FA will Umsatzsteuer nicht erstatten

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Re: FA will Umsatzsteuer nicht erstatten

Beitragvon kpr » 07.07.2012, 09:31

Ja.. das war eine Info... die - vor allem gleich zu Beginn - von großem Wert gewesen wäre.

Die Antwort ist dann wirklich ganz einfach:
Ja. Die Vorgehensweise ist völlig üblich und rechtlich auch nicht zu beanstangen.
Die FinÄmter haben die Aufgabe, Steuern gleichmäßig und nach Maßgabe der Gesetze zu bestimmen.
Damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können, bestimmen Sie die Art und den Umfang der Ermittlungen.
Die Abgabe aller Jahressteuererklärungen (um diese "im Bundle" bearbeiten zu können) dient sowohl der Verwaltungsökonomie vor allem aber auch der Durchführung von Plausibilitätskontrollen.

Die Lösung wäre dennoch der Antrag auf quartalsweise Abgabe von USt-Voranmeldungen gewesen;
man hätte dies mit "strukturellen Veränderungen im Unternehmen" begründen können.
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Re: FA will Umsatzsteuer nicht erstatten

Beitragvon emma2011 » 07.07.2012, 21:49

kpr hat geschrieben:Ja.. das war eine Info... die - vor allem gleich zu Beginn - von großem Wert gewesen wäre.

Die Antwort ist dann wirklich ganz einfach:
Ja. Die Vorgehensweise ist völlig üblich und rechtlich auch nicht zu beanstangen.
Die FinÄmter haben die Aufgabe, Steuern gleichmäßig und nach Maßgabe der Gesetze zu bestimmen.
Damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können, bestimmen Sie die Art und den Umfang der Ermittlungen.
Die Abgabe aller Jahressteuererklärungen (um diese "im Bundle" bearbeiten zu können) dient sowohl der Verwaltungsökonomie vor allem aber auch der Durchführung von Plausibilitätskontrollen.

Die Lösung wäre dennoch der Antrag auf quartalsweise Abgabe von USt-Voranmeldungen gewesen;
man hätte dies mit "strukturellen Veränderungen im Unternehmen" begründen können.

Genau diese Änderung wollte das FA nicht machen, da der Arbeitswand zu hoch wäre, da er Umsatz ihm NG sehr gering ist...
.
Wie soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage...
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Re: FA will Umsatzsteuer nicht erstatten

Beitragvon kpr » 08.07.2012, 11:49

Jetzt eh zu spät. Der einvernehmliche Weg führt schneller zum richtigen Ergebnis.
Von "wollen" kann da keine Rede sein. Ohne nochmal nachzulesen.... aber das FA befindet sich im Bereich des "gebundenen Ermessens". Heisst: Im schriftlichen Antrag müssen die richtigen Schlüsselwörter fallen - und schon kann das FA nicht mehr anders als es soll. (Solltest Du da "angerufen und höflich nachgefragt" haben.... kein Wunder. Jeder gesund denkende Mensch wird Dich exakt mit DER Begründung zurückweisen. (Für eine schrifltiche Ablehnungsbegründung ist dieser Ansatz jedoch ungeeignet.)
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