Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon dgs » 29.01.2012, 17:15

Hallo liebe Mitglieder,
danke an alle (vor allem an kpr und Paulchen) die mit ihren Beiträgen hier Licht in mein Steuerdunkel gebracht haben.

Könnt ihr mir bitte bestätigen, dass mein aktuelles Verständnis korrekt ist?
Anlage: 6,5 KWp; Inbetriebnahme 8.11.2011
Ist-Versteuerung gewählt; Abrechnung mit VNB nur einmal im Jahr - keine Vorauszahlungen
Kosten der Anlage 15000€ + 2850€ USt
Abrechnung des VNB zum 17.1.2012 (gab noch nicht viel zu ernten):
Einspeisung (incl. Selbstverbrauch) : 64,09€ + 12,18€ USt
Selbstverbrauch: 14,09€ + 2,68€USt

Erstattung USt (2850€) durch FA am 20.1.2012

Mein aktuelles Verständnis:
Umsatzsteuer:
Mit den Voranmeldungen im Nov/Dez 2011 habe ich nur die Vorsteuer angemeldet (2850€) aber keine Einnahmen (Ist-Versteuerung).
Für Jan/2012 melde ich jetzt die 64,09€ + 12,18€ als Betriebseinnahme und das FA wird die 12,18€ einziehen.

Anlage EUR:
Betriebseinnahmen: 15,23€ bzw. 0,00€ s.u.
Die USt-Rückerstattung zählt nicht mehr zu 2011 und wird erst 2012 berücksichtigt?
Auch die Einnahmen kommen erst 2012 zum Tragen.
Doch was sind die Einnahmen: 64,09€ + 12,18€ - 14,09€ = 62,18€?
Muss ich meine „Sachentnahme“ = 93kWh * 0,1638€ = 15,23€ als Einnahmen in 2011 oder 2012 angeben? Denke es ist 2011.

Betriebsausgaben:
Lineare Abschreibung: 15000€ * 5% * 2/12 = 125€
20% Sonderabschreibung = 3000€
Vorsteuer = 2850€
Versicherung = 60€ (netto)
Keine Kosten für Wartung oder Zählermiete.

Meine Gewinnermittlung:
Betriebseinnahmen: 15,23€
-Betriebsausgaben: 6035€
Verlust: 6019.77€ => wird berücksichtigt bei meiner Einkommensteuererklärung.
(nächstes Jahr kommt durch die USt-Rückerstattung wohl ein ordentlicher Gewinn raus).
Soweit mein Weltbild – ist das so korrekt?
Gruß Dietmar
dgs
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon kpr » 29.01.2012, 17:57

Betriebseinnahmen 2011
1. Erlöse von Kunden = 0
2. USt aus Kundenzahlungen = 0
3. Erstattungen des FA = 0
4. Werte von Sachentnahmen = 15,23 (Ansatz in Jahr der Entnahme)

Betriebsausgaben 2011
1. Abschreibungen = 3.125
2. sbA = 60
3. An Lieferanten gezahlte USt (=Vorsteuer) = 2.850


Betriebseinnahmen 2012 (beschränkt auf die "Nachwehen) aus o.g. Sachverhalten)
1. Erlöse aus Kundenzahlungen = 47,32 (alles was man erlangt hat; abzüglich der USt)
2. USt aus Kundenzahlungen = 12,18
3. Erstattungen des FA = 2.850

That's it.

Nochmal zum Ansatz der Abrechnung des VNB:
a) Eines steht fest: Alles was man erlangt hat, sind Betriebseinnahmen. Also 64,09+12,18-14,09-2,68 = 59,50
b) Die Betriebseinnahmen sind in "Erlöse" und "Umsatzsteuer" zu splitten.
c) Umsatzsteuer sind die 12,18 (Lieferung an den VNB); die 2,68 sind keine USt; die WÄREN wenn überhaupt Vorsteuer
(Lieferung vom VNB an den Betreiber)
d) demnach wird die UST mit 12,18 angesetzt; entsprechend errechnen sich die Erlöse zu 59,50-12,18
e) die Vorsteuer aus der Rücklieferung ist Vorsteuer nicht abzugsfähig.
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon FeinerFug » 29.01.2012, 18:21

Bergfex123 hat geschrieben:Ich schulde dem FA also 344,09.-

Ich habe aber übers Jahr hinweg 344,26 VSt vom VNB erhalten

Warum schulde ich dann dem FA nur 344,09??????

