Erweiterung Photovoltaikgewerbe / weiteres Nebengewerbe

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Erweiterung Photovoltaikgewerbe / weiteres Nebengewerbe

Beitragvon HeikoTheUser » 27.01.2012, 00:15

Hallo liebes Forum,

ich spiele mit dem Gedanken, mein Gewerbe zum Betrieb meiner Photovolatikanlage auf nebenberufliche/freiberufliche Tätigkeiten im IT-Bereich auszudehnen (konkret: Entwicklung von Software).

Beim Betrieb meiner PV-Anlage habe ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet (ich führe also Umsatzsteuer an das Finanzamt ab). Meine PV-Anlage ist 2010 ans Netz gegangen. Einen Gewerbeschein habe ich nicht, sondern ich bin nur beim Finanzamt direkt gemeldet.


Zu folgenden Fragen habe ich bisher keine wirklichen Antworten gefunden, vielleicht ist jemand hier, der mir weiterhelfen könnte:

1.) Kann man das PV-Gewerbe ohne weitres Zutun ausdehnen und Rechnungen z.B. für IT-Dienstleistungen auch auf die PV-Anlage verbuchen (Gewinn/Verlust, alles EIN Gewerbe)?

2.) Muss man die Art des Gewerbes dann doch beim Finanzamt erweitern lassen (z.B. hier durch "PV + Softwareentwicklung") oder muss man das nicht extra nachträglich ergänzen lassen? Bisher steht dort nur "Betrieb einer Photovoltaikanlage", nicht mehr...

3.) Muss oder sollte man doch hier ein 2. Gewerbe beim FA anmelden?

4.) Wenn neues Gewerbe, muss dieses auch nach dem gleichen Steuerrecht wie die PV-Anlage versteuert werden (Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung: USt.-Ausstellung) oder kann man das steuerrechtlich trennen und anders versteuern (z.B. als Freelancer?


Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Heiko
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Re: Erweiterung Photovoltaikgewerbe / weiteres Nebengewerbe

Beitragvon kpr » 27.01.2012, 09:51

Theoretisch geht das ohne weiteres zutun.
Wer bisher sein Geld mit Mädchenhandel verdient hat, wird die Erweiterung um Handel mit Betäubungsmitteln auch nirgends anmelden - und trotzdem ist das (rein) steuerlich kein Problem.

Das Finanzamt bekommt halt "irgendwie" mit, dass das Geschäft ausgedehnt wurde. Und sei es weil Du die Erlöse in der EÜR (wenn es denn eine EÜR bleibt) im eigenen Interesse getrennt ausweist.

Beim FA muss man niemals ein Gewerbe anmelden. Wenn, dann bei der Kommune.

Steuerlich stellt sich zu allererst die Frage, ob die Erbringung von IT-Dienstleistungen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ist. "Selbständige Tätigkeit" wäre schöner - denn dann wäre das Thema Gewerbesteuer vom Tisch, noch bevor es überhaupt auf den Tisch gekommen ist.

Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist, sollte man zwei Betriebe draus machen - um den Gewerbesteuerfreibetrag auf jeden Betrieb anrechnen zu können.
Ausnahme: Das IT-Geschnuffel findet in einem so geringen Umfang statt, daß auch weiterhin Gewinne von 24.500,- Euro fernab von Gut und Böse sind.

Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist der Unternehmer; nicht das Unternehmen. Entsprechend hat der Unternehmer (und nicht das Unternehmen) das Wahlrecht, auf die Anwendung der KUR zu verzichten. Mit dem Hintergrund sollte es logisch sein, daß dieses Wahlrecht nur einheitlich für alle Unternehmen eines Unternehmers ausgeübt werden kann.

Der neudeutsche Begriff "freelancer" hat steuerlich überhaupt keine Bedeutung. Entweder Einkünfte nach §15 oder nach §18 in der ESt. Es gilt der Grundsatz "Falscher Ausdruck schadet nicht" oder "substance over form". Sprich: Wie man das Kind nennt ist egal... man muss sich die Tätigkeit anschauen. (Ich tendiere zu Gewerbebetrieb; was nix heisst - das ist nun wirklich nicht mehr meine Welt.)

Ich hab ja jetzt nur das Stichwort "IT-Dienstleistungen". Wie das in der Praxis aussehen soll... dazu ist ja nichts gesagt.
Nur bitte: Wenn Du irgendwelchen Unternehmen an der IT herumfummelst, kann ein unbeherrschter Tastenschlag schnell mal teuer werden. Und So teuer, dass die PV samt Haus und Hof in Gefahr kommen. Da machts es vielleicht Sinn über eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft nachzudenken. Die UG würde ja schon reichen.

