Erste Umsatzsteuervoranmeldung

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Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon SSVPatrik » 05.02.2012, 20:58

Hallo,

habe jetzt zum 1. Februar die erste Abschlagszahlung erhalten und muss nun zum 10. ja die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

Jetzt hätte ich 2 Fragen:

zum einen habe ich noch keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten - Anlage wurde Anfang Januar angemeldet.
Kann/Darf ich noch 1 Monat warten? Bzw. wie kann ich sie ohne Steuernummer machen?

Und habe ich eine Rechnung in Höhe von Brutto 126,-€ für die beiden neuen Zähler vom EVU bekommen.
Rechne ich die MwSt daraus gegen die Umsatzsteuer aus der Abschlagszahlung?

Den Nettobetrag kann ich ja am Jahresende als Kosten ausweisen.

Grüße

Patrik
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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon J-P » 05.02.2012, 21:09

hallo Patrick,

nein, du musst die Umsatzsteuervoranmeldung immer bis zum 10. im drauffolgenden Monat abschicken, wenn du die Abschlagzahlung erhalten hast..... also für Februar Abschlag erhalten, bis zum 10.März die Umsatzsteuervoranmeldung online an das Finanzamt....

die Steuernummer erhälst du vom Finanzamt, wenn du AKTIV wirst, sprich ...du musst das Formular zur steuerlichen Erfassung, die Umsatzsteueranmeldung abgeben !

aber was noch viel wichtiger ist, wann ist deine Anlage fertiggestellt worden ? normalerweise vergehen doch Wochen, bis die erste Abschlagszahlung erfolgt, in dieser Zeit musst du doch auch schon Umsatzsteuervoranmeldungen an das zuständige Finanzamt abgeben, auch wenn dort immer wieder 0,-€ eingetragen wird ? Und vor allem hättest du doch die Mwst schon einreichen und zurückerhalten können / müssen ... ?

mfg

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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon SSVPatrik » 05.02.2012, 21:20

J-P hat geschrieben:hallo Patrick,

nein, du musst die Umsatzsteuervoranmeldung immer bis zum 10. im drauffolgenden Monat abschicken, wenn du die Abschlagzahlung erhalten hast..... also für Februar Abschlag erhalten, bis zum 10.März die Umsatzsteuervoranmeldung online an das Finanzamt....

die Steuernummer erhälst du vom Finanzamt, wenn du AKTIV wirst, sprich ...du musst das Formular zur steuerlichen Erfassung, die Umsatzsteueranmeldung abgeben !

aber was noch viel wichtiger ist, wann ist deine Anlage fertiggestellt worden ? normalerweise vergehen doch Wochen, bis die erste Abschlagszahlung erfolgt, in dieser Zeit musst du doch auch schon Umsatzsteuervoranmeldungen an das zuständige Finanzamt abgeben, auch wenn dort immer wieder 0,-€ eingetragen wird ? Und vor allem hättest du doch die Mwst schon einreichen und zurückerhalten können / müssen ... ?

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J-P


... Danke für die schnelle Antwort und vorallem mit dem Hinweis mit dem Folgemonat!

Die Anlage ging noch Ende 2011 ans Netz, Meldung an das FA wurde auch direkt nach Erhalt der Unterlagen (Einspeisevertrag, Bundesnetzagentur etc.) gemacht. MwSt wurde auch noch nicht zurückerstattet.

Vom EVU hab ich jetzt im Februar die erste Abschlagszahlung erhalten, die dann allerdings erst im März melden muss.
Und wie ist es dann mit der Vorsteuer der Zähler? Die Zahle ich ja quasi jetzt im Februar - verrechne ich diese dann zum 10.März?
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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon donnermeister1 » 05.02.2012, 21:36

Dann rufst du mal beim FA an und fragst nach dem Stand der Zuteilung deiner Steuernummer. Oder aber alternativ machst du es so, wie Benutzer KPR hier schon oft geschrieben hat die UST-VA auf Papier mit deiner bisherigen Steuernummer und einem Zettel, "Neues Steuernummer vom Amts wegen ermitteln". Such mal hier im Forum.

Wenn du im Dezember Vorsteuer aus Rechnungen bezahlt hast, dann mach mal schnell die UST-VA für Dezember. Und wenn du im Januar auch Rechnungen bezahlt hast, dann die UST-VA für Januar bis 10.2. abgeben. Bei Umsätze mit 19 % kommt dann wenn du noch keine hattest eine 0 (Null) rein. Die UST-VA für Februar gibst du dann zw. dem 1.3. und 10.3. ab. Da trägst du dann die Umsätze und Vorsteuer vom Februar ein. Die Differenz überweist du dann ans FA. Auch bis zum 10.

