Hab mich hier gerade erst angemeldet.
Die erste Jahresumsatzsteuer und EÜR steht bevor. Habe schon diverse Zeit hier mitgelesen und einige Infos gewinnen können.
DAfür erst mal Danke an alle die sich hier so rege beteiligen und helfen!!! Diese Infos sind sehr wertvoll...
Bisher mache ich meine Lohnsteuer immer selbst. Die PV Geschichte aber wirft noch einige Fragen auf bei denen ich mir unsicher bin.
Überlege gerade ob ich es selbst wagen soll oder Steuerberater in Anspruch nehme. Wobei ich es gern selbst versuchen würde.
Ich benutze die Steuersparerklärung von der akademischen Gemeinschaft.
Habe seit 13 Mai 2011 eine 12 Kw/p PV Anlage auf dem Dach.
Habe zur Umsatzsteuer optiert und gebe monatlich meine Vorameldungen ab.
Außerdem habe ich "Ist Versteuerung" gewählt. Also nach Zu und Abflußprinzip.
Frage:
Der Netzbetreiber hat monatlich einen Abschlag von 308 Euro brutto angegeben.
Davon zieht er 30 Euro brutto Eigenverbrauch ab.
Abschlagüberweisung 278 Euro brutto
Auf die 278 Euro hab ich immer meine monatl Umsatzsteuer abgeführt. War dies richtig?
Frage:
Habe zum 31.12 meine Zählerstände gemeldet und werde im Januar meine Jahresabrechnung bekommen.
Da ich aber zur Ist Versteuerung gewechselt bin, ist der Zu/Abfluß ja erst im neuen Jahr 2012. Sollte ich etwas nachbezahlen
müssen oder nachbezahlt bekommen, kann ich diese Beträge ja nicht mehr in die Steuer für 2011 nehmen oder? Die Umsatzsteuer
für Eigenverbrauch würde ja auch erst bei der Voranmeldung Januar gemacht werden. Das FA hat gesagt das die Jahresabrechnung
dann nicht mehr in die Steuer für 2011 kommt. Ist das richtig?
Was ich nicht ganz verstehe ist wie sich auswirkt, das z.B. der Zufluß der Einspeisevergütung eigentl. im Dezember erfolgt, also auch in 2011 einfließt,
aber der Umsatzsteuerabfluß auf den Betrag ja erst im Januar erfolgt. Also auch ins Jahr 2012 gehört. Sehe ich das richtig? Das wäre so mein Hauptproblem
was ich bei der Sache nicht checke:-)
Genauso verhält es sich bei Betriebskosten.....
Wenn ich die DSL Rechnung Dezember in die Betriebskosten 2011 neheme....erfolgt die Vorsteuererstattung ja erst im Januar 2012......der Zufluß
der Vorsteuer wäre also erst im Januar und ich kann sie nicht in 2011 mit rein nehemen. Soweit bin ich etwas verwirrt ob das dann richtig
wäre wenn ich das so mache.
Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen wie das mit "Istversteuerung" bei der Jahresabrechnung und allgemein mit der Aufteilung
der Beträge am Jahreswechsel funktioniert......mir wäre seeeeeeeehr geholfen....
Ein gutes neues Jahr 2012 an alle hier und gute Erträge:-)
Tom






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