Oder wird das in der Jahreerklärung irgendwie wieder behoben?

Gruß Tom


Ja.

Gruß,
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon dgs » 29.01.2012, 19:00

Danke kpr für die schnelle und umfangreiche Beantwortung.
Nun ist fast alles klar.
Die verbleibende Frage: Muss ich auf die Sachentnahme auch USt zahlen? Wenn ja - hätte ich die im Dez. melden müssen?
Wie kann ich das noch korrigieren?
Gruß Dietmar
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon kpr » 29.01.2012, 19:26

Nein.
Die ertragsteuerliche Sachentnahme ist umsatzsteuerlich ja gerade KEINE unentgeltliche Wertabgabe.
Um dieses hässliche Thema zu vermeiden, wird ja der Zauber um Volleinspeisung und Rücklieferung abgehalten.
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon dgs » 29.01.2012, 19:30

Danke kpr!!
Jetzt ist alles klar!!
Gruß Dietmar
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Stievi » 12.03.2012, 22:19

Hallo und Gruß an alle Mitglieder hier. Ich bin neu hier, allerdings lese ich schon ziemlich lang hier mit. Beim Thema Abrechnung bin ich leider wieder unsicherer als noch in meinem ersten Betriebsjahr 2010, möchte deshalb hier mal meine aktuelle Situation besprechen und eure geschätzte Meinung dazu hören, damit die anstehende Abrechnung 2011 auch was wird. Zur besseren Übersicht möchte ich mich hier ausschließlich auf Zahlungsvorgänge von Versorger und Finanzamt beziehen. „Paulchen“ und anderen, insbesondere aber auch „kpr“ danke ich vorab für die bisherigen fachlichen Beiträge hier, ohne die ich definitiv gar nicht klar gekommen wäre.

Allgemeine Daten:

Anlage 10 kWp, für DV ausgelegt, Betriebsaufnahme Ende 6/2010, zur Umsatzsteuer optiert, Istbesteuerung, monatl. USt-Voranmeldung in 2010 und 2011, seit nunmehr 1/2012 von der monatl. USt-Voranmeldung befreit, ab diesem Jahr also nur noch jährliche USt-Erklärung von Nöten.

Ausflug ins erste Betriebsjahr 2010 (leider nötig um meine Problematik darzustellen):

Ich erhielt vom Versorger von 7/2010 bis 12/2010 jeweils 350,00 € Einspeisevergütung = 2.100 € brutto als Gesamtabschlag. Weiter zahlte ich in 6/2010 die MWSt für die PV-Anlage, nämlich 5.006,04 € Vorsteuer. Ich rechnete die lediglich sechs Betriebsmonate meines ersten Unternehmerjahres umsatzsteuertechnisch wie folgt ab:

6/2010 gezahlte Vorsteuer 5.006,04 €, wurde mir in 7/2010 erstattet. Von 7/2010 bis 12/2010 jeweils 294,00 € Nettoumsatz zu 19% = 55,86 € Umsatzsteuer. Diese 55,86 € wurden von mir jeweils zum Monatsanfang des Folgemonats nachdem ich die Abschlagszahlung erhalten habe per Voranmeldung gemeldet und vom FA per LEZ direkt danach von 8/2010 bis 01/2011 jeweils um den 10. des Monats herum bei mir abgebucht.

Obwohl ich die Jahresabrechnung 2010 vom Versorger noch nicht hatte machte ich bereits meine Umsatzsteuerjahreserklärung 2010 wie folgt:

Lieferungen (Z33) 1764 € netto Jahresumsatz zu 19% = 335,16 € Umsatzsteuer (basierend auf 6 x 350 € = 2.100 € Bruttoeinnahme), Gezahlte Vorsteuer (Z62) 5.006,04 € (PV-Anlage), ergibt einen verbleibenden Umsatzsteuerüberschuss (Z107) von -4.670,88 € zu meinen Gunsten, dagegen das Vorauszahlungssoll vom FA (Z108) -4.670,88 € (kassierte Umsatzsteuer aus Voranmeldung 6 x 55,86 € = 335,16 € abzgl. erstattete Vorsteuer 5.006,04 €), bleibt eine Abschlusszahlung (Z109) 0,00 €.

