Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

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Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Bergfex123 » 01.01.2012, 16:23

Hallo liebe Mitglieder...
Hab mich hier gerade erst angemeldet.
Die erste Jahresumsatzsteuer und EÜR steht bevor. Habe schon diverse Zeit hier mitgelesen und einige Infos gewinnen können.
DAfür erst mal Danke an alle die sich hier so rege beteiligen und helfen!!! Diese Infos sind sehr wertvoll...
Bisher mache ich meine Lohnsteuer immer selbst. Die PV Geschichte aber wirft noch einige Fragen auf bei denen ich mir unsicher bin.
Überlege gerade ob ich es selbst wagen soll oder Steuerberater in Anspruch nehme. Wobei ich es gern selbst versuchen würde.
Ich benutze die Steuersparerklärung von der akademischen Gemeinschaft.

Habe seit 13 Mai 2011 eine 12 Kw/p PV Anlage auf dem Dach.
Habe zur Umsatzsteuer optiert und gebe monatlich meine Vorameldungen ab.
Außerdem habe ich "Ist Versteuerung" gewählt. Also nach Zu und Abflußprinzip.

Frage:
Der Netzbetreiber hat monatlich einen Abschlag von 308 Euro brutto angegeben.
Davon zieht er 30 Euro brutto Eigenverbrauch ab.
Abschlagüberweisung 278 Euro brutto
Auf die 278 Euro hab ich immer meine monatl Umsatzsteuer abgeführt. War dies richtig?

Frage:
Habe zum 31.12 meine Zählerstände gemeldet und werde im Januar meine Jahresabrechnung bekommen.
Da ich aber zur Ist Versteuerung gewechselt bin, ist der Zu/Abfluß ja erst im neuen Jahr 2012. Sollte ich etwas nachbezahlen
müssen oder nachbezahlt bekommen, kann ich diese Beträge ja nicht mehr in die Steuer für 2011 nehmen oder? Die Umsatzsteuer
für Eigenverbrauch würde ja auch erst bei der Voranmeldung Januar gemacht werden. Das FA hat gesagt das die Jahresabrechnung
dann nicht mehr in die Steuer für 2011 kommt. Ist das richtig?
Was ich nicht ganz verstehe ist wie sich auswirkt, das z.B. der Zufluß der Einspeisevergütung eigentl. im Dezember erfolgt, also auch in 2011 einfließt,
aber der Umsatzsteuerabfluß auf den Betrag ja erst im Januar erfolgt. Also auch ins Jahr 2012 gehört. Sehe ich das richtig? Das wäre so mein Hauptproblem
was ich bei der Sache nicht checke:-)

Genauso verhält es sich bei Betriebskosten.....
Wenn ich die DSL Rechnung Dezember in die Betriebskosten 2011 neheme....erfolgt die Vorsteuererstattung ja erst im Januar 2012......der Zufluß
der Vorsteuer wäre also erst im Januar und ich kann sie nicht in 2011 mit rein nehemen. Soweit bin ich etwas verwirrt ob das dann richtig
wäre wenn ich das so mache.

Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen wie das mit "Istversteuerung" bei der Jahresabrechnung und allgemein mit der Aufteilung
der Beträge am Jahreswechsel funktioniert......mir wäre seeeeeeeehr geholfen....:-)

Ein gutes neues Jahr 2012 an alle hier und gute Erträge:-)

Tom
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Paulchen » 01.01.2012, 17:00

Hallo Bergfex123,

du bist also bei deinen UST-VA von jeweils 233,61 € netto + 44,39 € UST ausgegangen und hast wahrscheinlich monatlich 44,27 € (aus abgerundeten 233 €) gemeldet. Damit fehlt bei dir, wie du selbst schon erkannt hast, der Anteil des Eigenverbrauchs für die Umsatzsteuer in diesem Jahr.

Ich gehe in meinen Programm PV-Steuer-Eigenverbrauch den gleichen Weg wie du. Zunächst werden nur die Abschläge gemeldet. Um dennoch auf ein richtiges Umsatzsteuer-Ergebnis im Jahr zu kommen, berechne ich zum Stichtag 31.12. aus der Summe des in-Rechnung-gestellten Eigenverbrauchs die anteilige Mehrwertsteuer. Die fehlt ja noch für eine exakte USt-Jahressumme. Wenn die Abrechnung nicht rechtzeitig vor dem 10.1. eintrifft, wird bei der UST-VA für Dezember wiederum nur der Abschlag gemeldet. Bei Eintreffen der Abrechnung kann man die berichtigten Zahlen mittels berichtigter Voranmeldung für Dezember nachreichen - einfacher ist es allerdings, man lässt die richtigen Zahlen in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung einfließen.

