Ja.. das war eine Info... die - vor allem gleich zu Beginn - von großem Wert gewesen wäre.
Die Antwort ist dann wirklich ganz einfach:
Ja. Die Vorgehensweise ist völlig üblich und rechtlich auch nicht zu beanstangen.
Die FinÄmter haben die Aufgabe, Steuern gleichmäßig und nach Maßgabe der Gesetze zu bestimmen.
Damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können, bestimmen Sie die Art und den Umfang der Ermittlungen.
Die Abgabe aller Jahressteuererklärungen (um diese "im Bundle" bearbeiten zu können) dient sowohl der Verwaltungsökonomie vor allem aber auch der Durchführung von Plausibilitätskontrollen.
Die Lösung wäre dennoch der Antrag auf quartalsweise Abgabe von USt-Voranmeldungen gewesen;
man hätte dies mit "strukturellen Veränderungen im Unternehmen" begründen können.






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