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Moderator: Mod-Team
von kaisinho » 02.07.2010, 05:54
Hallo,
ich bin mit meiner Anlage seit Mitte Dezember 2009 am Netz und hatte in der Einkommensteuererklärung für 2009 die Anlage G hinzugefügt, obwohl ich keinerlei Einnahmen hatte. Außerdem versende ich zu Beginn jeden Monats meine Umsatzsteuervoranmeldung.
Jetzt bekam ich gestern eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2009. Darin wird expliziert die Abgabe der Umsatzsteuer ge, §149 AO in Verbindung mit dem §18 ggf. , 22b UStG und die Abgabe der Gewerbesteuer 2009 gem § 149 AO in Verbindung mit den §§ 14a GewStG und 25 GewStDV gefordert.
Ich habe keine Ahnung was sie da von mir wollen?
Könnt ihr mir weiterhelfen?
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kaisinho
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von Schattenparker » 02.07.2010, 08:16
dann hast Du sicherlich auch für 2009 schon eine Voranmeldung abgegeben, um Dir die MwSt. von der PV-Anlage wiederzuholen? Wenn nicht, kannst Du das sicherlich auch noch mit der Umsatzsteuererklärung 2009 nachholen. Man gibt nämlich das ganze Jahr nur Voranmeldungen ab und zum Jahresende dann eine vollständige, exakte Umsatzsteuerjahreserklärung, wo alles fürs ganze Jahr zusammengerechnet wird. Meist ergeben sich dann noch geringfügige Abweichungen. Warum müssen denn so viele hier eine monatliche Voranmeldung abgeben? Bei den üblichen Gewinnen/ Umsätzen sollte doch auch quartalsweise Voranmeldung reichen? Dann machst Du ja für 2009 sicherlich eine Einnahme/ Überschußrechnung mit Abschreibung der PV-Anlage und diversen sonstigen Kosten, die dafür angefallen sind (Bürokram, Versicherung etc.) für die PV-Anlage (Anlage EÜR), wo sich dadurch ein Verlust ergibt. Den hast Du dann in Anlage G eingetragen. Für die Gewerbesteuer gibt es auch eine gesonderte Erklärung, wo ebenfalls der Gewinn oder Verlust 2009 reinkommt - daraus ergibt sich dann die Gewerbesteuer, üblicherweise bekommst Du dann einen Bescheid über 0 Euro, weil Du nicht mehr als 20-30T€ Gewinn gemacht hast... Also viele Forumlare für nahezu die gleichen Zahlen, die aber abgegeben werden müssen.
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von kaisinho » 02.07.2010, 08:35
Hallo,
ja, die Mehrwertsteuer für den Kauf der Anlage habe ich bereits geltend gemacht und bekam es auch erstattet. Allerdings war ich der Meinung, dass mit dem Hinzufügen der Anlage G in meiner Einkommenssteuererkärung die Sache erledigt sei. Eine EÜR habe ich natürlich nicht hinzugefügt, zumal ich für den Monat Dezember keine Einnahmen hatte. Ich habe aber die Kosten (Abnahme der Anlage) auch in der Anlage G geltend gemacht.
Ich weiß jetzt nicht, welche Anlage aus Elster ich noch denen zusenden soll.
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von Sonnenrentnerin » 02.07.2010, 08:56
Keine Anlage! Du sollst noch die Jahresumsatzsteuererklärung 2009 abgeben. Da schreibst Du einfach exakt das Gleiche rein, wie in Deiner USt-VA für Dez 2009. Und noch die Gewerbesteuererklärung, da schreibst Du einfach das gleiche Ergebnis wie in der Anlage G rein bei Gewinn Kannst Du auch per ELSTER machen
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von kaisinho » 02.07.2010, 09:05
Hallo,
vielen Dank für die Info. Ich kann aber über mein Elster nur meine Einkommenssteuererklärung und/oder meine Voranmeldung aufrufen bzw. kopieren. Eine Jahresumsatzsteuererklärung ist da nicht vorhanden, ebenso die Gewerbesteuererklärung. Muss ich diese Formulare dann vom FA nehmen?
