Moin
Bin nun ebenfalls Betreiber. Bloss bekomme ich es mit der zurück bekommen Mwst nicht auf die Reihe.
Also Anlage wurde ca. am 15.12.2011 fertiggestellt. Zähler bekam ich ca. am 3.1.2012.
So nun habe ich die Mwst für die 1. Abschlagsrechung der PV-Anlage am 30.01.2012 zurück erhalten.(Rechnung vom 8.11.2011 und bei der Vorsteueranmeldung 11.2011 angegeben).
Wann muss ich die erhaltene Mwst angeben? In der Jahreserklärung oder in der nächsten Vorsteueranmeldung?
mfg






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