Die Jahresmeldung war somit ein Nullsummenspiel (abgesehen von evtl. Rundungen). Ich nahm bewusst die in 1/2011 vorangemeldete Umsatzsteuer für 12/2010, welche auch erst in 1/2011 abgebucht wurde mit in die Jahreserklärung 2010 hinein, weil ich hier gelernt hatte, dass Voranmeldungen bis zum 10.01. des neuen Jahres noch dem Altjahr hinzugerechnet werden, wenn die Umsätze auch faktisch aus dem Altjahr resultieren.

In 1/2011 bekam ich nun plötzlich keine Abschlagszahlung mehr. Hier beginnt bzw. begründet sich mein Problem. Erst Anfang 2/2011 erhielt ich meine Abschlussrechnung vom Versorger, welche den Zahlungsausfall von 1/2011 erklärte. Die Zahlen lauteten:

Erzeugte Gesamtstrommenge -3.917 kWh x 0,3914 € = -1.533,11 € - 291,29 € MWSt = -1.824,40 €
Zuzügl. Direktverbrauch 619 kWh x 0,1638 € = 101,40 € + 19,27 € MWSt = 120,67 €
Zuzügl. Messung und Abrechnung 12,56 € + 2,38 € MWSt = 14,94 €
Zuzügl. bereits gezahlte Abschläge 7/2010-12/2010 von 2.100 € (brutto - ohne MWSt ausgewiesen)
Abzügl. einbehaltene Abschlagszahlung aus 1/2011 von 330,00 € (brutto - ohne MWSt ausgewiesen)
(330,00 € ist der neue ab 1/2011 gültige reduzierte Monatsabschlag)

Danach vom Versorger zuviel vergütet 81,21 € brutto (wird in 2/2011 eingezogen)
(entspricht -1.824,40 € + 120,67 € + 14,94 € + 2.100 € - 330 €)

Zunächst dachte ich, oh Gott deine Umsatzsteuererklärung 2010 ist falsch, du hast ja viel zu viel gemeldet. Dann dachte ich aber, nein, das Geld aus 2010 hast du doch so wie angegeben noch in der Kasse, das nimmt dir ja auch keiner mehr weg. Ergo verringern sich doch nur die künftigen Umsätze in 2011 durch die Versorger Abrechnung aus 2010. Außerdem passt es viel besser zum hier gepredigtem strikten Zufluß-/Abflußprinzip.

Auf dieser Basis widmete ich mich daher zunächst der EÜR 2010 wie folgt:

BE:
1.764,00 € Summe der sechs Nettoabschlagszahlungen (brutto 6 x 350,00 € = 2.100,00 €)
335,16 € Umsatzsteuer auf Nettoabschlagszahlung
(Zahlung aus 1/2011 für 12/2010 inbegriffen, da Meldung vor dem 10.1.2011 erfolgte)
5.006,04 € erstattete Vorsteuer PV-Anlage
101,40 € netto Sachentnahme Direktverbrauch (619 kWh x 0,1638 €)

BA:
335,16 € gezahlte Umsatzsteuer auf Nettoabschlagszahlung (wie bei BE)
5.006,04 € gezahlte Vorsteuer PV-Anlage(wie bei BE)
………. weitere hier nicht relevante Zahlungen wie Finanzierungskosten, Zinsen, Versicherung, Abschreibung usw.

Jetzt sind wir endlich im aktuellen Jahr Abschlussjahr 2011, welches ich, abgesehen von den Voranmeldungen weder umsatzsteuer- noch einkommenstechnisch offiziell gemeldet habe. Ich hoffe dass alles bis hierher soweit in Ordnung war.

