Falsche Bemessungsgrundlage für AfA 2010

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Falsche Bemessungsgrundlage für AfA 2010

Beitragvon Hayabusa » 12.03.2012, 20:59

Hallo an die Steuerfachleute hier im Forum;
Ich habe folgendes Problem; Ich bin in der Steuererklärung (EÜR) für 2010 von einer falschen (zu niedriger) Bemessungsgrundlage ausgegangen, passiert ist mir dies durch die Sonderabschreibung für 2009.
Dies ist mir erst jetzt aufgefallen, da ich bereits über der Steuererklärung für 2011 sitze und da habe ich meinen Fehler bemerkt,
Jetzt meine Frage, gibt es überhaupt eine Möglichkeit, den AfA - Betrag für 2010 im nachhinein korrigieren zu lassen, evtl. den AfA-Betrag für 2010 um die Differenz zu erhöhen?
Oder muss ich meinen Fehler in der Steuererklärung als "Lehrgeld" ansehen?
Übrigens: Die Anlage (24 KWp) wurde in 2009 errichtet und ich habe mich für die degressive Abschreibungsform entschieden.

Vielen Dank im Voraus für nützliche Infos.

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Re: Falsche Bemessungsgrundlage für AfA 2010

Beitragvon kpr » 13.03.2012, 06:28

Notier mal bitte die AfA-Historie.
Es gibt mehrere Möglichkeiten (theoretisch zumindest); und Theorie und Praxis laufen hier ein wenig auseinander.
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Re: Falsche Bemessungsgrundlage für AfA 2010

Beitragvon Hayabusa » 13.03.2012, 17:32

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich die Historie habe, was mache ich damit?

Danke
Hayabusa
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Re: Falsche Bemessungsgrundlage für AfA 2010

Beitragvon TLX9999 » 13.03.2012, 22:06

Wie soll man Dir zur Berichtigung einen Vorschlag machen, wenn Du nicht genau aufführst, was gemacht wurde. Deshalb muß hier mal die AfA-Historie auflisten
MfG
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