Somit hat man seiner Pflicht nach Einbeziehung des Jahres-Eigenverbrauchs in die Umsatzsteuer genüge getan.

Sollten durch die Abrechnung Nachzahlungen oder Rückzahlungen erfolgen, so werden diese nach dem Zuflussprinzip im nächsten Jahr verbucht.

Freundliche Grüße
Paulchen
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Bergfex123 » 01.01.2012, 17:57

Danke für die Antwort Paulchen!

Ja genau von diesen Beträgen bin ich ausgegangen, weil ich wie fast jeder Laie das System
mit der Rücklieferung nicht gepeilt habe:-) Zwischenzeitlich habe ich jedoch mitbekommen das das
was ich da gemacht habe die Sache etwas erschwert. :(
Kann ich das jetzt noch rückgängig machen für die EÜR 2011??? Wohl kaum glaube ich......
Denn wenn ich die fehlende Ust(Eigenverbrauch) der Voranmeldungen für 2011 jetzt im Januar für Dez 2011 angebe gehören die
ja schon in die EÜR für 2012 und meine EÜR für 2011 stimmt dann nicht mehr. Verstehe ich das so richtig?
Wie kann ich das am besten lösen wenn ich jetz noch umsteigen will? Müsste ja die fehlende Ust noch in 2011 unterbringen.
Wenn ich sie in der Jahresumsatzsteuer 2011 noch reinbringe und nachzahle wäre das doch ok oder?
Da den Durchlick zu behalten ist für den Laien echt schwer.....bin schon am überlegen zwecks Steuerberater :?

Gruß
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon kpr » 01.01.2012, 18:09

Wenn ich als Betreiber wirklich keine Kenntnis davon habe und bei gehöriger Sorgfalt auch keine hätte haben können, wie der VNB den Abschlag aus den beiden Lieferbewegungen errechnet, dann ist der vorbeschriebene Weg lediglich eine falsche Schätzung. Allerdings auch noch eine mit einer absurden Unterstellung.
Im vorliegenden Fall ist die Zusammensetzung ja haarklein bekannt. Da ist dann schlicht absichtlich zu wenig deklariert. Betragsmäßig uninteressant. Aber dennoch... warum falsch, wenns genausogut richtig geht?

Ich würde alles in laufender Rechnung mit der Dezember-Anmeldung korrigieren. Das ist auch veranlagungstechnisch für alle Beteiligten der beste Weg.
Angenommen Du hast ab Juni bisher 6 Voranmeldungen mit 233 Euro deklariertem Umsatz abgegeben... dann packst Du in den Dezember 7 x 258,82 = 1.811,74; abzgl. 6 x 233= 1.398; also 413 Euro.
Und schon passt wieder alles.

Die Jahresrechnung 2011 ist steuerlich dann ein Thema in 2012.
Papier, Bleistift und ein kleiner Taschenrechner sowie ein Blick am 31.12. auf die Zählerstände reichen völlig aus.
Wenn es sich nicht alles schon aus einer gut aufgemachten Abrechnung des VNB ergibt, zottelst Du anhand der Zählerstände die Jahressummen für Lieferung und Rücklieferung;
ziehst davon die erhaltenen / gezahlten Abschläge ab.. und hast die mit der Jahresrechnung fällig werdenden Beträge für beide Lieferbewegungen nun vor Dir.
Die Jahresrechnung für die Rücklieferung ist umsatzsteuerlich unbeachtlich.
Der Restbetrag aus der Jahresrechnung für die Lieferung geht halt in dem Monat in die UStVA bei Dir ein, wo das Geld auf dem Konto ist.
Viel einfacher, als man glaubt.

Bevor irgendwelche Missverständnisse aufkommen:
Das alles gilt nur für die USt. Für die ESt-ganz andere Spielregeln. Hier ist - völlig unabhängig wer wann was wie wo abrechnet - der Direktverbrauch als Sachentnahmewert auf jeden Fall in der EÜR als Betriebseinnahme zu erfassen.