(Ist ja nicht so, dass ich die Pferde nicht schon vor der Apotheke hätte kotzen sehen:
Jemand der mit mir Abi gemacht hat - und sich mit so ner PC-Hütte ein paar Euro im Studium verdient hat, kommt nicht mehr auf die Beine, weil er einem Unternehmen einen mehrtägigen Produktionsausfall beschert hat. "Naiv" war das von ihm sicherlich; Juristen nannten es "grob fahrlässig". Geahnt hat der arme Teufel nichts. Den hats getroffen wie der Blitz.)
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Re: Erweiterung Photovoltaikgewerbe / weiteres Nebengewerbe

Beitragvon HeikoTheUser » 28.01.2012, 19:44

danke für die Antwort!

kpr hat geschrieben:Theoretisch geht das ohne weiteres zutun.
Das Finanzamt bekommt halt "irgendwie" mit, dass das Geschäft ausgedehnt wurde. Und sei es weil Du die Erlöse in der EÜR (wenn es denn eine EÜR bleibt) im eigenen Interesse getrennt ausweist.


ok, es reicht also aus, am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuererklärung einfach die zusätzlichen Gewinne einer "freiberuflichen Tätigkeit" auszuweisen (ggf. mit getrennter EÜR).
Man braucht also keine Erweiterung der Art des Gewerbes beim FA anzuzeigen? richtig?
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hatte ich damals nur "Betrieb einer PV Anlage gem. EEG" eingetragen.


kpr hat geschrieben:Beim FA muss man niemals ein Gewerbe anmelden. Wenn, dann bei der Kommune.


ok, da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Beim FA bin ich nur steuerlich gemeldet.
Ein Gewerbe habe ich bei der Kommune mit der PV-Anlage nicht angemeldet.


kpr hat geschrieben:Steuerlich stellt sich zu allererst die Frage, ob die Erbringung von IT-Dienstleistungen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ist. "Selbständige Tätigkeit" wäre schöner - denn dann wäre das Thema Gewerbesteuer vom Tisch, noch bevor es überhaupt auf den Tisch gekommen ist.

Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist, sollte man zwei Betriebe draus machen - um den Gewerbesteuerfreibetrag auf jeden Betrieb anrechnen zu können.
Ausnahme: Das IT-Geschnuffel findet in einem so geringen Umfang statt, daß auch weiterhin Gewinne von 24.500,- Euro fernab von Gut und Böse sind.


Softwareentwicklung wird meines Wissens aktuelle als "freiberufliche Tätigkeit" behandelt.
Die Aushilfe hier wird nur gelegendlich und reduziert stattfinden, so dass zusammen mit der PV-Anlage wohl nie 24.500 Euro erreicht werden.

kpr hat geschrieben:Ich hab ja jetzt nur das Stichwort "IT-Dienstleistungen". Wie das in der Praxis aussehen soll... dazu ist ja nichts gesagt.
Nur bitte: Wenn Du irgendwelchen Unternehmen an der IT herumfummelst, kann ein unbeherrschter Tastenschlag schnell mal teuer werden. Und So teuer, dass die PV samt Haus und Hof in Gefahr kommen. Da machts es vielleicht Sinn über eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft nachzudenken. Die UG würde ja schon reichen.


ok, behalte ich im Hinterkopf.

Vielen Dank!
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Re: Erweiterung Photovoltaikgewerbe / weiteres Nebengewerbe

Beitragvon kpr » 29.01.2012, 12:01

Da fallen jetzt viele Begriffe, die mich aufhorchen lassen.

"IT-Dienstleistungen" (was ja auch "Druckerwartung" sein kann) stellts ich jetzut als Softwareentwicklung dar.
"Aushilfe" wiederum löst bei Assoziationen mit "Eingliederung in den Geschäftsbetrieb" aus; da sollte unbedingt ein Fachmann vorher ran. Sonst kann es - ggf. auch für Deinen Auftraggeber - mal blöd enden.
(Will das nicht vertiefen. Ist mehr was für die Leute von HR.. nicht mein Ding. Gehört auch nicht ins PV Forum. Hier nur die "Warnung vor dem Hunde".)

Und die Haftungssache.. die solltest Du ganz weit nach vorne holen. Ganz weit.
"Der Deutsche Existenzgründer an sich" verdreht da die Dinge immer wieder gerne.
Kapitalgesellschaften wollen viele gründen, weil sie ernsthaft glauben, sie bekämen den Ar.... vor der Bank in Sicherheit.
Und das einzige, wozu die GmbH (oder UG) taugt, nämlich unkalkulierbare Risiken zu kappen... da wird nicht drüber nachgedacht.
Man kann da nicht genug warnen!
Ein ebenfalls weit verbreiteter Irrglaube: "Ich hab ja nur nen Auftrag für 1.000 Euro... wenn ich die nicht bezahlt bekomme, was ist denn dann? Bringt mich doch nicht um...". Irgendwie denken viele (vor allem Handwerker) es gäbe eine von Gott gewollte Begrenzung der Haftung auf den Auftragswert. Böse Falle. Auch mit 50 Euro Auftragswert kann man für 20 Mio in die Haftung kommen. Gerade bei Softwareentwicklung!!!
==> Auf blitzsaubere AGB's achten. Nicht überziehen. Aber die wichtigen Dinge regeln: Haftungsbegrenzung bei Sachschäden auf fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!!! (Personenschäden.. da gehts halt nicht.)
==> Betriebshaftpflicht!!!
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