Willst du dir das Vereinfachen, dann beantragst du die Dauerfristverlängerung und erteilst die Genehmigung zum Lastschrifteinzugverfahren. Mit der Dauerfristverlängerung kannst du dann die UST-VA einen Monat später abgeben. Musst aber nicht. Ist aber gut, weil man ja vielleicht auch mal zw. dem 1. und 10. im Urlaub sein könnte. Und Lastschrift hat den Vorteil, dass du das Zahlen nicht vergessen kannst und automatisch immer fistgerecht zahlst, egal ob das FA auch tatsächlich abbucht oder nicht.
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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon J-P » 05.02.2012, 21:37

hallo Patrick,

das einfache erst einmal zuerst .... wie oben bereits beschrieben, musst du die Abschlagszahlungen immer im Folgemonat als Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt online abgeben, genauso verhält es sich mit allen Kosten, die im Zusammenhang der PV Anlage anfallen, immer im Folgemonat an das Finanzamt...

jetzt zu dem, was ich noch nicht verstanden habe.... wenn deine Anlage Ende 2011 (Dezember :?: ) bereits an Netz gegangen ist, hättest du doch spätestens am 10.Januar die erste Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen ....

wie das mit der Ersattung der Mwst bei Dezember Anlagen ist, bin ich leider überfragt..... aber die Ersattung erfolgt mit der ersten Umsatzsteueranmeldung nach Fertigstellung der Anlage .....

und die Umsatzsteuererklärung für 2011 muss bis zum 31.05.2012 beim Finanzamt sein :wink: , es ei denn, du lässt es vom Steuerberater erledigen, der hat Zeit bis September 2012...

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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon SSVPatrik » 05.02.2012, 21:49

Also habe vom FA einen "Fragenbogen zur Inbetriebnahme einer PV Anlage" erhalten. Dort habe ich dann unter anderem das Lastschriftverfahren, den EV, das ich zur Regelbesteuerung optiere und die Kopie der Einkaufsrechnung beigefügt. Der FA Beamte meinte der Rest geht seinen Weg und ich bekomme dann die neue Steuernummer zugeschickt.

Ob ich jetzt im Januar schon hätte anmelden müssen weiss ich natürlich auch nicht!?! :oops:

J-P hat geschrieben:hallo Patrick,

das einfache erst einmal zuerst .... wie oben bereits beschrieben, musst du die Abschlagszahlungen immer im Folgemonat als Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt online abgeben, genauso verhält es sich mit allen Kosten, die im Zusammenhang der PV Anlage anfallen, immer im Folgemonat an das Finanzamt...

jetzt zu dem, was ich noch nicht verstanden habe.... wenn deine Anlage Ende 2011 (Dezember :?: ) bereits an Netz gegangen ist, hättest du doch spätestens am 10.Januar die erste Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen ....

wie das mit der Ersattung der Mwst bei Dezember Anlagen ist, bin ich leider überfragt..... aber die Ersattung erfolgt mit der ersten Umsatzsteueranmeldung nach Fertigstellung der Anlage .....

und die Umsatzsteuererklärung für 2011 muss bis zum 31.05.2012 beim Finanzamt sein :wink: , es ei denn, du lässt es vom Steuerberater erledigen, der hat Zeit bis September 2012...

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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon SSVPatrik » 05.02.2012, 21:53

@ donnermeister:

also das lastschriftverfahren habe ich bereits beantragt.
die rg für den zähler kam jetzt erst ende januar mit zahlungsziel 10.2.12
es zählt doch die eigentliche Zahlung? oder?

wie sieht es jetzt eigentlich mit meiner "alten" steuernummer für die lohnsteuerrückvergütung aus? soll ich diese jetzt noch mit der alten nummer machen oder muss ich warten bis ich die neue habe?
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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon donnermeister1 » 05.02.2012, 22:11

SSVPatrik hat geschrieben:...
die rg für den zähler kam jetzt erst ende januar mit zahlungsziel 10.2.12
es zählt doch die eigentliche Zahlung? oder?


Ja. Wenn du bis 31.1. gezahlt hast dann in der UST-AV Januar, wenn zw. 1.2. und 10.2. dann UST-VA Februar.

SSVPatrik hat geschrieben:wie sieht es jetzt eigentlich mit meiner "alten" steuernummer für die lohnsteuerrückvergütung aus? soll ich diese jetzt noch mit der alten nummer machen oder muss ich warten bis ich die neue habe?


Nun, da du bis zum 31.5. Zeit hast, würde ich auf die Neue warten. Wenn du im Dez. 2011 deine Rechnung für die PV bezahlt hast, dann musst du für 2011 eine EÜR und denke daran, dass die AfA und die gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe darin einfließen und somit als Verluste dein zu versteuerndes Einkommen mindern.
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Re: Erste Umsatzsteuervoranmeldung

Beitragvon schemmp » 05.02.2012, 23:07

J-P hat geschrieben:und die Umsatzsteuererklärung für 2011 muss bis zum 31.05.2012 beim Finanzamt sein :wink: , es ei denn, du lässt es vom Steuerberater erledigen, der hat Zeit bis September 2012...
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...gleiche Abgabefrist gilt für die Gewinnermittlung nach § 4 III EStG, in der sich ein hoher Verlust ergeben wird, durch die in 2011 bezahlte Vorsteuer. Dies wird dann zu einer entsprechend hohen Einkommensteuererstattung führen, sofern in 2011 andere Einkünfte (z. B. Lohneinkünfte) erzielt wurden.

Viele Grüße
P. Schemm
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