Nachtrag auf Dein zweites Posting:
Mach Dir das Leben nicht schwer als es ist. USt und ESt haben nichts miteinander zu tun. Zwar muss sich hinterher alles irgendwie unter einen Hut fügen... aber halt durchaus "zeitlich auseinanderfallend".
Verquicke die beiden Dinge nicht unnötig miteinander. Im Gegenteil: Strikt trennen.
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Bergfex123 » 01.01.2012, 18:28

Danke Kpr
Ich mag die Art wie du immer antwortest..... :D (Hab schon viel mitgelesen)
Versteh zwar meist nur Bahnhof.....aber meist muss ich schmunzeln.

Genauso wie du sagst werd ich es machen.....sogar für mich verständlich beschrieben :danke:

Versteh ich das richtig.....Jahresabrechnung für DV für UST nicht von Bedeutung????
Wird also nur als Sachentnahme in der EÜR berücksichtigt?!
Muss ich nicht auch noch die UST für den tatsächlichen DV in der Voranmeldung für Januar angeben?
Hab jetz schon einiges darüber gelesen hier aber manches erschließt sich mir immer noch nicht :wink:
Man verzeihe mir meine dummen Fragen.....

Gruß
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon kpr » 01.01.2012, 18:49

Gehen wir systematisch ran:
Ein Stück Papier ist für IST-Versteurer in der USt eigentlich nie wichtig. Alles stellt ja auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung ab. Wenn also irgendetwas eine Besteuerung auslöst... dann eine kundenseitig motivierte Bewegung in Bank oder Kasse.
Das Stück Papier braucht man allenfalls, um die nackige Zahl auf dem Kontoauszug aufzuschlüsseln - in die Werte die man am Ende wirklich benötigt.
Völlig naturgemäß wird die Zahlungsbewegung aus der Jahresrechnung erst im Folgejahr erfolgen. Unabhängig in welche Richtung. Ergo kann die Jahresabrechnung 2011 (clearing in 2012) immer erst ein Thema in der USt 2012 sein.
Und somit kann man festhalten: Für die Umsatzsteuer 2011 spielt die Jahresabrechnung 2011 keine Rolle. Die schlägt sich erst in 2012 nieder.

USt für den tatsächlichen DV in der Voranmeldung Januar.....
Ich bin mir nicht 100% sicher, ob ich verstehe was Du meinst. Ich bin mir aber zu 99% sicher, dass Du gedanklich falsch abgebogen bist.
Umsatzsteuerlich hat der Direktverbrauch ja nichts mit "unentgeltlicher Wertabgabe" (früher: Eigenverbrauch) zu tun. Der wird durch die Fiktion aus Lieferung und Rücklieferung ja gerade eliminiert.
Und die Rücklieferung ist für Dich für umsatzsteuerliche Zwecke belanglos. Schon aus diesen Grundüberlegungen heraus kann da kein "tatsächlicher DV" im Januar zu deklarieren seinl.
Umgekehrt: Wenn es die Fiktion aus Lieferung / Rücklieferung nicht gäbe.... DANN wäre der Direktverbrauch eine "unentgeltliche Wertabgabe" (nix anderes, als wenn der Bäcker sein eigenes Brötchen frisst),
und die wäre... völlig unabhängig von irgendwelchen Abrechnungen von wem und wann auch immer.... am besten jeden Monat, hilfweise gesammelt in der Dezember-Anmeldung und im Notfall in der Steuererklärung zu erfassen.
Aber ist ja nicht....

Dumme Fragen gibts nicht. Nur blöde Antworten.
Wenn sich Dinge nicht erschließen.... dann riecht es bei Dir danach, dass Du Deine Hirnsbüchse einfach nicht dazu gewzungen kriegst, entweder Umsatzsteuer oder Einkommensteuer zu denken. Beides geht nicht.
Wirst Du auch unter Profis nicht erleben, dass die beides in einen Topf werfen. Geh in irgendeinen mittelgrossen Betrieb.. und Du wirst sehen, da wissen die Jungs & Mädels aus dem Bereich "indirect tax & custums" bestenfalls, dass es Kollegen gibt, die sich mit so Dingen wie "income tax" beschäftigen. Kennen tun die sich nur von der Weihnachtsfeier.


