Erste Rechnung an Netzbetreiber

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Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon pfalz-solar » 18.11.2011, 09:30

Hallo,

wir dürfen nun auch demnächst die erste Rechnung an unseren Netzbetreiber schicken. Habe schon viel gelesen, finde es aber immer noch kompliziert. Was für Angaben müssen denn genau in der Rechnung stehen.
Wir sind Überschusseinspeiser, also mit Eigenverbrauch.

Soweit ich das verstanden habe nehme ich die Zahl des Gesamtzählers, ziehe die Zahl des Einspeisezählers ab und damit habe ich meinen eigenverbrauchten Anteil. Nehmen wir mal fiktiv 1000 gesamt und 500 Einverbrauch an.

Anzahl eingespeister Strom mal 28,74 und 19 %

500 x 28,74 cent = 143,70 Euro + 19 % = 171

300 x 12,36 cent = 37,08 Euro (hier auch noch 19 % drauf???)

200 x 16,74 cent = 33,48 Euro (hier auch noch 19 % drauf???)

Wäre nett wenn jemand kurz drüberschauen würde wie so eine Rechnung korrekt aussehen muss - nicht das die erste Rechnung gleich falsch ist ;-)
Danke!
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon Paulchen » 18.11.2011, 13:18

Hallo Pfalzsolar,
so stimmt die Rechnung nicht, die Umsatzsteuer muss anders berechnet werden.
Aber der Reihe nach:
Einspeisung: 500 * 0,2874 = 143,70 €
EV bis 30 %: 300 * 0,1236 = 37,08 €
EV über 30 %: 200 * 0,1674 = 33,48 €
Umsatzsteuer:
Sie wird aus der fiktiven Lieferung des gesamten Stroms an den Netzberteiber berechnet, also
1000 * 0,2874 * 19 % = 54,61 €
Das sind bisher 268,87 €
Nun muss aber noch die Umsatzsteuer für die Rücklieferung des Eigenverbrauchsstroms abgezogen werden. Sie kann auf unterschiedliche Weise berechnet werden. Hier ist ein Weg:
(143,70 - (37,08 + 33,48)) * 19 % = 13,90 €
268,87 € - 13,90 € = 254,97 €
Das ist deine Rechnungssumme-

Es gibt hier im Forum ein Tool, mit dem du das leicht berechnen kannst und das dir auch noch die fertige Rechnung "ausspuckt".
Link: download/file.php?id=13789
Man muss allerdings angemeldet sein, um die Datei zu erhalten.

Viele Grüße
Paulchen
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon kpr » 18.11.2011, 13:36

Ich will nicht sagen, dass der Ansatz falsch ist - aber ist absolut nicht hilfreich.
Hilfreich ist es, in der Fakturierung die umsatzsteuerrechtlichen Lieferbewegungen nachzubilden. Damit hast nicht nur Du es später leichter - sondern vor allem hat der VNB eine Chance den Beleg problemlos zu verbuchen.
(Merke: Nur gebuchte Belege können bezahlt werden)

Die EDV beim mir hatt heute morgen leider einen Schuss - sonst hätte ich Dir ein Beispiel hochgeladen, dass ich kürzlich einem anderen Forumsmitglied zur Verfügung gestellt habe.
Deswegen hier nur die grobe Struktur. Und damit wir mit Deinem Beispiel (50:50) nicht immer rätseln müssen, von welchen 500 wir gerade rätsteln, machen wir das mit 100 gesamt, 80 Einspeisung und 20 EV.

Zwei Dinge vorweg:
a) Die Abrechnung desjenigen EV-Anteils, der über 30% geht (und der höheren Vergütung unterliegt) - lasse ich hier weg.
Die 30% beziehen sich ja eh auf die Jahresmenge; wenn überhaupt könnte man nur schätzen. Das macht die Sache dann nicht einfacher.
Es ist dann für alle beteiligten einfacher, dies mit der Abrechnung zum 31.12. eines Kalenderjahres zu verfrühstücken.
!! Eine andere Meinung vertrete ich, wenn dem VNB die Abrechnungslast übertragen wurde - und pauschale Abschlagszahlungen geleistet werden. Dies aber nur am Rande. Der Fall steht ja nicht an. !!

b) Umsatzsteuerlich haben wir 2 Lieferbewegungen abzubilden. Mit unterschiedlichen leistenden Unternehmern bzw. Leistungsempfängern. ("Rollentausch" zwischen Betreiber und VNB).
Zu zahlen ist der Saldo aus beiden Lieferbewegungen. Man kann dies unterschiedlich handhaben
- jeder rechnet seine Leistung ab
- VNB rechnet seine Leistung ab und erstellt Gutschrift über den eingespeisten Strom
- Betrieber rechnet seine Leistung ab und erstellt Gutschrift über die Rücklieferung.
Du bewegst Dich nun im Bereich der letztgenannten Möglichkeit. Die halte ich für die mit Abstand beste - weil Du als Unternehmer für Dein Geld weiterhin selbst verantwortlich bleibst; und selbst handeln kannst.
Rechnung und Gutschrift kannst Du auf 2 Blatt Papier erstellten (halte ich für unklug) - oder aber in getrennten Absätzen auf 1 Blatt Papier bzw. in ein Dokument packen. Letzteres halte ich für geschickter und einfacher.