Das Betriebsjahr 2011, mein erstes komplettes mit Jahresübergang vorn wie hinten

Wie oben schon erwähnt meldete ich strikt nach dem Zufluss-/Abflussprinzip in der Voranmeldung weiter. Für 1/2011 also Umsatz 0,00 €, weil die Abschlagszahlung ja zwecks Verrechnung einbehalten wurde.

Nun meine Unsicherheit. Für 2/2011 meldete ich einerseits den ersten Eingang der neuen Abschlagszahlung von netto rund 277,00 € zu 19% = 52,63 € Umsatzsteuer (brutto 330,00 €). Andererseits den Abfluss von netto 68,24 € zu 19% = 12,97 € (entspricht der Rückzahlung von 81,21 € brutto) und von netto 12,56 € zu 19% = 2,38 € (entspricht der Messung- und Abrechnungsgebühr für 2010) als Vorsteuer (erhaltene Rechnung). Das FA buchte also nur 37,28 € ab (entspricht 52,63 € - 12,97 € - 2,38 €)

War das richtig? Durfte ich das so machen? Der Versorger hatte diese ja eigentlich schon seinerseits irgendwie verrechnet. Hier im Thread wurde aber darüber gesprochen, dass es sich tatsächlich um getrennte Belege handelt. Gilt das auch für die tatsächlich abgeflossene Rückzahlung sowie für die Mesungs- und Abrechnungsgebühr? Wenn es nicht richtig war, kann ich es jetzt noch mit der Jahreserklärung 2011 korrigieren?

Für die Monate 3/2011 bis 12/2011 erhielt ich nun schlicht und einfach wieder 330,00 EUR brutto Abschlag. Ich möchte nun meine Jahresumsatzerklärung wie folgt erstellen:

Lieferungen (Z33) 12 x 277,31 € - 1 x 277,31 EUR (Entfall der Zahlung in 1/2011) = rund 3050,00 € zu 19% = 579,50 € Umsatzsteuer (basierend auf 11 x 330,00 € = 3.630,00 € Bruttoeinnahme). Gezahlte Vorsteuer (Z62) 12,97 € (aus Rückzahlung/Abbuchung in 2/2011 brutto 81,21 €) plus 2,38 € (aus Messung- und Abrechnungsgebühr brutto 14,94 €), macht zusammen 15,35 € und ergibt einen verbleibenden Umsatzsteuer (Z107) von 564,15 € zu Gunsten des FA, dagegen das Vorauszahlungssoll von 563,58 € (1 x 0,00 € + 1 x 37,28 € + 10 x 52,63 €), bleibt eine Abschlusszahlung (Z109) 0,57 €.

Die EÜR 2011 würde ich jetzt ebenfalls nach Schema wie oben für 2010 schon beschrieben erstellen wollen:

BE:
3.050,00 € Summe der elf Nettoabschlagszahlungen (brutto 11 x 330,00 € = 3.630,00 €)
579,50 € Umsatzsteuer auf Nettoabschlagszahlung
(Zahlung aus 1/2012 für 12/2011 inbegriffen, da Meldung vor dem 10.1.2012 erfolgte)
327,93 € netto Sachentnahme Direktverbrauch (2.002 kWh x 0,1638 € - aus aktueller Versorgerabrechnung entnommen)

BA:
68,24 € netto Rückzahlung aus 2/2011
12,56 € netto Messung- und Abrechnungsgebühr aus 2/2011 für 2010
15,34 € gezahlte Vorsteuer auf obige netto Rechnungssummen
563,58 € gezahlte Umsatzsteuer aus Vorsteuermeldungen
………. weitere hier nicht relevante Zahlungen wie Finanzierungskosten, Zinsen, Versicherung, Abschreibung usw.

Ich komme zum Schluß

Ich stelle bei meiner Vorgehensweise mit Entsetzen fest, dass mich die Abrechnung des Versorgers eigentlich nur ausschließlich bezüglich der Sachentnahme für die EÜR und der Peanuts Mess- und Abrechnungskosten interessiert (und natürlich zur internen Kontrolle der ermittelten Abschlagszahlungen). Alle BE entnehme ich schlicht nach dem hier von „kpr“ angesprochenen Prinzip: Alles was rein kommt sind defakto Einnahmen (kann sogar ich nachvollziehen). Und ehrlich gesagt, nur so bekomme ich persönlich überhaupt Grund (und Verstand) in die Sache, da es sich ja um tatsächliche Werte auf meinem Konto im Zeitfenster der EÜR handelt.

