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Moderator: Mod-Team
von Paulchen » 20.01.2012, 00:53
Hallo, die Formulare für die Jahres-Steuererklärung 2011, die Anlage EÜR 2011 und die UST-Voranmeldungsformulare für 2012 weisen keine Veränderungen bei den Zeilennummern gegenüber den Formularen des Vorjahres auf. In FoVo sind die angegebenen Zielzeiten weiterhin gültig. Ein Update für das aktuelle Steuerjahr ist aus diesem Grund diesmal nicht nötig.
Freundliche Grüße Paulchen
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von solarmousel » 20.01.2012, 09:45
Klasse! Echt übersichtlich und leicht zu bedienen..... DANKE! 
22 x Frankfurt Solar FS 190, 1 x Solarmax 4200 S, Ausrichtung 195Grad, DN 42 Grad 1. Betriebsjahr: 1103kwh/kwp, 20,0% Eigenverbrauch
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von RLB » 20.01.2012, 13:00
Hallo, ich bin seit heute im Forum angemeldet. Der Zugriff auf den o.a. Download wird mir aber verweigert. Bin ratlos !
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von Paulchen » 20.01.2012, 13:27
Hallo, ich kopiere einfach mal wieder: Beitrag von Paulchen » 06.09.2011, 19:27 Ja, leider scheint das [mit dem nicht-downloaden-können] immer wieder einmal zu passieren bei Teilnehmern, die noch nicht lange Mitglied im Forum sind. Falls es weiterhin nicht klappt, kannst du auf unsere Homepage http://www.pv-steuer.de ausweichen. Dort findest du im Downloadbereich die gleiche Datei. Aber Vorsicht: Das Tool FoVo 2.5x ist für Einspeiseanlagen geschrieben und berücksichtigt nicht die Besonderheiten der Eigenverbrauchsanlagen bei der Umsatzsteuer und die Zurechnung des Stromentnahme zu den Einnahmen. Für Eigenverbrauchsanlagen habe ich leider nichts Kostenloses im Angebot. Freundliche Grüße Paulchen
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von Saftwerk » 24.01.2012, 03:30
... und wenn man ein PDF-Viewer-Plugin im Browser eingeschaltet hat, geht's auch das manchmal schief. (z.B. Chrome Browser mit gPDF-Plugin)
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von taunusbaer » 30.01.2012, 12:20
Kleine Frage: Warum wird mir der Zugriff auf deinen Download über den Link ganz oben verweigert, auch nachdem ich mich angemeldet habe? Sorry, hatte nicht die jüngsten Eingaben gesehen... alles klar.
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von SommerLinde » 02.02.2012, 20:28
Hallo, auch ich bin ja stolzer Besitzer deiner Software  . Für Anfänger in Sachen Steuer ist dieses Programm ein richtiger Segen. Trotzdem habe ich ein kleines Problem. Der Abzugsbetrag für Eigenstrom (netto) muss ja im Jahr 2011 ,,gebucht´´ werden . Jetzt habe ich keine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember beim Finanzamt gesendet sondern wollte die richtigen Zahlen in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung angeben. Soweit so gut. Reicht es jetzt einfach den Abzugsbetrag für Eigenstrom (Rechnung von EVU 20.01.2012) rückwirkend in die Grunddaten 2011 deiner Software einzutragen  ? Oder habe ich so ein falsches Ergebniss Gruß Ralf
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von Paulchen » 02.02.2012, 20:59
SommerLinde hat geschrieben:Hallo, auch ich bin ja stolzer Besitzer deiner Software  . Für Anfänger in Sachen Steuer ist dieses Programm ein richtiger Segen. Trotzdem habe ich ein kleines Problem. Der Abzugsbetrag für Eigenstrom (netto) muss ja im Jahr 2011 ,,gebucht´´ werden . Jetzt habe ich keine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember beim Finanzamt gesendet sondern wollte die richtigen Zahlen in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung angeben. Soweit so gut. Reicht es jetzt einfach den Abzugsbetrag für Eigenstrom (Rechnung von EVU 20.01.2012) rückwirkend in die Grunddaten 2011 deiner Software einzutragen  ? Oder habe ich so ein falsches Ergebniss Gruß Ralf
Hallo Ralf, zunächst der Hinweis für alle die hier mitlesen: Hier geht es nicht um FoVo, sondern um PV-Steuer-Eigenverbrauch. Nun zu deiner Frage: Es reicht aus, den Abzugsbetrag bei den Grunddaten einzutragen - und natürlich auch die kWh-Zahl des Eigenverbrauchs und das Ablesedatum der Abrechnung. Dann hast du perfekte Zahlen. Du kannst sie aus dem Programm bei der Umsatzsteuererklärung so angeben, wie du sie vorfindest. Achte beim Eintrag des Vorauszahlungssoll auch den richtigen Wert (VZSoll ohne Eigenverbrauchsanteil)! Freundliche Grüße Paulchen
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von SommerLinde » 02.02.2012, 21:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort Was meist du mit diesem Satz : ,,Achte beim Eintrag des Vorauszahlungssoll auch den richtigen Wert (VZSoll ohne Eigenverbrauchsanteil)´´ Sind das die Abschläge vom EVU Da ist er wieder der Knoten im Kopf Ralf
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von SommerLinde » 02.02.2012, 22:04
OK, habs gefunden:::
VZ-Soll = Die Summe aller aus den UStVA eines Jahres geschuldeten oder geforderten Beträge; unabhängig davon wann und ob die bereits bezahlt wurden oder noch bezahlt werden. (daher "Soll").
Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend
Gruß Ralf
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