Nun mal los.
Das ganze auf Briefbogen Deines Unternehmens

I. Zählerstände
*** hier bastelst Du eine ordentliche Tabelle rein, wo die Zählerstände abgebildet werden.
*** Du ermittelst dann rechnerisch a) die gesamte erzeugte Strommenge (100), b) den Eigenverbrauch (20)
*** Zählernummern, Anlagenstandort, sonstige Identifikationsmerkmale finden unter I. auch ihren Platz

II. Rechnung
Lieferung von Strom im Zeitraum vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx
(leistender Unternehmer ist der Anlagenbetreiber)

*** Pflichtangaben; typischerweise rechtsbündig, etwas kleinere Schrift - damit man die Chance hat, auf 1 Din A4-Blatt hinzukommen
Rg. datum: <Ausstelldatum der Rechnung>
Rg. nr.: <eine einmalig vergebene Nr.; zB. 1/2011 oder 11/2011; wie auch immer. Lediglich EINMALIG vergeben>
Lieferdatum: <Datum des letzten Tages des Abrechnungszeitraums>
USt-ID: <die eigene USt-ID bzw. Steuernr.; UST-ID ist aus Datenschutzgründen vorzuziehen

100 kWh x 0,2874 €/kWh 28,74 €
Nettoentgelt 28,74 €
zzgl. 19% USt 5,46
Rechnungsbetrag 34,20


III. Gutschrift i. S. §14 UStG
über die (Rück-)lieferung von Strom in der Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx
(leistender Unternehmer: <Name, Anschrift des VNB>

*** Pflichtangaben, Anordnung wie oben
GS-Nr.
GS-Datum
Lieferatum ..... alle Angaben analog oben
USt-ID: <Angabe der USt-ID des VNB>

20 kWh x -0,1638 €/kWh = -3,28
0 kWh x -0,12 €/kWH = -0,00
Nettoentgelt = -3,28 €
zzgl. 19 % USt = -0,62
Gutschriftsbetrag = -3,90


III. Abrechnung
Forderungsbetrag zu Gunsten des Betreibers aus I = 34,20
Gutschriftsbetrag zu Lasten des Betreibers aus II = -3,90
Verrechneter Forderungsbetrag = 30,30

Wir bitten um Überweisung - ohne Abzug - bis zum <xx.xx.xx; Rg.datum +15 Tage> auf mein Konto xxxxxxxx bei xxxxxxx blz xxxxxx.



Finish. Das war's.
Hast Du xx.xx.xx kein Geld, geht 1 Tag später eine nüchterne Mahnung raus.

sgdh,
zu unserer Rechnung Nr. xxxx bzw. Gutschrift Nr. xxxxx vom xx.xx.xx über die Belieferung bzw. Rücklieferung von Strom konnten wir am Fälligkeisttag (xx.xx.xx) keinen Zahlungseingang feststellen.
Bitte gleichen Sie die Forderung bis zum xx.xx.xx <Abrechnungsdatum + 30 Tage; mind. 10 neue Tage> aus.
Zahlungen sind berücksichtigt bis xx.xx.xx. Bei Überschneidungen betrachten Sie die Mahnung als gegenstandslos.

MfG


Sollte am 30. Tag immer noch kein Geld da sein - geht die Sache am 31. Tag an einen Anwalt.
Nicht weil Du zu doof dafür bist sondern aus höchst einfachen Gründen
a) Du zeigst dem VNB an, das Du der Falsche bist, wenn es darum geht billigen Lieferantenkredit zu ziehen. Kredit ja. Billig nein. Im Gegenteil.. extrem teuer.
b) Du musst nicht unbezahlte Arbeitszeit ins Inkasso hängen. Interne Mahnkosten sind kein Schaden - sondern unternehmerisches Risiko. Externe Mahnkosten gehören zum Schaden den der Schuldner ersetzen muss.
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon kpr » 18.11.2011, 14:54

Hallo,

habe mir den Link gerade mal angesehen.
Wer damit Erfolg hat - Super Sache. Glückwunsch. Weiter so. Never touch the running system.