Ich habe nun viel geschrieben, aber ich möchte es auch begreifen. Als Maschinenbaukonstrukteur im Schwermaschinenbau habe ich täglich mit schlimmsten Formeln, Werten und Einheiten zu tun. Ich verstehe es daher zurzeit selbst nicht, warum ich diesen Abrechnungskram als so hoch kompliziert empfinde. Mir fehlt irgendwie der rote Faden durch die Thematik. Mal abgesehen von Rundungsdifferenzen hoffe ich aber, dass ich nicht komplett auf dem Holzweg bin. Ich möchte es wie gesagt wirklich verstehen und habe hier schon viele Stunden mit der Materie verbracht und auch geflucht. Hoffentlich erkennt ihr wenigstens meine Mühe an, meine Gedankengänge detailliert kund getan zu haben. Vielleicht hilft es ja dann auch dem ein oder anderen „Leidenden“. Wäre schön eure versierte Stellungnahme zu erhalten, bevor ich die Dinge beim FA scharf schalte.

Gruß Stievi und schönen Abend wünsche ich euch!
Stievi
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Stievi » 19.03.2012, 19:16

Hallo Leute!

Kann mir tatsächlich keiner meine Unsicherheiten nehmen und mir meine Anfrage im vorangegangenen Beitrag kommentieren bzw. bestätigen, dass ich auch alles soweit richtig gemacht/gedacht habe. Letztlich bin ich nur Dank eurer Hilfe und Beiträge überhaupt allein soweit gekommen. Ich hätte mich sonst niemals an die Steuerthematik gewagt. Nun bin ich es angefangen und möchte es eigentlich auch wohl durchziehen. Es würde mich daher sehr freuen wenn ihr die Thematik hier nochmals aufleben lassen könntet und ihr meine Vorgehensweise bei meiner Abrechnung eimal überprüfen könntet. Ich wäre wirklich für jeden eurer Hinweis dankbar, sie sollten nur kompetent sein, da ich sonst wohlmöglich nur noch unsicherer werde in Sachen korrekter Abrechnung.

Danke euch abermals vorab und verbleibe mfG.
Stievi
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon Paulchen » 19.03.2012, 22:32

Hallo Stievi,
die Schilderung deiner Steuerangelegenheit über zwei Jahre hinweg überfordert mich schlichtweg. Mehrmals habe ich angefangen mit dem Durchdenken, habe aber stets nach einiger Zeit den roten Faden verloren. Es geht anscheindend nicht nur dir so.

Nur so viel möchte ich dir aber sagen:
Wenn ich alles richtig aufgefasst habe, dann bist du mit deiner Umsatzsteuerberechnung auf dem Holzweg. Ich lese immer nur von Versteuerung der Abschläge und Nach/Rückzahlung. Wenn du das so gemacht hast, dann fehlt dir zur richtigen Umsatzsteuerberechnung der Anteil, den sich der Netzbetreiber für die Rücklieferung des Eigenverbrauchsstroms behalten hat.

Die Umsatzsteuer bei Eigenverbrauchsanlagen wird nämlich aus der Gesamtmenge des produzierten Stroms zum Einspeisetarif berechnet - und nicht nur aus der Zahlung, die der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber überweist.

Sollte ich das richtig aus deinem Beitrag herausgelesen haben, dann solltest du ProfiHilfe in Anspruch nehmen, um die Situation zu bereinigen.

Freundliche Grüße
Paulchen
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Re: Erste EÜR und Jahresumsatzsteuer-Hilfe

Beitragvon donnermeister1 » 20.03.2012, 10:07

Stievi hat geschrieben:Hallo und Gruß an alle Mitglieder hier. Ich bin neu hier, allerdings lese ich schon ziemlich lang hier mit. Beim Thema Abrechnung bin ich leider wieder unsicherer
...


Ist zuviel und zu schwer zu verstehen.
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