Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

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Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon Maio4c » 08.08.2012, 16:11

Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt via Suchfunktion durch tonnenweise Beiträge gesucht, bin aber immer noch etas verunsichert.

Mache zum ersten Mal die Umsatzsteuervoranmeldung und bräuchte Hilfe bei drei Dingen:

1. Umsatzsteuer aus Stromverkauf
Da ich bisher noch keine Abschlagszahlung erhalten habe, muss ich hier auch noch nichts abführen.
Das heißt ich setze in Feld 81 (Zeile 26) einfach die "0", oder?

Sobald ich eine Abschlagszahlung in einem Monat erhalte setze ich diese in Feld 81 ein und rechts daneben die darin enthalte Steuer (19%). Richtig?


2. Vorsteuer aus dem Anlagenkauf
Die Anlage hat Brutto 19.000€ gekostet, netto also 16.000€. (3.000€ MwSt)
Diese 3.000€ setze ich in Feld 66 ein, richtig?
Dazu hänge ich eine Kopie der Rechnung und einen Zahlungsbeleg.

In Feld 83 (verbleibende Umst-Vorauszahlung) setze ich dann die 3.000€ ein? Mit oder ohne Minus?


3. PV-Verischerung

Auch diese habe ich bereits bezahlt.
Kann ich die Steuer hier auch mit in Feld 66 dazu addieren, oder ist das ein anderer Schuh?

Puh, ich hoffe ihr zerstört jetzt nicht meine Träume und ich hab das Ding kapiert :)
Muss ich sonst noch ein wichtiges Häkchen irgendwo setzen?

Vielen Dank
Florian
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 08.08.2012, 16:13

Hallo,

bei der Versicherung kannst keine Steuer ziehen. Das ist dann Brutto als Ausgabe bei der EÜR zu berücksichtigen.

Gruß
Martin
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon Maio4c » 08.08.2012, 16:21

Das ist schon mal ein sehr hilfreicher Tipp MBiker, Vielen Dank.

Kannst du mir bei den anderen Fragen auch kurz helfen?

Vielen Dank
Flo
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon donnermeister1 » 08.08.2012, 16:24

Eigentlich reicht die deutsche Sprache vollkommen aus um zu verstehen, was wo eigetragen werden muss.

Wenn du Geld vom VNB bekommst, dann hast du

Steuerpflichtige Umsätze
zum Steuersatz von 19 % ...

Wenn du Rechnungen mit Mwst. bezahlst, dan hast du

Abziehbare Vorsteuerbeträge
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern ...


Als Vorsteuer kannst du nur die gezahlte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer abgeben. Bei Versicherungen bezahlt man Versicherungssteuer. Du siehst den Unterschied? Die ist zwar auch 19%, aber das war es auch schon mit der Gemeinsamkeit.

Und Null ist auch ein Zahl. Wenn du also keine Steuerflichtigen Umsätze hattes, dann eine 0 in das Feld eintragen.

In deinem Fall also

Steuerpflichtige Umsätze
zum Steuersatz von 19 % ... 0 €

Abziehbare Vorsteuerbeträge
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern ... 3000 €
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 08.08.2012, 16:31

Hallo,

Zeile 26 Pos 81 kommen Deine Netto!! Einnahmen.
Zeile 56 Pos 66 Deine bezahlte Umsatzsteuer aus den jeweiligen Rechnungen.

Das wars!

Gruß
Martin
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon Maio4c » 08.08.2012, 16:42

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann hab ichs also doch kapiert (bis auf die Versicherung ;) )

Letzte Frage:
Die Mwst von der Anlage. Kommt die in die Voranmeldung, die mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.
Oder kommt die in die allererste UsT Voranmeldung.

Konkret:
Inbetriebnahme im Juli
Rechnung der Anlage im August

In welche Voranmeldung muss die Vorsteuer hinein?
Juli oder August?

Vielen Dank
Florian
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 08.08.2012, 17:29

Hallo Florian,

so hoch wie lang. Wenn Du die Erstattung früher willst, dann Juli. Ich weiß, die Befründung der Antwort ist nicht 100%-ig korrekt. Aber glaub mir, niemand reisst Dir deshalb den Kopf runter o.ä.

Gruß
Martin
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon kpr » 09.08.2012, 09:25

@martin
"Kopf abreissen" ist in der deutschen Justiz völlig aus der Mode gekommen. Da hast Du Recht.

Und... wenn wir eine beliebige Stichprobe aus den Eingangsrechnungen aller deutschen Unternehmen ziehen... dann würde ich Dir auch Recht geben, dass man sich wenig Gedanken darum macht, ob Vorsteuer nun im Juli oder August ziehen will.
Weil... es schert sich (normalerweise) kein Ar.... drum.

Blöd nur: PV ist halt nie normal ;-) Gerade bei der Rechnung aus der Anlage wissen wir ja nun alle, dass die (ausnahmsweise) vom FA unter die Lupe genommen wird. Und dann sollte man es - ausnahmsweise - lieber richtig machen.

Ausgeführte Leistung: In dem Monat, wo die Leistung ausgeführt ist UND die Rechnung vorliegt
Nicht ausgeführte Leistung: In dem Monat, wo die Zahlung geleistet ist UND die Rechnung vorliegt.

ausgeführte Leistung = Zeitpunkt der Abnahme gegenüber dem Solarteur bzw. Eigentumsübergang vom Solarteur auf Anlagenbetreiber
nicht ausgeführte Leistung = alle Zahlungen vor Abnahme / Eigentumsübergang.
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon donnermeister1 » 09.08.2012, 09:45

Maio4c hat geschrieben:...
Konkret:
Inbetriebnahme im Juli
Rechnung der Anlage im August

In welche Voranmeldung muss die Vorsteuer hinein?
Juli oder August?
...


Ist eigentlich auch nicht schwer.

Rechnung August somit Vorsteuer in die UstVA von August, die zw. 1. und 10.9. abzugeben ist. Wenn du Dauerfristverlängetung hast, dann bis spätestens 10.10.
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Re: Erste Umsatzsteur Voranmeldung *blick ichs*?

Beitragvon kpr » 09.08.2012, 09:59

wobei "spätestens" ja in dem Fall nicht wirklich interessant ist... ;-)

==> Wenn die Anlage im Juli in Betrieb gegangen ist, liegt es eigentlich erstmal nahe, dass die Anlage auch im Juli dem Solarteur gegenüber abgenommen wurde. Und dann müsste der eigentlich als Liefer-/leistungsdatum auch den Juli in der Rechnung angegeben haben.

Wenn diese Annahmen richtig sind, würde ich den Solarteur bitten, die Rechnung neu auszustellen - mit Ausstellungsdatum möglichst 29.7. oder früher. So dass niemand Grund hat, den Eingang der Rechnung bei Dir bis zum 31.7. anzuzweifeln.
Und schon gehört die Vorsteuer in die Meldung für den Juli!

Ich würde mich jedoch überhaupt nicht wundern, wenn das Liefer-/Leistungsdatum gar nicht explizit angegeben ist, sondern über den Allheilsatz "Lieferung/Leistung wurde im Monat der Rechnungsstellung ausgeführt" enthalten ist; und somit schlicht falsch angegeben ist. Dann hat der Solarteur kein großes Problem damit, die USt selbst einen Monat später abzuführen; zu Deinen Lasten. Wenn dem so ist.... naja.. dann ist er ein "altes Schlitzohr". Terror würde ich deswegen keinen machen.
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