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von Sonnenrentnerin » 02.07.2010, 10:04
Wenn Du bei "ELSTER-Formular" links oben auf Datei klickst, und dann "neu" wird am linken Rand eine Auswahl aller möglichen Steuererklärungen angezeigt, da ist auch die USt-Jahresererklärung und die Gewerbesteuererklärung dabei
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von schemmp » 05.07.2010, 00:57
kaisinho hat geschrieben:Hallo,
ich bin mit meiner Anlage seit Mitte Dezember 2009 am Netz und hatte in der Einkommensteuererklärung für 2009 die Anlage G hinzugefügt, obwohl ich keinerlei Einnahmen hatte. Außerdem versende ich zu Beginn jeden Monats meine Umsatzsteuervoranmeldung.
Jetzt bekam ich gestern eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2009. Darin wird expliziert die Abgabe der Umsatzsteuer ge, §149 AO in Verbindung mit dem §18 ggf. , 22b UStG und die Abgabe der Gewerbesteuer 2009 gem § 149 AO in Verbindung mit den §§ 14a GewStG und 25 GewStDV gefordert.
Ich habe keine Ahnung was sie da von mir wollen?
Könnt ihr mir weiterhelfen?
mal eine ganz doofe Frage: Wurde die Vorsteuer aus dem Anlagenkauf als Betriebsausgabe gewinnmindernd einkommensteuerlich geltend gemacht? Falls nicht - sollten Sie das schnellstmöglich nachholen - sonst kommt das böse Erwachen mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid (2010) in dem die Umsatzsteuerrückerstattung als Gewinn zu erfassen ist. Viele Grüße P. Schemm
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von kaisinho » 05.07.2010, 07:28
schemmp hat geschrieben:mal eine ganz doofe Frage:
Wurde die Vorsteuer aus dem Anlagenkauf als Betriebsausgabe gewinnmindernd einkommensteuerlich geltend gemacht?
Falls nicht - sollten Sie das schnellstmöglich nachholen - sonst kommt das böse Erwachen mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid (2010) in dem die Umsatzsteuerrückerstattung als Gewinn zu erfassen ist.
Viele Grüße
P. Schemm
Hallo, also ich habe lediglich die Umsatzsteuer aus dem Anlagenkauf beim FA geltend gemacht. Da ich meine Anlage erst zum 15.12.2009 in Betrieb genommen habe und von meinem Stromanbieter bis Februar keine Abschlagszahlungen erhilt, habe ich bei der Einkommenssteuererklärung lediglich in der Anlage "G" dies eingesetzt. Wie kann ich dies oben nachreichen? Muss ich einen Anhang zu meiner Steuererklärung abgeben und wenn ja, welchen?
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von schemmp » 05.07.2010, 08:36
... da offenbar keine steuerlichen Kenntnisse vorhanden sind, rate ich ab sich da selbst durchzuwursteln. Weitere Fehler, die viel Geld kosten sind m. E. vorprogrammiert. Man darf nicht vergessen, dass man als Betreiber einer PV-Anlage stl. Unternehmer ist und deshalb oft professionelle Hilfe unabdingbar ist. Meine Kanzlei bietet diese Hilfe im Rahmen eines Pauschalpakets zu einer Gebühr von EUR 150 an. Diese Gebühr ist als Betriebsausgabe absetzbar, so dass die effektive Belastung meist unter 100 EUR liegt. In Fällen wie hier, in denen also noch keine Stromeinnahmen geflossen sind, berechnen wir regelmäßig nur die hälftige Gebühr.
Viele Grüße
P. Schemm
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von Sonnenrentnerin » 05.07.2010, 14:16
schemmp hat geschrieben: so dass die effektive Belastung meist unter 100 EUR liegt. In Fällen wie hier, in denen also noch keine Stromeinnahmen geflossen sind, berechnen wir regelmäßig nur die hälftige Gebühr.
würd mal sagen, in diesem Fall ist das Geld gut angelegt, hinterher ist das Gejammer wieder gross, und natürlich ist wieder das böse Finanzamt schuld...
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