Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Beitragvon odb9 » 17.07.2012, 08:01

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mit einer einer Rundemail an alle folgendes verschickt:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nach § 28a Abs.1 Satz 1 Nr. 10 Sozialgesetzbuch IV ist der Arbeitgeber seit dem 01.01.2012 gesetzlich verpflichtet, der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse – auch für privat krankenversicherte Arbeitnehmer – in bestimmten Fällen eine sogenannte GKV-Monatsmeldung zu übermitteln.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verantwortlich für die richtige Beurteilung der Sozialversicherungspflicht sowie für die korrekte Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Beurteilung wird bei uns durch die xxxx, welche für uns die Abrechnungen durchführt, vorgenommen. Hierzu hat die xxxx uns nun einen entsprechenden Fragebogen zur Verteilung übermittelt.

Damit die Beurteilung entsprechend der gesetzlichen Anforderung durchgeführt werden kann, senden wir Ihnen anbei diesen Fragebogen mit der Bitte um Rückgabe an den xxxx (bitte im verschlossenen Umschlag) bis spätestens 31.08.2012.

Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus § 28o Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV.


Eine Frage ist, ob ich eine freiberufliche, selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübe.

Soweit ich das beurteilen kann muss ich ja ankreuzen und Angaben über Art der Tätigkeit machen.

Was heißt das für mich als PV-Betreiber.

:danke:
8,925kwp - 35x Yingli Panda 255W - SMA STP 8000
http://pv-fernwald.bplaced.net/index.php?taal=de
http://www.sonnenertrag.eu/de/fernwald/yingli-fernwald/17243/16879.html
_http://www.pv-log.com/photovoltaikanlage-yingli-fernwald_

1000er Jäger
Benutzeravatar
odb9
Forumsinventar
Forumsinventar
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 1191
Registriert: 19.07.2011, 12:56
Wohnort: Gießen/Hessen
PV-Anlage [kWp]: 8,925
Info: Betreiber

Re: Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Beitragvon eggis » 17.07.2012, 08:44

Moin odb9,

Freiberufler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Versicherungsvertreter, Unternehmensberater usw.) bist du nicht.
Wo ist der Unterschied zwischen selbstständig und gewerblich?
Bei gewerblich würde ich davon ausgehen, dass du dieses auch bei der Gemeinde angemeldet hast.
Ich denke, wenn du 'selbstständig' ankreuzt, ist das in Ordnung.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

"Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)

SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage!!! hier klicken
Benutzeravatar
eggis
Moderator
 
Beiträge: 18263
Registriert: 09.10.2007, 22:30
Wohnort: bei Lübeck
PV-Anlage [kWp]: 6,9
Info: Betreiber

Re: Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Beitragvon jodl » 17.07.2012, 08:55

da würd ich mich schon genauer schlau machen bevor ich irgendwas ankreuzen würde
am Ende gehts hier darum ob für die Einnahmen aus der PV Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen
jodl
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 4929
Registriert: 02.07.2007, 16:58
PV-Anlage [kWp]: 107,7
Info: Betreiber

Re: Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Beitragvon odb9 » 17.07.2012, 09:37

eggis hat geschrieben:Moin odb9,

Freiberufler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Versicherungsvertreter, Unternehmensberater usw.) bist du nicht.
Wo ist der Unterschied zwischen selbstständig und gewerblich?
Bei gewerblich würde ich davon ausgehen, dass du dieses auch bei der Gemeinde angemeldet hast.
Ich denke, wenn du 'selbstständig' ankreuzt, ist das in Ordnung.


Das ist ein Punkt. Ich kann zwischen den dreien nicht unterscheiden.

Gerade war zufällig ein Arbeitskollege da, der auch eine PV hat. Dieser hat mit seinem Steuerberater gesprochen. Er hat ihm gesagt, dass er nein ankreuzen soll.

Hat noch jemand eine Meinung?
8,925kwp - 35x Yingli Panda 255W - SMA STP 8000
http://pv-fernwald.bplaced.net/index.php?taal=de
http://www.sonnenertrag.eu/de/fernwald/yingli-fernwald/17243/16879.html
_http://www.pv-log.com/photovoltaikanlage-yingli-fernwald_

1000er Jäger
Benutzeravatar
odb9
Forumsinventar
Forumsinventar
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 1191
Registriert: 19.07.2011, 12:56
Wohnort: Gießen/Hessen
PV-Anlage [kWp]: 8,925
Info: Betreiber

Re: Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Beitragvon eggis » 17.07.2012, 11:24

jodl hat geschrieben:da würd ich mich schon genauer schlau machen bevor ich irgendwas ankreuzen würde

odb9 hat geschrieben:Er hat ihm gesagt, dass er nein ankreuzen soll.

Die vierte Auswahlmöglichkeit 'NEIN' hatte ich gar nicht bedacht. :oops:
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

"Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)

SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage!!! hier klicken
Benutzeravatar
eggis
Moderator
 
Beiträge: 18263
Registriert: 09.10.2007, 22:30
Wohnort: bei Lübeck
PV-Anlage [kWp]: 6,9
Info: Betreiber

Re: Erklärung zu versicherungsrechtlich relevanten Verhältni

Beitragvon michael091963 » 17.07.2012, 14:54

Die PV ist gewerblich und zwar völlig unabhängig, ob Du ein Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet hast oder nicht.

Das spielt aber hier gar keine Rolle.

Du kreuzt "nein" an.

Art und Umfang der gewerblichen Tätigkeit geht den Arbeitgeber i.d.R. nichts an. PV auf dem eigenen Dach ist nicht mal eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, sondern fällt unter Verwaltung des eigenen Vermögens.

In dem Fragebogen werden offenbar mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Die Frage nach weiteren Tätigkeiten kann bei der Beurteilung der SV-Pflicht von sogenannten "Honorarkräften" oder "Scheinselbstständigen" eine Rolle spielen. Für "normale" Arbeitnehmer werden Einkünfte aus selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Nebentätigkeiten bei der SV nicht berücksichtigt. Zu berücksichtigen sind weitere abhängige Beschäftigungsverhältnisse, sofern insgesamt durch die Zusammenrechnung der Beschäftigungsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Hier wird dann der Gesamt-SV-Beitrag auf die beteiligten Arbeitgeber aufgeteilt.

Eine Rolle spielen könnte die Frage nach der selbstständigen... Tätigkeit auch, wenn der Umfang der abhängigen Beschäftigung untergeordnet ist. Dann besteht in dem Arbeitsverhältnis nur RV und AV-Pflicht.

Da bist Du mit weniger als 10 kWp aber wahrscheinlich weit von weg.
24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp
www.sonnenertrag.eu
Benutzeravatar
michael091963
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1593
Registriert: 13.09.2009, 12:35
Wohnort: 50181 Bedburg
PV-Anlage [kWp]: 5,64
Info: Betreiber


Zurück zu Finanzen / Steuern



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste