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von SebastianH » 08.02.2012, 13:34
(Nochmal danke für das Klasse Tool)So, die erste Vorsteuermeldung im Jahr 2012 kommt nun auf mich zu. Ich habe vom EVU beime Abschlußrechnung im Jahr 2012 für 2011 erhalten. Hier werden mir noch 180,02€ Brutto nachgezahlt und eine neue Gutschrift von 205,00 Brutto für das neue Jahr ausgestellt. Netto also 172,27€ neuer monatlicher Abschlag und die Gutschrift Netto wären dann 151,28€ wenn ich die MWST rausrechne. Dann habe ich wiederum meine Sollzinsen eingetragen. Ich bin mir nur nicht mit dem Abschlag für Januar sicher. Da dieses insgesamt 385,02€ Brutto(Netto 323,55€) sind. Neue monatliche Vergütung plus Nachzahlung aus dem Jahr 2011. Habe ich das hier jetzt alles richtig eingetragen? Hier mal die Screens:   P.S. EÜR und Jahresumsatzsteuermeldung sind noch nicht gemacht, da wir gerade durchrechnen wenn sich die Sonderabschreibung lohnt.
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von Paulchen » 08.02.2012, 14:10
Hallo Sebastian, deine Einträge sind nach dem, was du geschildert hast, völlig in Ordnung. Deine Bank erhebt anscheinend auf die Zinsen Umsatzsteuer, die du dann richtigerweise als Vorsteuer ansetzen kannst. Keinerlei Einwände gegen die Zahlen - nur ein Hinweis auf zwei Begriffe in deinem Posting: Es kommt die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung auf dich zu und du hast die Abrechnung vom Verteilnetzbetreiber erhalten (der muss nicht zwangsläufig dein Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein, von dem du deinen Strom beziehst). Nichts für ungut - aber manchmal ist es doch gut, wenn man die richtigen Begriffe kennt.  Freundliche Grüße Paulchen
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von SebastianH » 08.02.2012, 14:18
OK. Alles klar. mekre ich mir. Danke für die schnelle Hilfe.
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von Micha369 » 17.02.2012, 15:14
Hallo Paulchen,
vielen Dank erstmal für die tolle Excel-Tabelle!
Nun eine Frage: Ich habe mal versucht, alle Daten soweit einzugeben. Nun bekomme ich aber im Arbeitsblatt "Umsatzsteuer-Voranmeldung" in Zeile Dezember und in Zeile IV-Quartal ein #Bezug-Fehler (siehe Bild) Was kann das sein?
Zusatzfrage:
Gibt es ein ähnliches Tool, mit dem man auch die Buchführung und steuerliche Abrechnung von PV-Anlagen mit Eigenverbrauch durchführen kann?
Gruß,
Micha
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von donnermeister1 » 17.02.2012, 15:39
#BEZUG! hast du Zellen gelöscht bzw. verschoben auf die sich die Formeln in den Zellen in denen nun #BEZUG! steht? Oder etwas in den Zellen geändert? Welche Version benutzt du? Gibt es ein ähnliches Tool, mit dem man auch die Buchführung und steuerliche Abrechnung von PV-Anlagen mit Eigenverbrauch durchführen kann?
Kuckst du auf Paulchens Seite.
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von Paulchen » 17.02.2012, 15:40
Micha369 hat geschrieben:... Nun eine Frage: Ich habe mal versucht, alle Daten soweit einzugeben. Nun bekomme ich aber im Arbeitsblatt "Umsatzsteuer-Voranmeldung" in Zeile Dezember und in Zeile IV-Quartal ein #Bezug-Fehler (siehe Bild) Was kann das sein?
Hallo Micha, sagst du mir bitte, um welche Version es sich handelt? -> Zusammenstellung, rechts oben Gibt es ein ähnliches Tool, mit dem man auch die Buchführung und steuerliche Abrechnung von PV-Anlagen mit Eigenverbrauch durchführen kann?
Ja - aber leider nicht mehr kostenlos: Nähers unter http://www.pv-steuer.de -> Versionen mfg Paulchen
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von Micha369 » 17.02.2012, 16:00
Hallo Paulchen,
dort steht: FoVo Vers. 2.5c ohne SoAbschr-Prüfung (habe das Tool erst heute heruntergeladen)
Gruß,
Micha
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von Paulchen » 17.02.2012, 16:26
Hallo, eben mit einem frisch heruntergeladen 2.5c probiert: siehe Bild Kontrolliere deine Zahlen (aber daran liegt es normalerweise nicht - sonst würde dort #Wert gemeldet) Ansonsten ist hier eine Berechnungszusammenhang defekt - aus welchem Grund auch immer. (meistens sind es falsche Kopiervorgänge, die solche Fehler auslösen. Wenn kein Fehler gefunden wird: Nochmals herunterladen und eingeben  mfg Paulchen
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von KDRiehl » 19.02.2012, 05:35
Hallo.
Ist das hier beschriebene Excel-Tool noch aktuell?
Wie kommt man zum Download? Bei mir funktioniert der Link nicht.
KDRiehl
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von Paulchen » 19.02.2012, 07:11
Guten Morgen, die erste Frage beantwortet sich eigentlich selbst aus dem Datum des letzen Beitrags: klar ist das Tool aktuell, allerdings nur für reine Einspeiseanlagen. Frage 2: Bitte im Thread einfach ein wenig rückwärts gehen und lesen; dort findet man mehrfach die Lösung bzw. eine Ausweichmöglichkeit.
Freundliche Grüße Paulchen
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