c5006714 hat geschrieben:Mein Verständnis war das, dass sie MWST die ich zahlen quasi eine Durchlaufposition ist. Die EVU stellt mit 19% in Rechnung und ich bekomme diese vom FA zurück. Wie muss ich jetzt diesen Vorgang im ElsterFormular erfassen?
Hallo Erik,
nur nochmal kurz, damit wir beide vom selben Vorgang sprechen.
Das EVU zahlt dir die nach EEG-Vergütungstabelle zustehende (Netto-) Vergütung.
Darauf muss dir das EVU noch die fällige Umsatzsteuer entrichten (nicht in Rechnung stellen!!), die du per Voranmeldung dann dem FA meldest und diesem dann zum Fälligkeitstermin überweist oder noch besser per Lastschrift einziehen lässt.
Damit hättest du nämlich gewährleistet, dass bei rechtzeitiger Voranmeldung du mit der Zahlung nicht in Verzug kommst.
Angenommen du bekommst als Vergütung für eingespeisten Strom z.B. 234,56 EUR (ergibt sich aus den erzeugten kWh x EEG-Vergütungssatz/kWh) erhalten.
Auf diesen Betrag muss nun das EVU 44,57 EUR Umsatzsteuer leisten und daher an dich unter'm Strich 279,13 EUR überweisen.
Du trägst nun in EF in Zeile 27 im Feld 81 234 EUR ein (nur
volle EUR sind anzugeben).
Daraufhin wird automatisch im Feld rechts davon der entsprechende Steuerbetrag eingetragen, in dem Fall dann 44,46 EUR.
Nun wechselst du auf Seite 2 nach Zeile 67, Feld 83 und kannst dort unter 'alternativ - vom Unternehmer berechnet' den tatsächlichen USt-Betrag von 44,57 korrigiert vermerken.
Ansonsten kannst du den durch die Vorgabe 'nur volle EUR eintragen' entstehenden Differenzbetrag bei der USt auch erst bei der Umsatzsteuerjahresmeldung korrigierend angeben. Das ist dir freigestellt.