Erhaltene Mwst im Folgemonat angeben?

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Erhaltene Mwst im Folgemonat angeben?

Beitragvon magnus1982 » 01.02.2012, 19:56

Moin

Bin nun ebenfalls Betreiber. Bloss bekomme ich es mit der zurück bekommen Mwst nicht auf die Reihe.

Also Anlage wurde ca. am 15.12.2011 fertiggestellt. Zähler bekam ich ca. am 3.1.2012.

So nun habe ich die Mwst für die 1. Abschlagsrechung der PV-Anlage am 30.01.2012 zurück erhalten.(Rechnung vom 8.11.2011 und bei der Vorsteueranmeldung 11.2011 angegeben).

Wann muss ich die erhaltene Mwst angeben? In der Jahreserklärung oder in der nächsten Vorsteueranmeldung?

mfg
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Re: Erhaltene Mwst im Folgemonat angeben?

Beitragvon kpr » 01.02.2012, 20:17

gar nicht.

(Aber im VZ-Soll, das in der USt-Erklärung anzugeben ist, da ist sie dann drin verwurstet.)
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Re: Erhaltene Mwst im Folgemonat angeben?

Beitragvon magnus1982 » 01.02.2012, 20:38

OK,danke.

Muss erlich zugeben,dass mir der Kopf raucht bei so nen Sachen,kann mir das 5x duchlesen,aber es kommen immer wieder fragen auf,

Habe schon mehrere Beiträge von gelesen,daher ein Grosses Danke das du dir hier soviel Mühe gibts.Und weiterhilfst
:danke:
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