Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

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Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon Wegui » 06.01.2011, 21:41

Hallo zusammen,

ich habe am 29.12.2010 meine PV-Anlage in Betrieb genommen und auch noch bezahlt.

Nun möchte ich die USt zurückerstattet bekommen :-) Wie das grundsätzlich funktioniert ist mir geläufig, jedoch bin ich etwas unsicher bzgl. der ersten Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt.

Ab wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung machen? Erst bei erster Zahlung des EVU oder jetzt sofort für Dezember 2010?
Reicht es aus, lediglich die USt-Erklärung beim FA einzureichen oder muss ich auch jetzt schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit abgeben? Was ist da am sinnvollsten?

Sorry für die vielleicht blöden Fragen, aber aller Anfang ist schwer... Würde ich über Tipps/Erfahrungen freuen...

Viele Grüße,
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Re: Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon Tedi » 06.01.2011, 22:26

Mindestens für Dezember (bis spätestens zum 10.01., also hurtig !) . ;)

Und wenn in den Monaten vorher schon irgendwelche Ausgaben oder Zahlungen in Verbindung mit der PV-Anlage gelaufen sind , dann musst du sogar auch schon für diese Monate eine USt.-Voranmeldung abgeben.
Stichtag ist da der Zeitpunkt, wo du zum ersten Male unternehmerisch tätig wurdest, dazu gehört sogar auch schon die Planung der Anlage.

Und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du natürlich abgeben musst, die "Ist-Versteuerung" ("nach vereinnahmten Entgelten") beantragen, und um Gottes Willen unbedingt auch auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten !

Und ruf die Leute beim FA ruhig mal an, die beißen da nicht. Im Gegenteil. Bei mir war der Mann dort sogar sehr hilfsbereit, hat mir Formulare geschickt , in denen schon angekreuzt war, was ich alles ausfüllen muss.
Hat super geklappt, keine Probleme.

Gruß
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Re: Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon Wegui » 08.01.2011, 13:42

Hey, danke für den Tipp!

Tatsächlich war der Sachbearbeiter beim FA sehr hilfsbereit. Es ist wohl so, dass man -wie du auch geschrieben hast- für den Monat der Inbetriebnahme ne Umsatzsteuervoranmeldung (Nullmeldung, da noch keine Erträge) machen muss. Hierdurch wird auch die USt-Erstattung für den Kauf der Anlage ausgelöst. Außerdem muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim FA abgeben.
Die USt-Erklärung kann man dann zusammen mit der EkSt-Erklärung zu einen späteren Zeitpunkt machen.

Viele Grüße
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Re: Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon Papa Olli » 08.01.2011, 15:54

Hallo,

hatte die gleiche Fragestellung, da Anlage kurz vor Weihnachten in Betrieb genommen...

Gruß, Oliver
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Re: Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon kpr » 08.01.2011, 16:51

Prima gelaufen. Glückwunsch.

Bitte jetzt nicht einen Fehler machen:
"Hilfsbereit" bitte nicht mit "kompetent" gleichsetzen.
Die Fragen die Du hattest waren so eindeutig in der Antwort wie eine Additionsaufgabe im Bereich der positiven natürlichen Zahlen von 1 bis 10.

Wenn Du mal irgendwas hast, wo es um "Auslegung", "Meinung", "Gestaltung" geht.. halte Dich vom FA bitte fern; oder geniesse die Auskünfte mit einem gesunden Misstrauen.
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Re: Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon GAST » 08.01.2011, 22:55

Ich habe mich erst nach Inbetriebnahme der ANlage innerhalb einer Frist beim FA gemeldet.
Dort wurden meine Daten erfasst und die nette Dame gab mir auch einen ewig ausführlichen Fragebogen mit, den ich innerhalb von XTagen zurückschicken musste.
Da ich mit dem Bogen nicht zurecht kam (hatte zu 2 oder 3 Punkten fragen) bin ich zum FA an meinem Wohnort gegangen, dort wurde ich an den MA der für Unternehmensneugründungen zuständig ist verwiesen.
Der hat mich nichtmal ausreden lassen, drückte mir ein Din A4 Blatt in die Hand und sagte mir das ich den ausfüllen und abgeben soll.
Das wäre die weniger aufwendige Form speziell für PV im "Hobbybereich" da standen nur wenige klar verständliche Fragen und eine Liste wo man die Ausgaben und EInnahmen eintragen kann drauf.
Das habe ich gemacht, ein kleines Schreiben und den ANtrag auf Dauerfristverlängerung und die Einzugsermächtigung für die zu zahlende Ust. an die Sachbearbeiterin und gut wars.
2-3Wochen später habe ich die USt. Rückerstattung auf dem Konto gehabt.
Danach habe ich viele "Leermeldungen" erstellt und ans FA gesendet...mittlerweile auch die erste mit Einnahmen...mal sehen wielange die brauchen um die USt. einzuziehen.

Gruß
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Re: Erstmaliger Kontakt mit dem Finanzamt?!

Beitragvon kpr » 08.01.2011, 23:08

wenn Du - wie 99% aller Unternehmen in Deutschland - am Fälligkeitstag abgibst (also regelmäßig am 10.), dann hast Du die Belastungsbuchung in aller Regel bis zum 15. auf dem Konto. Später als der 20. hab ich unter "gewöhnlichen" Umständen noch nicht erlebt.
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