Wer damit weniger erfolgreich ist (oder elend lange auf sein Geld wartet) - der darf sich nicht wundern. Ich habe das Ding mal bei uns einem Live-Test im scharfen Betrieb unterzogen. Unsere Buchhaltungsorganisation dürfte dabei noch ausgesprochen "handzahm" gegenüber den streng gefassten Organisationsabläufen eines Energiekonzerns sein:

a) auf jeden Fall fehlt für die Rücklieferung die Angabe der Steuernummer / USt-ID des VNB; bei uns würde die Rechnung wegen fehlender Pflichtangaben zur Entlastung zurückgesendet
b) ein Blindverbuchungssystem scheitert (schon) an der Informationsvielfalt sowie an der untypischen Anordnung der wesentlichen Angaben für eine Verbuchung
c) nachdem ich die fehlende Angabe aus a) ergänzt habe: Keine von drei erfahrenen Buchhalterinnen konnte innerhalb der Zeitvorgabe von 15 Sekunden die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung erkennen. Die wäre bei uns immer zurückgeschickt worden.
d) die zur Buchungserfassung beim VNB benötigten Angaben (die Bruttobeträge der beiden Lieferbewegungen) sind aus der Rechnung nicht erkennbar. Eine Blindverbuchung wird völlig unmöglich. Die arme Sau von Buchhalter muss sich das ganze Dinge mühsam umrechnen, bis er das Ding erfassen kann. (Buchhalter(innen) führt man in Konzernen über "Belege pro Zeit". Ich kann verstehen, wenn jemand so ein Ding hinter die Heizung wirft. 10 von den Dingern im Monat, und das nächste Personalgespräch hat einen unschönen Tagesordnungspunkt.).


Da nun in jeder Kleinklitsche heutzutage die Zahlungsläufe aus der Finanzbuchhaltung heraus generiert werden, darf man sich nicht wundern, wenns mit dem Exemplar "mal ein bisschen länger dauert".
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon FrankMS » 19.11.2011, 09:12

:danke:

Für diesen Threat ich stehe nämlich auch vor meiner ersten Abrechnung!
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon Paulchen » 19.11.2011, 09:36

kpr hat geschrieben:Hallo,

habe mir den Link gerade mal angesehen.
Wer damit Erfolg hat - Super Sache. Glückwunsch. Weiter so. Never touch the running system.

Wer damit weniger erfolgreich ist (oder elend lange auf sein Geld wartet) - der darf sich nicht wundern. ...


Das hört sich ja nicht gut an. Und meine inzwischen angestellte Suche nach anderen Musterrechnungen brachte keine Ergebnisse...
Ich werde mal versuchen, ob ich ein Tool zusammenstellen kann, das den Anforderungen besser genügt.

@kpr: Wenn die EDV-System wieder läuft: Könntest du dein Muster hier nochmals zur Verfügung stellen?

Viele Grüße
Paulchen
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon kpr » 19.11.2011, 15:16

@paulchen

Lade die Datei hier nochmal hoch.
!! Das ist alles quick 'n dirty. Auf die eigentlich gute Erfassungslogik hab ich gepfiffen - um schneller an "mein" Ziel zu kommen. !!
!! Tauglich wirklich nur als Vorlage, wie eine Rechnung aussehen sollte / könnte. Paulchen wird da sicherlich ne gute Erfassung dahinterlegen. Nicht dass jemand jetzt wahllos dieses "vergewaltigte" Tool benutzt, und dann die seltsamste Ergebnisse erhält. !!
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon Paulchen » 20.11.2011, 00:06

Also dann:
@kpr hat mir seine Rechnungsvorlage zur Verfügung gestellt; herzlichen Dank dafür!
Nun stelle ich das Tool mitsamt meiner eingetragenen Spieldaten hier ein und hoffe auf zahlreiche Tester.
Fehlermeldungen und Anregungen, was noch zu machen sei sind herzlich willkommen.

Nach der Testphase werde ich das Rechnungstool für den Downloadbereich des Forums anbieten.

Happy testing ;-)
Paulchen

Ach ja, noch etwas: Es sollte erwähnt werden, dass das Grundkonzept des Tools von "Butter bei die Fische" stammt, der sich leider schon lange nicht mehr gemeldet hat.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon marder » 20.11.2011, 01:06

Moin,
schöne Sache, war auch mit angefangen, diese sieht aber besser aus.
Wunsch:
-auf der Seite "Zähler" noch die kWh <30% und >30% sowie der prozentuale EIgenverbrauchsanteil.
-auf einer neuen Seite die USt die ans FA gehen muss.
-sowie die Ersparniss durch den nicht vom EVU bezogenen Strom
Werde noch einmal ein bissl testen.
Gruß Marder
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Re: Erste Rechnung an Netzbetreiber

Beitragvon diehl_sucks » 20.11.2011, 04:17

zum glück habe ich abschlagszahlungen, am ende vom jahr kommt unter dem strich das gleiche raus. ob ich nun 11 rechnungen schreibe oder einfach nur auf die monatsmitte wart Bild
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