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von Paulchen » 16.06.2012, 16:29
guterrat hat geschrieben:Hallo, ich habe versucht diesen Link
http://www.photovoltaikforum.com/downloads.php?view=detail&df_id=9
auszuführen. Leider komme ich nicht weiter, da ich folgende Meldung erhalte:
Information Zugriff verweigert! Du hast keine Rechte, dieses zu tun!
ich glaubte, als angemeldetes Forenmitglied wäre ein Download möglich, was muß ich noch machen, damit ich ein Zugriffsrecht erhalte.
Gruß Jupp
Hallo Jupp, ich weiß nicht, was du herunterladen wolltest. Wenn es hier nicht klappt, versuche es unter http://www.pv-steuer.de/pages/downloads.phpmfg Paulchen
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von guterrat » 16.06.2012, 16:54
Hallo Paulchen, danke für deine schnelle hilfreiche Antwort. Gruß Jupp 
Der Klügere gibt nach, nur wer immer nach gibt, ist am Ende der Dumme.
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von SebastianH » 18.06.2012, 12:27
Paulchen hat geschrieben:SebastianH hat geschrieben:... Dann noch eine Frage. Mir werden dann ja dieses Jahr im Juni die 21.36 nochmal abgezogen. Da diese aber das Jahr 2011 bestreffen und somit eigentlich den Abschluss für das Jahr 2011 betreffen, muss ich diese in die Buchführung 2012 eintragen im Juni?
Hallo, ich weiß jetzt zwar nicht, wofür dir die 21,38 € abgezogen werden - die Antwort auf deine Frage jedenfalls lautet: Es gilt das Zuflussprinzip: Auch wenn der Betrag das Jahr 2011 betrifft, buchen musst du ihn im Juni 2012. mfg Paulchen
Danke habe ich mir schon gedacht. Suche noch nach diesem tollen Betrag.
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von hgause » 20.06.2012, 16:12
Hallo, ich wusste jetzt nicht, ob ich hier posten soll, oder direkt über pv-steuer.de den Support in Anspruch nehmen soll? Zum Thema: Habe mir letztes Jahr das Programm PV Steuer Eigenverbrauch zugelegt und dies auch zur Abrechnung 2011 herangezogen. Und das schönste ist, das FA hatte nicht zu meckern Bisher hatte ich aber auch immer einen Finanzspezi an meiner Seite, was jetzt aber nicht mehr der Fall ist und ich auf mich alleine gestellt bin. Bevor ich jetzt das Geld für ´nen Steuerberater ausgebe, wollt´ ich mich doch zuerst einmal selbst etwas näher mit der Materie beschäftigen. Dazu habe ich heute angefangen, meine Ein-/Ausgaben für dieses Jahr einzutragen und natürlich mit den Grunddaten angefangen. Hier schon meine erste Frage: - Beim Nettoabzug für den Eigenverbrauch muss ich das Ablesedatum angeben. Eigentlich habe ich den Zählerstand vom 31.12.2011 zur Ermittlung der Energieanteile dem RWE mitgeteilt. Das nimmt das Programm aber nicht an und ich muss den 01.01.2012 hinschreiben. Wieso muss man das Datum schreiben, wenn man ohnehin nur 2012 eingeben darf? Dann habe ich natürlich bei den Einnhamen die Jahresabrechnung 2011 gebucht (Erstattung zum 30.01.2012). Mein Guthaben setzt sich ja aus der Einspeisevergütung abzüglich der Kosten (Zählermiete und Rückforderung Selbstverbrauch von 16,38ct/kWh) zusammen. Damit zu meiner zweiten Frage: - Die Rückforderung Selbstverbrauch gebe ich doch bei den Grunddaten als "Nettoabzug Eigenverbrauch" schon an; ist das dann so ok?Und zum Schluss noch eine Frage zu meiner Betreiber Haftpflicht. Diese wird immer im Januar abgebucht - dieses Jahr am 02.01. - Hätte dieser Betrag nicht schon in der 2011-er Datei erfasst werden müssen (unter Ausgaben nach der 10-Tages-Regel)?Im Voraus schon einmal besten Dank.
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von Paulchen » 20.06.2012, 17:19
hgause hat geschrieben:Hallo,
ich wusste jetzt nicht, ob ich hier posten soll, oder direkt über pv-steuer.de den Support in Anspruch nehmen soll?
