Elsterformular und erste Vergütung von der EVU

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Elsterformular und erste Vergütung von der EVU

Beitragvon c5006714 » 15.02.2009, 15:59

Hallo, irgendwie stehe ich heute auf dem Schlauch. Bisher habe ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen mit dem ElsterFormular erstellt. Da ich bisher alles Nullmeldungen hatte habe ich in Zeile 81 Null eingetragen und war fertig.
Jetzt habe ich die erste Vergütung von der EVU überwiesen bekommen und wollte die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Mein Verständnis war das, dass sie MWST die ich zahlen quasi eine Durchlaufposition ist. Die EVU stellt mit 19% in Rechnung und ich bekomme diese vom FA zurück. Wie muss ich jetzt diesen Vorgang im ElsterFormular erfassen ?


Grüsse Erik
c5006714
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Beitragvon za-ass » 15.02.2009, 17:43

c5006714 hat geschrieben:Mein Verständnis war das, dass sie MWST die ich zahlen quasi eine Durchlaufposition ist. Die EVU stellt mit 19% in Rechnung und ich bekomme diese vom FA zurück. Wie muss ich jetzt diesen Vorgang im ElsterFormular erfassen?

Hallo Erik,

nur nochmal kurz, damit wir beide vom selben Vorgang sprechen.

Das EVU zahlt dir die nach EEG-Vergütungstabelle zustehende (Netto-) Vergütung.
Darauf muss dir das EVU noch die fällige Umsatzsteuer entrichten (nicht in Rechnung stellen!!), die du per Voranmeldung dann dem FA meldest und diesem dann zum Fälligkeitstermin überweist oder noch besser per Lastschrift einziehen lässt.
Damit hättest du nämlich gewährleistet, dass bei rechtzeitiger Voranmeldung du mit der Zahlung nicht in Verzug kommst.

Angenommen du bekommst als Vergütung für eingespeisten Strom z.B. 234,56 EUR (ergibt sich aus den erzeugten kWh x EEG-Vergütungssatz/kWh) erhalten.
Auf diesen Betrag muss nun das EVU 44,57 EUR Umsatzsteuer leisten und daher an dich unter'm Strich 279,13 EUR überweisen.

Du trägst nun in EF in Zeile 27 im Feld 81 234 EUR ein (nur volle EUR sind anzugeben).
Daraufhin wird automatisch im Feld rechts davon der entsprechende Steuerbetrag eingetragen, in dem Fall dann 44,46 EUR.

Nun wechselst du auf Seite 2 nach Zeile 67, Feld 83 und kannst dort unter 'alternativ - vom Unternehmer berechnet' den tatsächlichen USt-Betrag von 44,57 korrigiert vermerken.
Ansonsten kannst du den durch die Vorgabe 'nur volle EUR eintragen' entstehenden Differenzbetrag bei der USt auch erst bei der Umsatzsteuerjahresmeldung korrigierend angeben. Das ist dir freigestellt.
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Re: Elsterformular und erste Vergütung von der EVU

Beitragvon Sonnenstevie » 15.02.2009, 17:58

c5006714 hat geschrieben: Mein Verständnis war das, dass sie MWST die ich zahlen quasi eine Durchlaufposition ist. Die EVU stellt mit 19% in Rechnung und ich bekomme diese vom FA zurück. Wie muss ich jetzt diesen Vorgang im ElsterFormular erfassen ?


Hallo Erik,

nur zum Verständnis:

Es ist andersrum: Du bekommst die 19 % vom EVU gutgeschrieben, musst sie aber an das Finanzamt zahlen.

Was Du vom FA zurück bekommst, ist die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen an Dein Unternehmen; also z.B. die Umsatzsteuer aus der Rechnung des Solarteurs für die Lieferung der Anlage. Ich hoffe, Du hast die schon zurück; sonst wär etwas falsch gelaufen.

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon smaboy13 » 15.02.2009, 19:42

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen hast bekommst du die Einspeisevergütung + MwSt./USt. vom EVU/VNB, diese 19% bekommt das FA und bekommst sie auch nicht zurück. Das was du zurück bekommst sind Zahlungen (MwSt.) die du an andere Zahlst für deine Anlage, Wartung etc.
Der Durchlaufposten wäre dann die gezahlte MwSt. an den Solarteur für deine PV Anlage und die erstattete vom FA (für deine Anlage). Man spricht hier von Durchlaufposten weil die Summe in der Umsatzsteuererklärung eine 0 ergiebt.

Gruß
Smaboy
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