Hallo an die Steuerfachleute hier im Forum;
Ich habe folgendes Problem; Ich bin in der Steuererklärung (EÜR) für 2010 von einer falschen (zu niedriger) Bemessungsgrundlage ausgegangen, passiert ist mir dies durch die Sonderabschreibung für 2009.
Dies ist mir erst jetzt aufgefallen, da ich bereits über der Steuererklärung für 2011 sitze und da habe ich meinen Fehler bemerkt,
Jetzt meine Frage, gibt es überhaupt eine Möglichkeit, den AfA - Betrag für 2010 im nachhinein korrigieren zu lassen, evtl. den AfA-Betrag für 2010 um die Differenz zu erhöhen?
Oder muss ich meinen Fehler in der Steuererklärung als "Lehrgeld" ansehen?
Übrigens: Die Anlage (24 KWp) wurde in 2009 errichtet und ich habe mich für die degressive Abschreibungsform entschieden.
Vielen Dank im Voraus für nützliche Infos.
Hayabusa






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