in dem aktuellen Thread von "lonewolf300" fragen-zur-ersten-e%C3%9Cr-inbetriebssetzungsgebuehr-a-t81251.html ist es doch aber genauso - der hat wie ich das sehe auch den Dezember-Abschlag erst im Januar erhalten, kpr zählt ihn dort aber noch zu 2011 und nicht zum Jänner 2012...
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von kpr » 04.08.2012, 18:04
Umsatzsteuerlich betrachtest Du in 2011 jede Zahlung die nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.1.2012 auf Dein Konto gegangen ist. Wenn das 6 Abschläge sind.. dann ist das eben so. (Es soll Unternehmen geben ,die haben jeden Tag ein paar tausend Zahlungseingänge; die zählen die auch nicht nach.)
Einkommensteuerlich liegst Du mit Deiner Annahme richtig, wenn die Zahlung vor dem 11.1.2012 erfolgte. (Abweichung vom Zufluss-/Abflussprinzip nur innerhalb von 10 Tagen vor Ende / nach Beginn eines KJ).
PS: Mbiker_surfer weiß das mit tödlicher Sicherheit besser; und hat sich nur vertan - weil Du relativ gut getarnt von der USt in die ESt gesprungen bist. (Ich musste auch erst zweimal lesen, bis mir der Themenwechsel bewusst geworden ist.
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