von kpr » 31.07.2012, 11:19
Für jeden Monat ab Mai 2012 eine Voranmeldung abgeben.
In jedem Monat das gleiche Spiel:
100/119 der Summe aller Kundenzahlungen des jeweiligen Monats als "steuerpflichtige Umsätze zu 19 v.H." angeben
Alle in einem Monat angefallenen Vorsteuerbeträge aufaddieren und als "Vorsteuern aus Rechnungen anderer Unternehmer" angeben.
Zeilennummern gebe ich Dir bewusst nicht.
a) ich bin zu faul die rauszusuchen und merke sie mir nicht.
b) Wenn Du das Formular einmal durchkaust, wirst Du sehr schnell die Struktur erkennen
(Vorderseite Umsatzsteuer; Rückseite Vorsteuer) und dabei auch die relevanten Felder finden.
Dann nur noch die Hinweise, dass
a) "0" auch eine Zahl ist
b) das ganze "stur heil - hoch lebe der Vorgang" jeden Monat.
Bei denjenigen Voranmeldungen (bei der Voranmeldung), in denen auffallend hohe Vorsteuerbeträge drin sind (also die Vorsteuer aus der Anschaffung), reichst Du parallel zur elektronisch abgegebenen Voranmeldung eine Kopie der Rechnung(en) per Mail oder Telefax ein. (Anruf bei der Voranmeldungsstelle; mail / fax anfragen (nicht auf die Zentrale senden!!) und dann raus mit dem Ding.
!! Das ist die absolute Ausnahme. "Vorauseilender Gehorsam"... weil nun hinlänglich bekannt ist, dass der Rechner bei der OFD bei der Plausi-Prüfung keinen Unterschied zwischen einem redlichen PV-Betreiber und einem höchst kriminellen Karusselbetrüger erkennen kann. Du würdest eh aufgefordert die Belege einzureichen - dem greifst Du (ausnahmsweise!!!) vor.
Ansonsten gilt: Das FA bekommt jeden Beleg sofort und unverzüglich - nachdem es ihn angefordert hat.
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