Dein ertragsteuerliche Frage:
Ja... richtig erkannt. Völllig unabhängig von irgendwelchen Abrechnungen ist der Wert des Direktverbrauchs als "Sachentnahme" zu bewerten und in der EÜR gewinnerhöhend zu erfassen.
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Bergfex123 » 01.01.2012, 19:30

Deine Beispiele sind einfach der Hammer (Bäcker-Brötchen) :lol:
Du erklärst die Sachen immer sehr amüsant...da machts auch dem Laien Spaß....auch wenn
er es meist trotzdem erst nach dem 10ten mal lesen so halbwegs versteht :P

Also muss ich nur die in der Jahresabrechnung angegebenen Differenzen (korrigierter Abschlag-Rückzahlung/Nachzahlung) angeben.
Der Rest interessiert nicht!

Wenn mein Zählerstand einen DV von 400 kw/h seit Inbetriebnahme ausweist muss ich also
folgendes tun:

400kw/h x 3,11 Cent = 12,44 Euro Ust auf den DV

Diese muss ich aber doch zusätzlich abführen ans FA???

Wie errechnet sich dann die Betriebseinnahme die noch in die EÜR muss?

Wenn ich das kapiert habe bin ich glücklich und kann mal anfangen mit der Steuer.

Danke schon mal für deine Mühen kpr.....!!!

Habe jetzt in nem anderen Beitrag gelesen das der DV fü die EÜR zum Differenzbetrag von Einspeisevergütung
und Vergütung von DV angegeben werden muss. Dann hab ich das für die EÜR soweit verstanden.

Aber das ändert nichts daran, dass ich die UST aus diesem Differenzbetrag trotzdem ans FA abführen muss richtig?
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon sema » 01.01.2012, 20:33

kpr hat geschrieben:Wenn ich als Betreiber wirklich keine Kenntnis davon habe und bei gehöriger Sorgfalt auch keine hätte haben können, wie der VNB den Abschlag aus den beiden Lieferbewegungen errechnet, dann ist der vorbeschriebene Weg lediglich eine falsche Schätzung. Allerdings auch noch eine mit einer absurden Unterstellung.
.........
.


Hi,
so ist es z.B. in meinem Fall. Der VNB hat mir lediglich die monatliche Abschlagszahlung mitgeteilt, keinerlei Aufteilung ..nix.... Auch auf den Kontoauszügen nichts dergleichen. Eigenverbrauchsregelung war bekannt.
So bleibt mir eigentlich nur übrig, die USt aus dem mitgeteilten Abschlag anzugeben, was sich dann natürlich als falsche Schätzung herausstellen wird ??
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Bergfex123 » 01.01.2012, 20:42

Ich werd es so machen wie von kpr beschrieben.....
scheint ne einfache und gute Lösung zu sein.
Gruß
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Bergfex123 » 02.01.2012, 07:05

Guten Morgen.....

Mir lässt einiges keine Ruhe.....ich bin ein schwerer Fall....

kpr...du sagtest, dass bei Istversteuerern nur die Kontobewegung eine Rolle spielt. Soweit war mir das klar.
Dann müsste ja die UST auf Dezemberabschläge auch in die Jahresumsatzsteuer für 2012 fallen,
da ja das FA erst im Januar abbucht.....obwohl der Zahlungseingang vom Netzbetreiber ja schon im Dezember war.
Das bereitet mir Kopfzerbrechen...

Die Sachentnahme für die Ertragssteuer ist mir denke ich soweit klar...
Direktverbrauch x 16,38 Cent = Gewinnsteigernde Sachentnahme

Um wieder zur USt zu kommen....
In meiner "Fachlektüre" steht, dass auf die Rücklieferung des selbst verbrauchten Stroms vom Betreiber
UST abzuführen ist. Und zwar so:

angenommene 2000 kw/h DV x 0,1638 Cent = 327,69.-
Davon 19% UST = 62,24 (abzuführen ans FA)
Du sagtest doch, dass die Rücklieferung Umsatzsteuerlich nicht von Belang sei..... :?: :?: :?:

Wäre super wenn ich es endlich kapieren würde :roll:

Gruß
Tom
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