Hallo, dies ist eigentlich der Thread für das kostenlose Tool Buchführung FoVo - insofern wäre der Support über http://www.pv-steuer.de/pages/support.php passender. Aber dieses eine Mal ziehen wir nun schon durch  Dazu habe ich heute angefangen, meine Ein-/Ausgaben für dieses Jahr einzutragen und natürlich mit den Grunddaten angefangen. Hier schon meine erste Frage: -Beim Nettoabzug für den Eigenverbrauch muss ich das Ablesedatum angeben. Eigentlich habe ich den Zählerstand vom 31.12.2011 zur Ermittlung der Energieanteile dem RWE mitgeteilt. Das nimmt das Programm aber nicht an und ich muss den 01.01.2012 hinschreiben. Wieso muss man das Datum schreiben, wenn man ohnehin nur 2012 eingeben darf?
PV-Steuer ist vom Konzept her so aufgebaut, dass zunächst nur die tatsächlich überwiesenen Abschläge aufgeteilt in Nettobetrag und Umsatzsteuer eingetragen werden. Der noch fehlende Eigenverbrauch des Jahres wird in einem Betrag zum Ablesedatum eingetragen. Wenn also am 31.12.2011 abgelesen wurde, muss der Nettoabzug für den Eigenverbrauch auch in die Datei für 2011 eingetragen werden und nicht in die Datei für 2012! Anders ist das mit einer Nachzahlung oder Rückzahlung: Die wird im Monat des Geldeingangs / Geldausgangs verbucht (hier also im Jahr 2012). Dann habe ich natürlich bei den Einnahmen die Jahresabrechnung 2011 gebucht (Erstattung zum 30.01.2012). Mein Guthaben setzt sich ja aus der Einspeisevergütung abzüglich der Kosten (Zählermiete und Rückforderung Selbstverbrauch von 16,38ct/kWh) zusammen. Damit zu meiner zweiten Frage: -Die Rückforderung Selbstverbrauch gebe ich doch bei den Grunddaten als "Nettoabzug Eigenverbrauch" schon an; ist das dann so ok?
Die Frage habe ich oben bereits beantwortet: Nettoabzug aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2011 kommt in die Datei für 2011. Was der Netzbetreiber an Nachzahlung überweist, kommt gesplittet in Nettobetrag und Umsatzsteuer in die Datei für 2012. Und zum Schluss noch eine Frage zu meiner Betreiber Haftpflicht. Diese wird immer im Januar abgebucht - dieses Jahr am 02.01. -Hätte dieser Betrag nicht schon in der 2011-er Datei erfasst werden müssen (unter Ausgaben nach der 10-Tages-Regel)?
Bist du sicher, dass dies der Beitrag für 2011 ist? (Eine Versicherung, die ihren Beitrag erst im darauffolgenden Jahr einzieht, ist mir noch nicht untergekommen!) Wenn's tatsächlich so ist, kann man das so, wie du schreibst, machen. (Achtung: Versicherungssteuer ist keine Umsatzsteuer! Gesamten Betrag unter übrige Betriebsausgaben buchen!) Wenn's die Prämie für 2012 ist, muss sie in die Datei für 2012. Freundliche Grüße Paulchen
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von odb9 » 03.07.2012, 18:37
Ich musste für Jahresumsatzsteuer 3,42€ nachzahlen für den Eigenverbrauch. Wo trag ich das ein (Tool mit Eigenverbrauch)?
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von Paulchen » 03.07.2012, 18:44
Hallo, ganz einfach unter Ausgaben, Konto "an FA bezahlte Umsatzsteuer".
Freundliche Grüße Paulchen
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von HansMeier1 » 28.07.2012, 15:37
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von vzbiker » 08.08.2012, 10:15
Hallo Paulchen, ich bin blutiger Anfänger in Sachen Finanzamt und wollte mich für die ganze "Angelegenheit" nach einen Steuerberater umsehen. Jetzt hab ich hier geschmöckert und diesen Fred durchgeackert und meine dass ich mit deiner Hilfe das doch packen selber packen könnte. Wir sind mit unserer Anlage am 20.06.2012 ans Netz und nutzen Eigenverbrauch. Der Rest wird eingespeist. Welche ist denn die aktuelle Version, die für uns in Betracht kömmt? Danke schonmal für deine Mühen und deine Arbeit!
Grüße aus dem sonnigen Süden Günni _______________________________ Inbetriebnahme 20. Juni 2012
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